Ja sieht auf den Bildern schon recht eng aus, vllt. hast Du ja Glück mit einem anderen Prüfer.
Ist natürlich die Frage, in wie weit seine Aussage Gewicht hat, bringt ja nichst, wenn Du ständig zu nem anderen Prüfer fährst, Geld bezahlst und aber keine Eintragung bekommst. Von daher macht es vllt. wirklich sinn einfach mal dort nachzufragen.
Alternativ, kannst Du dir ja mal die Abdeckungen vom SLK ansehen.
geh mal zum vw händler und frag nach den ansätzen vom zb. golf r der hat auch kleine plastik leisten an den radkästen..
Streng genommen darf dir dass so heutzutage keiner mehr eintragen.
Inzwichen muss nicht nur das Profil, sondern das ganze Rad abgedeckt sein.
Mit bisschen suchen findet man aber immer wen der einem sowas noch einträgt...
Idr. wird sowas ja gelöst indem Verbreiterungen zum Aufkleben/clipsen angebracht werden die nach dem Tüv wieder verschwinden.
Kannst du dann im Grundegenommen genausogut selbst machen, sofern dein Prüfer diese nicht mit einträgt.
Dass das natürlich nicht wirklich legal ist sollte klar sein..
Die vernünftige Lösung wäre die Karosserie zu bearbeiten, wenn es denn unbedingt bei diesen Felgen bleiben muss.
Irgendwelche Plastikradläufe zu montieren halte ich für Käse.. Wofür macht man sich schicke Felgen drauf, um dann die Karosse mit sowas zu verschandeln?
naja ich fahre nun erstmal wieder die keskin felgen, woei die eingetragen sind aber auch nicht vollständig abgedeckt sind ![]()
habe nun auch überlegt, leider weiss ich nicht mehr wie diese regel war, radmitte, nach hinten und dann gewisse cm nach oben oder von der reifenbreite müssen abgedeckt sein? hat mal jemand rein zufällig ein foto wie die breite stossstange vom derby hinten die reifen abdeckt? vllt reicht die ja schon aus?!
Servus
Zitat:
Streng genommen darf dir dass so heutzutage keiner mehr eintragen.
Inzwichen muss nicht nur das Profil, sondern das ganze Rad abgedeckt sein.
Zitat:
Kommt es da nicht einzig und allein auf das Gutachten an?
Wenn z.B. im Gutachten steht "Laufflächenabdekung" muß doch nicht das ganze Rad abgedeckt sein sondern eben nur das Profil.
Leider steht in den meißten Gutachten nur noch "Radabdeckung"
Ich habe mich mit dem Thema Reifenabdeckung vor zwei Jahren auch schon mal befasst und einfach den VDAT dazu angeschrieben. Das bekam ich als Antwort:
"Guten Tag,
die Information ist (bedingt) richtig.
Das nationale deutsche Recht wurde den europäischen Vorgaben angepasst. Es gibt jedoch einen „Bestandsschutz“ für alte Teilegutachten und die darin aufgeführten Fahrzeuge. Ob nach europäischer Rechtsvorgabe oder nach nationaler Vorgabe geprüft wurde war über einen gewissen Zeitraum vom technischen Dienst und von den Wünschen des Antragstellers abhängig. Im groben kann man sagen, dass alles was jünger ist als ca. 6 / 7 Jahre schon nach der europäischen Regelung geprüft ist und danach muss die gesamte Reifenflanke in einem gewissen Winkelbereich abgedeckt sein. Spurweiten wie man sie bei z.B. Golf 3 oder BMW E36 gesehen hat, gibt es heute nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
VDAT e.V. - Verband der Automobil Tuner
Harald Schmidtke
Geschäftsführer"
Gruß
noslopo
Ich denke die beiden Verbreiterungen von dir Streamy würden bei mir nicht reichen.
Ich hoffe nun einfach ein breite Stossstange zu finden und dann damit nochmal zum Tüv, vom bekannten habe ich es nun so verstanden, Radmitte, nach hinten und da müssen von der Reifenbreite 15cm abgedeckt sein, was dann hoffentlich ist
(Pre-SUV 4×4 Hatchback: 1991 VW Golf Country) der Hat auch diesen Plastik Bogen Vielleicht reicht dieser habe den Oberen Text mal aus Google Text ohne Klammern Kopieren und mal auf Google-Bilder ansehen weile dein Auto besser kennst ob es Passen könnte.
Schau doch mal nach Suzuki SJ Samurai. Da gibts auch "dezente" Verbreiterungen. Aber die sind wohl zu breit.
ich glaube die sind alle zu groß.
habe nun eine Heckchürze für den Derby geschenkt bekommen die aber gebrochen ist (wusste nicht mal das es eine Schürze für den Derby gab) aber ist alle reparabel, muss nun nur die zeit finden ![]()