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Probleme bei Tieferlegung mit Mindesthöhe

ones
  • Themenstarter

Guten abend.

Ich komm mal gleich zur Sache.
Bin eben fröhlich durch die Gegend gefahren. Auf einmal taucht hinter mir ein "STOP POLIZEI" Hinweis auch. So rechts ran gefahren und "allgemeine Verkehrskontrolle" über mich ergehen lassen. Nun kamen die herren mit einem 80 mm Holzbalken und haben festgestellt, dass mein auto zu "Sportlich/tief" sei. Jetzt habe ich ein Verwahnungsgeld von 25 €bekommen und muss zur Nachprüfung zum Tüv des örtlichen Verkehrsamtes. OBWOHL alles sauber in meinen papieren eingetragen ist !

Meine Frage nun: Ist mein Auto wirklich zu tief, obwohl alles eingetragen ist ?
Bin echt ein wenig sauer und hoffe ihr könnt mir helfen !



die mindesthöhe liegt bei 70 mm(7 cm)


ones
  • Themenstarter

wie kommen die den auf 80 mm ? Und wenn das fahrwerk und alles drum und dran eingetragen sind ist doch aulles okay oder irre ich mich ?



Stop, das stimmt so auch nicht. Es gibt in Deuschand keine geregelte mindindest Höhe. Diese gibt es in Österreich, aber in Deutschland gibt es dieses nicht. Ich würde mich in dieser Sache an meinen Anwalt wenden. Diese Polizisten haben sich das bestimmt aus Österreich abgeschaut. Wie gesagt, ich würde mir einen Anwalt suchen. Oder beim ADAC anrufen, wenn dort Mitglied bist, hast du eine Anwaltlicheberatung frei.


naja es gibt sachen die der tüv einträgt
und die polizei dann sagt nein nein gibts nicht
aber wenn 7cm hast können sie dir ja eigentlich nichts


Ach so, aber du hast ein paar Sachen einzuhalten. Diese währe auf jedenfall, Scheinwerfer unterkante Reflektor 50 cm, dann gibt es Kennzeichen mindesthöhe, Positionsleuchten müssen auch eine bestimmt Höhe haben.


ones
  • Themenstarter

ich bin leider nicht bei ADAC aber mein vater. Hoffe das klappt auch ?
Ich wollte eventuel naher zur Wache rüber mit all meinen Unterlagen und hoffen das es was bringt .


ones
  • Themenstarter

8 cm waren es nicht. War aber knapp 7cm sollten es locker sein.
So ein ungeregeltes Gesetzcaos hier in Deutschland -.-


es gibt nur eine empfehlung, also nicht bezahlen, zum tüv fahren bzw dekra und die mängelkarte abstempeln lassen

denn wenn der tüv sagt i.O. und hat er ja scheinbar schonmal, dann ist die strafe nicht gerechtfertigt



ones
  • Themenstarter

ich hab eine bescheinigung vom TÜV worin alles als i.O eingetragen ist.


Wie gesagt wenn, deine Maße mit dem Licht und Kennzeichen passen. Und du von dem Fahrwerks Hersteller keine genauen Maße bekommen hast die du einzuhalten hast wie Gewindering zur nächsten Schraube .. cm oder so. Dann konnen sie dir nix. Aber auch der Prüfer kann wenn er meint es geht spielen mit den Maßen. Ausser die Festgesetzten wie Scheinwerfer und Kennzeichen. Dieses kannst du in der Sfvzo nachlesen. Bekommst im Buchladen oder auch im Netz.


ones
  • Themenstarter

Okay danke.
Ich fand das nur komisch das die mit ihrem Holzbalken ankamen und die hat Licht und kennzeichenhöhe überhaupt nicht interessiert ?!


die meisten prüfer sagen: ,,wenn du auf den prüfstand kommst, ohne das es schleift, trag ich es dir ein"

und meiner sagt: ,,auch wenn ich es dir nicht eintrage, und du es in timbugdu aingetragen bekommst, trage ich es dir nicht mehr aus, weil ein anderer die verantwortung übernommen hat, und die verkehrssicherheit mit seiner abnahme bestätigt hat

denn wie in der stvo zu lesen ist, gibt es nur für kennzeichen, blinker, licht und vielleicht noch andere sachen mindesthöhen, die festgeschrieben ist
bei allem anderen sind ide prüfer ziemlich frei


in der stvzo steht drin das die Farhzeughöhe "im ermessen" des prüfers liegt.

wenn er dein Auto zu tief findet um sicher zu sein dann trägt er es nicht ein. wenn ihm nicht stört dann kannste es schleifen lassen...


absolut beschissen geregelt hier.
anstatt sie die rausholen die wirklich allen anschein nach zu tief sind alles mit begrenzer vollgestopft haben oder einfach mal nen ring anbflexen

sone leute gefährden den verkehr


Sag mal, aus welchem Bundesland kommst du? Ich kenne eigentlich nur die Bayern die so bekloppt sind.


ones
  • Themenstarter

Das find ich allerdings auch sehr undeutlich geregelt.

ich seh das nur nicht ein dafür 25 € zu bezahlen obwohl der tüv es abgenommen hat.

erst wollten die mir 3 punkte und 90€ aufdrücken! und das in meine probezeit die noch ein monat dauert -.-


man man die grünen denken wohl die können alles!(zumindest einige)
viel glück bei der sache hoffe geht alles gut



ones
  • Themenstarter

ich komme aus schleswig-holstein ^^

und danke für die antworten ich hoffe auch das jetzt alles glatt läuft !


Oh man, nicht das die hier in Bremen auch noch auf so eine Idee kommen. Ich habe auch nicht wirklich viel Luft. sind wohl auch nur 5cm. Muß den Mist aber auch noch eintragen lassen.


ones
  • Themenstarter

ich glaub das gibt nicht genug verbrecher die muessen nu auf uns los


ich würde da so stur wie möglich und so korrespondent wie nötig sein...


es kann doch nicht sein das ein studierter Ingeneur vom TÜV etwas für verkehrsicher erachtet und dann ein HansWurst frisch von der polizeischule kommt und das anzweifelt....

wo kommen wir denn da hin.. dann kann ich mir den tüv gleich sparen und das geld für strafen aufheben


Schon richtig, aber er sollte erstmal die Maße abgehen. Nicht das er nachher die Nase auf hat weil er doch zu tief ist. Mit deinen 13" könnte das schon eng werden. Hab auf meinem 2F auf 13" und bin damit auch zu tief dafür. Wenn ich mir vorstelle das sich vor 5 Jahren und mehr keine Sau drum gekümmert hat. Aber auch ein dauerhaftes Thema.


ic hät ja gefragt ob die latte ordnungsgemäß geeicht ist


Der ist auch gut


ones
  • Themenstarter

Den bring ich beim nächsten mal xD


ones
  • Themenstarter

wir haben grad mit einem freund (der TÜV ist) telefoniert. Der sagt, dass die mindesthöhe 110mm betraägt -.- soll hier stehen: VD TÜV Merkblatt 751 abs 5. anf. 2
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • 70 mm auf wackelnde, lose... schürze etv. 110 mm auf FESTe, Karosse...


    In meinem Gutachten vom Farwerk stand glaube ich drin "feste Teile 80mm und lose bzw. flexibel 70mm platz bis zur Fahrbahn"

    hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.

    Aber in Deutschland hängt das ja mit der Willkür der Prüfer zusammen.


    Zitat:

    Sag mal, aus welchem Bundesland kommst du? Ich kenne eigentlich nur die Bayern die so bekloppt sind.


    also erstmal nix gegen bayern

    also sie haben mir damals meinen 2er golf vor ort still gelegt...weil zu tief...ich hatte nur 5,5cm bodenfreiheit (alles eingetragen) schraubbare konis und die radläufe waren bis auf maximum gezogen und geschweisst habe meinen golf dann von meiner werkstatt holen lassen und mir nochmal vom tüv eine bestätigung geben lassen das das alles rechtens ist...

    zwei wochen später bekahm ich eine vorladung auf der mir mitgeteilt wurde das der wagen erst wieder gefahren werden darf wenn er mindestens 6,5-7cm bodenabstand hat...

    habe mich dann erkundigt und es ist so das es im ermessen des tüvs aber auch im ermessen der örtlichen polizei liegt...

    bei mir wurde es durch die gefahr von aufsetzen und teile verlieren so entschieden...

    also wenn du pech hast hochschrauben musste ich auch...


    Das ist nur eine Richtlinie und kein "Gesetzt". Aber hier bei uns brauchst Du 8 cm Bodenfreiheit, wenn es der Prüfer genau nimmt. Und wenn 110mm ein festes Gesetzt wäre, dann kann man hier im Forum sicher 98% der Autos stillegen... Wenn Du warst, kannst posten, was die gemeint haben...


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