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Fahrwerk ohne TÜV/Gutachten

Icemann223
  • Themenstarter

Hallo.

Wir haben den Polo (6N2) meiner Freundin ein 35mm Sportfahrwek einbauen lassen. Bei der Abholung fragte ich nach einer ABE bzw. nach einem Gutachten. Man sagte uns das brauchen wir bei diesem Fahrwerk nicht, man hätte nähmlich einen Teileabgleich mit dem alten Fahrwerk gemacht so das das neue Fahrwerk identisch ist halt nur 35mm tiefer. Wer hat vielleicht selber so ein Fahrwerk und kann mir sagen ob das wirklich stimmt.

In der Rechnung steht "Sportfahrwerk für VW reduziert 35mm".

Gibt es wirklich Fahrwerke für Polos die man nicht eintragen muss. Ich musste mit meinem Fahrwerk nähmlich zum TÜV.



gelöschtes Mitglied

    Von H&R gibt es sowas.

    Von welchen Hersteller ist das denn?
    Wer hats verbaut?
    Werden nur Serienräder gefahren?


    Icemann223
    • Themenstarter

    Auf den Federn steht H&R und die Stossdämpfer sind von Sachs.
    Eingebaut wurde es von einer Fachwerkstatt.
    Auf dem Polo sind Dezent F Felgen in der Größe 175/60 R14 drauf.



    gelöschtes Mitglied

      Dann muss aber die ABE dabei sein, die du dem Polizisten oder mal nen Prüfer vorzeigen musst wenn ne Kontrolle ist.

      Die Dezenträder scheinen nicht original zu sein und sicherlich auch nicht im Gutachten der H&R Federn zu finden.

      Dann müsstest du zur Abnahme hin und die ABE ist erloschen


      Icemann223
      • Themenstarter

      Für die Dezenträder haben wir eine ABE. Wie gesagt beim Fahrwerk haben nichts dazu bekommen. Telefonisch sagte er mir wieder das gleiche das man das Fahrwerk nicht eintragen müsste weil alles in Ordnung ist.


      gelöschtes Mitglied

        Also:

        Für die Räder gibt es eine ABE wenn Bremsen und Fahrwerk sonst im Serienmäßigen Zustand sind

        Für das Fahrwerk gibt es eine ABE wenn wenn Bremsen und Räder in einem sonst Serienmäßigen Zustand sind

        Nun kommt aber beides zusammen. Das bedeutet das aus beiden ABE´s Teilegutachten werden. Du musst meiner Meinung nach nun zum Tüv und dir beides zusammen nach §21 eintragen lassen

        Hättest du die Räder schon eintragen lassen nach §19.3 wäre nun nur noch eine weiter §19.3 fällig gewesen es sei denn im Gutachten der Federn steht das nach Einbau alle nicht Serienmäßigen Räder zu streichen sind und gesondert mit der Tieferlegung zu Prüfen sind


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