ich würde einfach mal bei TwinTec anrufen Nummer dazu ist +49 (0) 2244 . 91 80 0
und dort einfach mal nachfragen aber wenn du zum TÜV fährst und den eintragen lässt kann er dir doch ne Bescheinigung ausstellen das der entsprechende KLR verbaut ist und damit solltest du bei der Steuerbehörde keine Probleme bekommen ODER ?
twin tec will auch wieder geld sehen.
und der polo wird beim kollegen der inne kfz werkstatt getüvt und dort kommt der tüver ohne zugriff auf datenbank bzw mobil kein zugriff und das wollen die nicht gerne und direkt zum tüv fahr ich nicht da mir das in der werkstatt günstiger kommt ....
so . abe hab ich. bei interesse kann ich diese als pdf datei zu verfügung stellen.
gruß
Ich hab ja auch so ein Teil verbaut; bei Neukauf ist ja allerhand Papierkram dabei; u.A. um beim Finanzamt die Steuererleichterung genehmigt zu bekommen. Das hat auch geklappt,
wie ist das aber, wenn ich das System in den nächsten Polo mitnehmen möchte? Bzw. wenn ich einen KLR gebraucht kaufe?
mfg
in den nächsten polo kannst du es nur mitnehmen wenn es sich dabei um den gleichen motortyp handelt.
den steueränderungsantrag kann man sich neu besorgen . oder aber man lässt das teil beim tüv eintragen. natürlich geht das genauso mit einem gebrauchten.
Steueränderungsantrag gibt´s beim Finanzamt?
Das mit dem Motortyp ist kalr; aber AAU und AAV dürfte der selbe KLR sein; wird ja nur zwischen den Leerlaufsteller geschleust und noch ne zusätzliche Themp-sonde.
kommt drauf an welches system es ist . steueränderungsantrag könnte es da geben weiß ich aber ehrlich gesagt nicht.
in der regel gibts die beim hersteller des klr systems.
von aau nach aav besteht schon ein unterschied da der hubraum anders ist muss auch eine andere luftmenge hinzugefügt werden . zzumindest passt der klr von twintec immer nur für einen motorkennbuchstaben