Ja das ist mir schon klar......hab doch Teilenummern gepostet, jetzt war die Frage, ob es die richtigen sind, denn wenn ich mir die jetzt bestelle und es sind die falschen Nummern, dann muss ich die trotzdem kaufen.....hab ja die normalen 6N2 drin.......möchte aber auch die japanischen.......
achso muss ich auch erst noch schauen^^ hab momentan auch immer schlecht zeit und so
Hat denn in Zwischenzeit mal jemand ins edka geschaut, ob die Nummern stimmen?
6N0945095 K und 6N0945096 K
Modellangabe "..J.." Also Japan
@Silverpolo6N2
dann werde ich dir mal Vertrauen und die Dinger bestellen.
Steht denn bei der Japanklappe auch "..J.." (6N0 827 025 d)?
Für deine Mühe erstmal vielen Dank
Hier der beweis mein JapanSpiegl die ele anklappbar sind steht ein J und nicht nur fpr rechtslenker .
Cool danke dafür.
Findest noch mehr Japanteile?
Bin gerade auf den Geschmack gekommen
Hallo,
Hab noch ein altes Bild meiner berets verkauften JAPANRÜCKLEUCHTEN gefunden.
Meine sahen halt so aus !
wollt ich nur nochmal zeigen...
Die würden mir auch gefallen. 
Gruß
Matthias
ok danke für des bild
ich habe meine englische rückleuchte via ebay england geschossen.. vllt gelingt dir das ja mit ebay japan (vorrausgesetzt du findest nen guten übersetzter)
mei bruder hat se scho trotzdem danke dafür
Zitat:
mei bruder hat se scho trotzdem danke dafür
Haste die bestellt oder wie?
Besorg mir auch welche
wenn es die kurzerhand zu bestelln gibt, dann möchte ich welche mitbestellen...
die gefallen euch?
ich find die voll hässlich
vorallem im gegensatz zu den deutschen 6n2 rüllis
naja geschmackssache
ist wahrscheinlich weil sie selten und anders sind![]()
sind leider nicht zulässig da spiegelverkehrte Leuchten und ohne E Prüfzeichen !
Zu Show zwecken ok aber Alltags nö...
klar nur zu show-zwecken, was den sonst
Okay, wenn die kein E-Prüfzeichen haben, hat sich das eh schon erledigt.
Gruß
Matthias
Hey Matthias, die kannst du mit einem ganz ruhigen Gewissen verbauen, durch deine geschwärzten Frontscheinwerfer hast du eh keinen Versicherungsschutz mehr! Selbst wenn es eingetragen ist, da es die Stvzo nicht ermöglicht.
ich zum beispiel habe links ne englische drinne, also auch spiegelverkehrt, und haben ne (zugelassene) rote birne drinne für nebelschluss (wäre ja sonst weiß, da das in england ja dann der rückfahrscheinwerfer wäre...
ist das dann auch verboten ?
japp, ist verboten (oder besser "nicht zugelassen") da der Teil der Rückleuchte als Rückfahrscheinwerfer geprüft und zugelassen ist und eben nicht als NSL... das steht auch auf der Rückleuchte drauf...
ich lasses einfach mal so, mal gucken was der tüv im juni sagt...
gerade noch gefunden:
Zitat:
lackiert oder lasiert, von innen oder von außen ist illegal!
es stellt eine veränderung von einem teil dar, so dass dessen zulassung erlischt und somit auch die von deinem kfz da du ohne genehmigte lichtanlage unterwegs bist, reflektoren hin oder her....
wenn du dir die in originalen zustand ranbaust, sind die ohne weiteres auch nicht erlaubt, da ja logischerweiße das rückfahrlicht fehlt.
das kannst du extern nachrüsten, dann kannst du sie so fahren, auflagen wie mindestmaße für dieses aber beachten.
oder du kaufst dir die englische rückleuchte von der anderen seite die mit weißen fenster, dann hast du zwei mit weißen fenster.
in die englische rote birne rein und gut. erlaubt und legal!
das fällt dann wieder unter den Paragraphen Wackeleintragung. Wie gesagt, zugelassen ist die Leuchte für ein weißes Leuchtmittel. Wie genau sowas der TÜV, die Polizei oder die Versicherung nimmt, hängt sicherlich vom Ermessen des jeweiligen zuständigen ab. Rechtlich ist die Situation jedenfalls eindeutig...
einfach abwarten was passiert, habe mich jetzt so gut es ging im erlaubten rahmen bewegt, vllt kommt man mir DA ja mal entgegen....
Zitat:
Hey Matthias, die kannst du mit einem ganz ruhigen Gewissen verbauen, durch deine geschwärzten Frontscheinwerfer hast du eh keinen Versicherungsschutz mehr! Selbst wenn es eingetragen ist, da es die Stvzo nicht ermöglicht.
Zitat:
wird man dann quasi gezwungen
Zitat:
Wenn man, wie 'japanpolo', einen japanischen Polo hier in Deutschland fahren möchte, wird man dann quasi gezwungen, sich neue Rückleuchten zu kaufen, die ein E-Prüfzeichen besitzen und das Rückfahrlicht auf der rechten Seite haben, oder?
Man kann es sehen wie man möchte.
In Deutschland ist schon sehr viel möglich, was auf dem gesamten Rest der Welt nicht möglich ist.
Ein bisschen muss man aber auch mit spielen.
Es gibt keine Wackeleintragungen, entweder es ist eingetragen und entspricht der Stvzo oder garnichts. Eingetragen und trotzdem nicht regelkomform auch verboten.
Rechtlich ist es in Deutschland so, dass Umbaukosten, zu welchen auch Rückleuchten gehören, bis 1000Euro zumutbar sind.
Dazu kommt, das ein Japanmodell total überflüssig ist, weil es das Auto ja auch als Deutschlandmodell verfügbar ist.
Zurück zum Thema, die Rückleuchten sind trotzdem geil
Genau zurück tzum Thema...
Hat denn jetzt jemand sie bestellt bekommen ? da soll es ja einige Probs geben ?
Was ist nu mit der Bestellung ?
gehts oder nicht ?
Ich brauch keine mehr,aber es würde mich mal Interessieren !