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Probleme bei Tieferlegung mit Mindesthöhe

gelöschtes Mitglied

    Zitat:


    hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.


    Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^

    Aber um mal fakten zu dem Thema zu nennen...

    Die Bodenfreiheit eines Zugelassenen KFZ wird in der StVZO §30 Abs. 1 und 2 geregelt.

    Dieser lautet:

    Zitat:
    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

    1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,



    Hierzu habe diverse TÜV-Dienststellen diese Vorgaben was die Bodenfreiheit zu Festen und beweglichen Bauteilen angeht.

    Den Beamten ist dadurch durchaus erlaubt aufgrund der Optik die entsprechende Bodenfreiheit anzuzweifeln und eine überprüfung der Sache anzuordnen. Die nicht genau regelung bietet also nicht nur Vorteile, wie es manche gerne hätten, denn überall gibt es zwei Seiten. Jedoch ist die Höhe des kennzeichens sowie der Lichtaustrittskante klar festgelegt und darf nicht unterschritten werden.

    TÜV Prüfer haben sich bei der Abnahme nach dem VdTÜV Merkblatt 751
    zu richten welches besagt:

    Zitat:
    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


    Es handelt sich zwar um eine Richtlinie, sollte aber vom entsprechenden Prüfer untersucht werden.



    ich hätte gesagt nach § vw absatz 2 besteh für Ameisen absolute helmpflicht °°!°°


    ones
    • Themenstarter

    Laut dem Merkblatt ist das für mich eher eine Empfehlung an den TÜV. Ob er es nun abnimmt oder nicht obliegt dem Prüfer. Es liegt in seinem Ermessen.
    Er muss sich jedeoch NICHT genau an die empfehlung halten.

    Ich habe ca 70 mm.

    ALso soll ich jetzt erneut zum TÜV fahren, mir das abnehmen lassen und bei der nächsten kontrolle wieder 25 € löhnen ? Das seh ich nicht ein.
    Dann müssten die doch jeden Porsche, lamborghini etc. auch einen Technischen Mangel unterstellen oder sehe ich das verkehrt ?



    Moin

    Also Lambo und so sollen angeblich etwa 12 - 14 cm Bodenfreiheit haben. Aber der X Bow von KTM soll Serie an den Diffusor-Finen am Unterboden 8 cm Bodenfreiheit haben, fürSerie schon hart. Habe so einen auch in Österreich gesehen. Am Wörthersee beim Treffen, komisch das dieser Wagen nicht angehalten worden ist und gemessen worden ist. Würde mich mal interessieren was dann machen sollst. Aber naja.


    ones
    • Themenstarter

    also bei manchen serien sportwagen glaub ich nicht dran das die bei 11 cm liegen sollen und warum sollen die denn bitteschön vorrang gegenüber dem polo haben, nur weil die ein paar pfennig mehr kosten ? ^^


    fahr einfach zu dem der dir das eingetragen hat und der soll dir deine mängelkarte abstempeln...

    ganz einfach...


    ones
    • Themenstarter

    da liegt das problem. Der Vorbesitzer hat das eintragen lassen und in dem zuge den TÜV erneuert ...


    bei uns haben die schon nen oginalen golf v gti stillgelegt weil der angeblich zu tief sei sind dann mit 3 mann in der karre rumgesprungen und haben den verschränkt und nach schleifspuren in den radhäusern gesucht.


    [quoteZitat:

    hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.


    Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^

  • [/quote


  • ich habs jetzt nicht auf komplett planem Boden gemessen die Fahrwerksstrebe ist auch nicht tiefer als der KAT. der Tüver ders eingetragen hat ist so vom eindruck auch keiner der alles einträgt (sonst würd er ja nicht übern subwoofer meckern der im kofferraum leicht hin und her rutscht aber zu groß ist um dort bei nem überschlag rauszufallen) laut gutachten habe ich ne tieferlegung von 50mm.

    und ich komme ohne probleme täglich diesen weg entlang, also dürfte ich ja keine gefahr für andere auf öffentlichen strassen darstellen, so schlimm sind sie ja noch nicht



    P270309_08.28[01].JP
    P270309_08.28[01].JP

  • Dann fahr mal mit deinen 6 Cm über unsere Hügel in der Bahnhofstraße ... Dann bist du sehrwohl eine Gefahr.. Äh keine ... Da du stecken bleibst.


    Gruß


    hab gradn zollstock hier 6cm ist doch sehr wenig glaube ich habe eher 7-8cm war wohl doch der boden uneben beim messen werd morgen mal in der garage nachmessen gegossener beton sollte ja eben sein

    aber mittig über diese 30 zonen hügel komme ich trotzdem nicht drüber
    aber da wird auch so mancher seriensportwagen hängenbleiben.

    in winsen kenne ich die bahnhofsstraße nicht. ich fahre da täglich nur hoopterstr. und da sind keine hügel

    bin im übrigen noch nie im normalen straßenverkehr aufgesetzt nur mal an sonem toranschlag in ner hofeinfahrt!


    Naja.... Ich würde es auch nicht ausprobieren ... -zwinker- Aber mal so nebenbei ...

    Irgentwann ist es doch einfach zu tief oder meint ihr nicht...? Ist schon scheisse wenn man jemanden vor sich hat der um jeden Gullideckel drum herum fahren muss, es regt wirklich manchmal richtig auf. ... Und dann bleiben Sie bei der Tanke am Bordstein hengen.. Hatten wir hier schon ein paar mal.

    Wenn man so tief will, sollte man sich nen Airride kaufen, wofür gibts die Dinger.


    ich wollt ja gar nicht so tief
    der polo sollte nur nicht aussehen als ob ich den kofferraum voller zement habe.
    aber so wie er jetzt ist kann man auch ohne großes gullideckelumfahren gut durchs leben kommen, aber tiefer würd ich den nie machen, vor allem da ich feldwege und manchmal auch über ne wiese fahre.
    habe diesen winter schon dran gedacht den höher zu legen und dann mattig chromstahlfelgen und stollenreifen druf


    finde lordvaders tieferlegung endlich mal ne gelungene am steili
    hasse es wenn die vorne normal im radkasten stehen und hinten teif entauchen sieht echt aus wie zementsäcke im kofferraum


    ones
    • Themenstarter

    ich denke es sind viele tieferlegung "legal" eingetragen. Wenn sie es wirklich darauf abgesehen haben, dann müssten die ja ne menge autos stilllegen.
    Ich zahl meine Strafe ja nur wegen einem "Technischen Mängel" 25 €.
    Aber das er mir erst 3 punkte und 90 € geben wollte (dafür das alles eingetragen ist) und das 10 tage bevor meine probezeit enden -.-.

    Er hat das davon abhängig gemacht, ob er unterm Auto schleifspuren finden die auf ein Aufsetzten deuten. Hat er aber nicht


    Hab heut morgen nachgemessen... 6,5cm Platz...

    Schleifspuren habe ich nur an der Fahrwerksstrebe, aber nur von dem oben abgebildeten Weg! Da setzten auch mal Serienfahrzeuge auf wenn sie falsch oder zu schnell sind!

    Sind ja auch nicht alle Polizisten gleich. Ich wurde neulich kontrolliert und die wollten nur Fahrzeugschein und Lappen und haben gefragt ob ich in der letzten Zeit Alkohol oder Drogen genommen habe. Die Eintragungen haben die gar nicht interessiert.


    ones
    • Themenstarter

    haben jetzt auch mit einem TÜV geschnackt der sich speziel mit eintragungen auskennt. Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.
    Also werde ich das nicht zahlen. Endlich klarheit


    Zitat:

    Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.


    das wurde dir hier im tread auch schon geschrieben


    Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle

    Und ich brauch auch keine Angst haben


    ones
    • Themenstarter

    Eben kommt ja besser wenn ich als Quellen Angabe den TÜV und das Forum nutzen kann


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle

      Und ich brauch auch keine Angst haben


      Sein TÜV-Mensch hat nur das Zitiert was ich in Ausführlicher Form mit Quellenangaben auch von Offizieller Seite aus erklärt habe

      Also langsam kann man sich seine Posts hier echt sparen ?


      Ja ok, stimmt schon. Er hätte, mit Hilfe deiner Quellenangaben, der Polizei zeigen können was laut Gesetzt erlaubt ist.
      Ich meinte das ja so, dass er jetzt die Bestätigung von jemandem hat, der für die Überprüfung bei sowas zuständig ist. Einfach sagen da steht was erlaubt ist reicht ja nicht immer


      gelöschtes Mitglied

        hallo Kollege

        also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:

        11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
        8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi


        Desweiteren:

        Ein Polizist, ist KEIN Gutachter, oder amtlich anerkannter Sachverständiger, geschweige den ein Prüfingeneur.

        Das heisst der Polizist darf das Urteilungsvermögen des Prüfers nicht anzweifeln.
        Alles andere wäre Amtsanmaßung.

        MAN BEACHTE: das die abnahme nicht von einem freien sachverständigen gemacht wurde, wie FSP, oder KÜS,

        denn der titel freier sachverständiger ist nicht geschützt, so kann sich jeder nennen der bissl ahnung von was hat.



        Zitat:

        also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:

        11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
        8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi



        steht nirgendwo... also nicht korrekt

        sonst wären ja 90% aller tieferlegungen an polos illegal
        korrupte prüforganisationen [ironie

      • gelöschtes Mitglied

          moinsen

          doch das steht in der StVZO und ihr solltet mal mit euren TÜVern plaudern, da
          die meisten (so auch meiner der bei mir in der Werkstatt prüft) sich an diese
          regel halten und nach den gegebenheiten auch abnahmen machen.

          Der Rest wird dem Prüfer sowieso im als Auflage und Hinweis im Teilegutachten
          vorgegeben, diese Punkte muss er dann durchackern, und dementsprechend
          fällt das prüfergebnis aus.


          mal unter uns gesagt mein 6N hatte am querlenker 4cm luft zum boden und hinten
          warens vielleicht 10cmm vom endtopf aus. So wurde mir aber das Fahrwerk abgenommen und fertig war, keiner hat je irgendwas gesagt.

          Bemerkung am Rande:

          die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
          untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
          an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.


          Zitat:

          doch das steht in der StVZO


          öhhm nö


          du musst halt unterscheiden das ein gesetz verbindlich ist.. eine empfehlung nicht


          Ist wirklich so - ist kein festes Gesetzt, eben eine Richtlinie. Punkt. Da gibts auch nix dagegen zu halten Es steht dem Prüfer frei sich daran zu halten, oder nicht. In der der Regel bei uns braucht man 8cm zu festen, und ca 7 cm zu schlapprigen Teilen...

          Bei 11 cm würde fast kein Auto mehr rumfahren, welches tiefer ist, weil er es nicht abgenommen bekommt...


          ones
          • Themenstarter

          @R-line ich wollte nur eine bestätigung von jemanden der Eintragungen durchführt, dass heisst nicht das ich deine posts nicht beachte ! im gegenteil!
          ich bin froh über jede Info und Meinung !

          und es stimmt es ist eine Empfehlung und kein Gesetzt (Gottseidank)
          und ich hoffe es bleibt dabei
          was will er erst sagen wenn ich meine Sommerreifen drauf habe und nur 5 cm Bodenfreiheit habe


          Zitat:

          die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
          untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
          an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.


          wo kommt bei dir denn das licht aus dem scheinwefer? aus der mitte? untere scheinwerferkante ist schon richtig,außer du hast AEs oder linsenscheinwerfer. aber ich glaube fast jeder tiefergelegte polo hier im forum ist unter den 50cm


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