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Heute beim Tüv..

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  • Themenstarter

Ich war heute beim Tüv und wollte meinen LLK Eintragen lassen nach §21 stvzo. Ladeluftkühler sitzt unter dem Nummernschild in der Stoßstange.

Er sagte zu mir, als Leistungssteigerung? Ich dann nein als Zusatzkühler. - Ich wüsste nicht was ich ihnen da dann eintragen soll ?

Was mach ich dann bei einer Kontrolle ? Dennen erzählen sie einfach das gleiche wie mir. Wie gesagt ich wüsste nicht was ich ihnen da dann eintragen soll.. Ich dann wenigstens die Maße und den Hinweis das in der Stoßstange was verbaut ist. Er meinte dann das ist sinnlos er wüsste nicht was er da eintragen soll..

Jetzt hab ich den Scheiß ? GTÜ darf hier keine Eintragung nach §21 machen, die haben mich zum Tüv geschickt.. Was mach ich nun ? In einer Kontrolle glauben die mir das doch niemals oder ?



is doch klar.

fahr heim und lass gut sein. evtl lass dir nen Zettel von dem Herren ausfüllen,

der seine aussage wiedergibt oder berufe dich auf die aussage und wenn se es

wissen wollen schicken die dich eh nochmal zum Gutachter. so oder so. und da

wird der dann dasselbe sagen. macht Euch doch net immer so verrückt. von

was die mehr ps im Endeffekt kommen, kann den grünen "erstmal" egal sein.

punkt.


Lass dir vom Prüfer bescheinigen das die bauliche Änderung unproblematisch ist, evtl. auf einem Wisch auf dem auch ein Bild von der Front (im Idealfall mit aktuellem Kennzeichen) drauf ist und das von dem Prüfer unterzeichnen. Natürlich vorher mit ihm absprechen.



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  • Themenstarter

Ich werde das die Tage mal versuchen. Der hat mich aber schon halber ausgelacht weil ich das überhaupt eintragen wollte ^^

Wenn ich den LLK aufgrund einer Leistungssteigerung eintragen möchte. Was brauch ich da dann ? Abgasgutachten und Leistungsdiagramm ? oO

Im Moment verstehe ich die Welt nicht mehr. - So war das echt ein sehr netter Junge.. Aber mm. Ich bin der gearschte bei einer Kontrolle.. Darf mir nix mehr erlauben in die Richtung. Kein Bock schon wieder auf ne MPU :'(


ein wackeliges thema...

aber schön das du ihn unbedingt eingetragen haben möchtest!


fahre nochmal zu ihm hin und frage ihn nochmal.

erkläre ihm das du treffen anfährst wo stätig kontrollen sind und das quer durch deutschland!

es geht ja nicht nur um die leistung, sondern ehr um ein anderen "knausch" verhaltenwenn du jemanden umfährst.

versuche ihm das zu erklären, auch wenn er es lächerlich findet das du bereit bist dafür eine §21 drauß zu machen die ca. 48 euro kostet.


ich z.b habe sogar meine lenkstockhebel eigenbau eingetragen und auch das leder auf meinen eigenbau stoßstangen


gelöschtes Mitglied

    so wie rene würde ich es auch versuchen...
    ich lass mir auch immer alles reinschreiben, selbst dinge mit abe. schauen dann zwar immer etwas doof und fragen warum, bis ich ihnen erkläre, dass ich immer alles ordentlich dabei haben möchte...


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    • Themenstarter

    Hallo ihr zwei,

    echt cool das ihr Antwortet - danke dafür.

    Ich möchte echt alles eingetragen haben, war deshalb erst bei der MPU weil die Rennleistung mir einen Bericht aufgedrückt hat, dem ich keinen Wünsche... Selbst bei der MPU haben sie wegen den "Kleinigkeiten" gelacht...

    Möchte einfach auf der sicheren Seite sein, hab Angst mit meinem Auto zu fahren.., steht derzeit nur in der Garage.. - Fahren tue ich damit nicht.

    Das Auto ist ein Umbau vom 75 PS. Hab dort jetzt meinen G40 Motor drin. Ist alles eingetragen.. Nur kommt mir die Rennleitung immer mit was, wo kein Tüver für nötig hält einzutragen ?

    Samco Schläuche die zum LLK führen, LLK umbau, umlackierte schläuche im Motorraum, WASSERBEHÄLTER in Wagenfarbe ( wurde bei einer Kontrolle beanstandet ! ) , Ladedruckanzeige, Öltemperaturanzeige, Abgastemperatur,Öldruckanzeige OHNE BAUBEDINGTE ZULASSUNG ! u.s.w

    War deswegen bei der MPU und glaub ich bin im falschen Film...


    Zitat:

    WASSERBEHÄLTER in Wagenfarbe ( wurde bei einer Kontrolle beanstandet ! ) , Ladedruckanzeige, Öltemperaturanzeige, Abgastemperatur,Öldruckanzeige OHNE BAUBEDINGTE ZULASSUNG ! u.s.w


    is das dein ernst?


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    • Themenstarter

    Ja deswegen war ich bei der MPU ! Das ist ja der Witz.. :( Haben nix gefunden bei mir nur Sachen dir keinen Interessieren. Sogar der Psychologe bei der MPU hat gelacht und meinte " nicht normal" steht auch so in meinem Gutachten... An meiner Fahrzeugführung bestehen keine bedenken..

    Ps: Bei meiner MPU waren 15! Sachen aufgelistet die nicht eingetragen waren ! Und nur Flax ehrlich.



    ja aber das kanns ja irgendwie nich sein, dass so etwas bemängelt wird

    du musstest doch sicher dannach zum tüv und das überprüfen lassen oder?

    was hat der dazu gesagt?


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    • Themenstarter

    Ich wurde angehalten, hab 500 Euro Strafe zahlen müssen und hab danach Post von der Führerscheinstelle bekomen das ich zur MPU muss wegen Stafrechtlichen Delikten. 15 Sachen die nicht eingetragen waren waren auf der Liste..

    Es ist eigentlich aber alles eingetragen, Motor, Bremsanlage, Fahrwerk , Felgen..

    So Flax das niemand einträgt steht halt auf der Liste.. Ja und die Sicherheitsweste die man seit XX haben muss auch oO


    .....puhhh..... harte sache!
    hast du mal einen anwalt aufgesucht?

    zu den mängeln->

    - kühlwasserbehälter darf wirklich nicht gelackt werden!
    - zusatzinstrumente sollten so verbaut werden das man die beleuchtung ausschalten kann.

    -samcos sind gleichzustellen mit diesem "power rohr" was es mal gab und auch eine abe benötigt..


    das ist wirklich kleinkram doch manche leute in grün müssen sich beweisen und scheißen so die bürger an!

    ich hätte mir einen anwalt genommen und selbst wenn ich ihn selber hätte zahlen müssen!

    ---harte geschichte--- da stehe ich echt hinter dir!


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    • Themenstarter

    @steelstyle
    - kühlwasserbehälter darf wirklich nicht gelackt werden! - das wusste ich nicht auch wenn ich den Sinn dahinter nicht verstehe ?
    - zusatzinstrumente sollten so verbaut werden das man die beleuchtung ausschalten kann. - Ausschalten kann ich sie nicht, ist richtig gehen halt mit der Zündung an.. ?
    - -samcos sind gleichzustellen mit diesem "power rohr" was es mal gab und auch eine abe benötigt.. - und die bekomme ich wo her ?


    Ich versteh die Welt nicht mehr.

    Wenn du in meinem Profil guckst siehst du das selbst bei mir nicht ein Schlauch mehr original ist. Selbst die Kühlwasser " Schläuche" sind ersetzt durch Staubsaugerrohre. ( Qualität von VORWERK ) Der Bremsflüssigkeitsbehälter ist in Wagenfarbe lackiert. Und noch vieles mehr. Wischwasserpott ist neben dem Kühler verbaut usw usw. Das juckte keine Sau weder beim Tüv noch sonstwo.

    Seid wann muss ein "Pinselstrich" am Motor eingetragen werden ?

    Selten so gelacht , aber traurig das es sowas gibt. :(


    also wenn die die originalen Sitze und originalen Stoßstangen bemängelt haben musst du dir ja eigentlich nen anwalt nehmen

    ich mein das zeigt doch, dass die entweder null Ahnung hatten oder einfach jemanden wegen nichts drankriegen wollten (ich glaube in dem Fall eher an letzteres)


    bitter, stehst du irgendwo auf deren liste oder im kleinen, schwarzen buch? man kann sich ohne rechtsschutz eben nicht mehr auf die strasse wagen.

    alles gute!

    ps: gilt die warnweste nicht nur für gewerblich genutzte fahrzeuge?


    Zitat:

    ps: gilt die warnweste nicht nur für gewerblich genutzte fahrzeuge?


    Eine Warnweste sollte man in jedem Fahrzeug mitführen. Das gehört genauso dazu wie ein Warndreieck und ein Verbandskasten.


    Das ist echt eine harte Nummer finde ich.
    Würde dir dringend raten einen Anwalt aufzusuchen.

    Zu der Warnweste: In PKW muss soweit ich weis eine sein, nähmlich für den Fahrer. In gewerblich genutzten Fahrzeugen muss für jeden möglichen Insassen eine Weste vorhanden sein. (Also soviele Sitzplätze wie eingeragen sind)
    Viel erfolg beim Anwalt. Denke du hast eine chance.

    Gruß


    Zitat:

    Eine Warnweste sollte man in jedem Fahrzeug mitführen. Das gehört genauso dazu wie ein Warndreieck und ein Verbandskasten.

    dann müsste das irgendwo niedergeschrieben sein. hab das noch nicht gefunden. wisst ihr rat?


    Zitat:

    dann müsste das irgendwo niedergeschrieben sein. hab das noch nicht gefunden. wisst ihr rat?


    Mein Gott, die Weste kostet keine 5€ und ja die ist Pflicht.!

    Sry aber wenn man sich genauso Naiv/Blöd bei einer Kontrolle anstellt, dann bekommst natürlich alles in die Tasche eingesteckt!
    Die Sache vom Threadersteler finde ich ja mal Krass,ich hätt die mit 100 Anwälten zugestürmmt, kann doch nicht sein dass du erst dort 500€ blättern musst und dann auch noch genau so viel bei MPU.
    Sry aber auch deine Schuld wenn du keinen Anwalt eingeschaltet hast!


    Wie kann man bei solchem Kleinkram ne MPU reingedrückt bekommen!? Die Rechtsgrundlage entzieht sich bei mir dabei, oder bist du noch in der Probezeit?

    Da wird man als Tuner gleichgestellt mit Säufern und krassen überschall Tieffliegern. Das sowas im Rechtstaat möglich ist kann ich einfach nich glauben.

    Verkerhsrechtschutz müsste das doch auch deckeln, oder irre ich da!? Die geht ja auch vom Preis her.

    Zum eintrag der LLK.
    Konnte dir der TÜVer nichtmal diverse Nummern des LLK eintragen, irgendwas du wenigstens was vorzeigen kannst. Notfalls kannst du auch zur DEKRA...

    Gruß


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Mein Gott, die Weste kostet keine 5€ und ja die ist Pflicht.!

      ich hab die weste. mir gehts auch nicht um die 5 eus. ich wüsst nur gern, wo das geschrieben steht, dass das teil pflicht ist!


      In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben, aber auch für Privatleute empfehlenswert.

      In Belgien, Österreich, Kroatien, Slowakei, Italien, Montenegro und Spanien Norwegen und Portugal gibt es eine Warnwestenpflicht .

      Und in Deutschland wird sie kommen.


      Zitat:

      In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben, aber auch für Privatleute empfehlenswert.

      In Belgien, Österreich, Kroatien, Slowakei, Italien, Montenegro und Spanien Norwegen und Portugal gibt es eine Warnwestenpflicht .

      genau das hab ich auch gelesen (bei den ländern bin ich mir nicht so sicher). von einer PFLICHT ist hier momentan keine rede. da kann dir auch kein tüvver oder rennleiter am zeug flicken.

      belgien soll richtig teuer sein. da stand was von 1300 eus. besser man hat eine dabei!


      [G-Laden]
      • Themenstarter

      Ich war am Samstag auf einem Klassentreffen und wie es der Zufall so will, ein alter Klassenkamerad Arbeitet beim Tüv und trägt mir das alles ein.

      Morgen Vormittag bin ich deshlab hoffentlich um einiges glücklicher


      In Österreich is sicher Pflicht und meiner meinung auch sinvoll .
      Bei uns mus man für jedem der das auto ferlest auf Landstrasse und autobahn eine Vorhanden sein .
      Bei einer panne mus man auf der Autobahn das fahrzeug verlasen und hinter die leitplanke gehen das heist es macht sin wenst von Haus aus immer 5 Westen im Fahrgastraum mit hast weil die mus man anzihen bevor man das Fahrzeug verläst.
      PS Würde die auch Ferklagen das istb einfach nur Amtsmisbrauch in meinen augen


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