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Schaden nach wechsel der Kupplung

Tja...



Ich geh jetzt mal davon aus das die Rechnung für den ersten Kupplungswechsel schon beglichen ist. Oder will die Werkstatt Geld im Vorraus für die erneute Instandsetzung...?

Der Polo steht in der Werkstatt... Da haben sie das Hausrecht und ein Betreten kann untersagt werden....

Fotos machen von defekten Teilen is ja gut und schön. Aber sind es wirklich die Teile die auch verbaut waren , die einem ausgehändigt werden ?

DAS meinte ich mit "...wie willste das beweisen..."

Wenn beschissen wird dann richtig...Deshalb hatte ich auch vorab schon geschrieben wie wichtig das Vertrauensverhältnis zur Werkstatt ist....Dann kommen solche Situationen erst gar nicht auf...

Ne Werkstatt hat bei Gewährleistung Recht auf Nachbesserung.
Der Kunde will fix sein Auto wieder. Genau wie die andern Kunden die schon lange auf nen Termin gewartet haben... Teile müssen auch erst rangeschafft werden...

Entweder es kommt zu ner brauchbaren Einigung oder die Kiste wegholen und dann Faß aufmachen...

Gruß...





Ich verweise auf Beitrag 11...
Dann muss man halt mal in der Werke hin und sich den Stand der Dinge zeigen lassen und da Bilder machen; dazu hat jeder Kunde das Recht!


alter polo 6n
  • Themenstarter
alter polo 6n's

Nur einmal so zur Info

Ich habe alle Reparaturen die gemacht wurden,
bezahlt. Ohne dass mich jemand anbetteln muss.

Ich war am Do, Frei, Samstag in der Werkstatt.
Leider stand mein alter Polo immer noch auf dem Hof.
Das mit den Fotos machen ist tatsächlich nicht einfach
da ich höchstens Zufällig dort bin wenn das Getriebe ausgebaut ist.
Vielleicht wurde dieser Teil des Getriebes ja vorher
schon einmal geschweißt. Mir geht es nicht in den Kopf
dass so ein Teil plötzlich bricht.
Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Meine Mittel
sind sehr begrenzt.
Ich plane morgen noch einmal raus zu fahren da sie mich ja heute wieder nicht angerufen haben.
Ich weiß nicht wie ich gegen diese Verarsche vorgehen kann.
Ich bin so was von gefrustet.



Zitat:

Ich plane morgen noch einmal raus zu fahren da sie mich ja heute wieder nicht angerufen haben.

Ich weiß, es ist nicht jedermanns Sache klare, deutliche, bestimmende Ansagen zu machen (ich bin auch eher der zurückhaltende Typ), aber da zahlt man immer drauf, das wird leider gnadenlos ausgenutzt, weil man sich nicht wehrt!

Also wenn Du dort wieder bist; darauf bestehen, die Altteile zu sehen zu wollen (egal wann sie die Rep. dann ausführen), und wenn Sie das Teil dann schweißen müssen (falls das denn geht), dann sollen sie mal schnell ein Handybild machen, das hat doch heutzutage jeder Azubi dabei...

Es kommt jetzt halt drauf an, was genau jetzt kaputt ist, deshalb wäre ein Bild davon halt sehr wichtig. Stell dich halt sehr "interessiert" und lass dir den Schaden direkt zeigen. Man könnte auch vereinbaren, wenn der Wagen auf der Hebebühne ist, und das Getriebe ab, daß Du dann nen Anruf erhältst (aber wenn das bisher schon nicht funktioniert hat?)

Hausrecht hin oder her, wenn ich für ne Rep. bezahlen soll, will ich bei Zweifel schon genau wissen, was kaputt ist und auch Einsicht nehmen, ob sich das auch wirklich so verhält. Wenn mir diese Einsicht nicht gewährt wird, hab ich wohl wirklich Grund an der Richtigkeit der Reparatur zu zweifeln...

Ich gehe davon aus, daß ein Rechtschutz nicht besteht?


alter polo 6n
  • Themenstarter
alter polo 6n's

Hallo,
ich melde mich mit meinem Polo.
Ich habe ihn tatsächlich letzten Freitag abholen können.
Und ich weiß ich wurde richtig abgezockt.
Das sagt mir das schikanöse Verhalten des Mechanikers.
Ich hab schon keine Rechnung bekommen.
Ich wollte auch die Rechnung vom Lager.
Hab ich auch nicht bekommen.
Als ich das Lager verlangte holte er es aus einigen Teilen, die auf der Ablage lagen, hervor.
Das konnte auch von dem Wagen der gerade repariert wurde sein.
War auch ein Kupplungsschaden.

Ich stell es aber hier ein


Lager.1.jpg
Lager.1.jpg
Lager. 2.jpg
Lager. 2.jpg

Das Lager ist aber schon länger als 150km drin gewesen!

Keine Rechnung bekommen; dann braucht man auch nix bezahlen! Ist ja Nachbessern


alter polo 6n
  • Themenstarter
alter polo 6n's

Zitat:

Keine Rechnung bekommen; dann braucht man auch nix bezahlen! Ist ja Nachbessern


Ich kann gar nicht schreiben was mir im Kopf herum geht.
Es wurde behauptet dass nicht die Kupplung den Schaden hatte sondern das Getriebe.
Ich war einfach nur froh dass ich das Auto endlich wieder habe. Ich bin Gehbehindert und die Werkstatt ist nicht gerade bei mir ums Eck herum.
Ich Überlege mir aber etwas nettes für den Laden.
Die haben ja einige Reparaturen für die HU gemacht.
Auch Schweißarbeiten.
Vielleicht ist da am Getriebe etwas passiert. Ich weiß nicht.
Ich hab nur einen Teil bezahlt.
Das Problem mit der Airbag Leuchte besteht ja auch noch.


Wenn ich das Lager so betrachte, sieht es so aus, als ob das nicht mit der Kupplung erneuert wurde sondern schon wesentlich länger verbaut war. Es weist keine offensichtlichen Schäden auf (ausser das Fehlen der 2 kleinen Haltefedern)

Das Ausrücklager gehört eindeutig zur Kupplung (ohne dieses ist kein Betätigen der Kupplung möglich) Es gehört nicht zum Getriebe!

Wenn das Getriebe den Schaden hatte, was haben sie denn dann erneuert?
Wenn das Getriebe nen Schaden hätte, warum haben sie dann das Ausrücklager erneuert? Somit würder ja nur das Symtom aber nicht die Ursache bekämpft worden sein.
So nach dem Motto, dir tut der Fuß weh, weil da ein Nagel drin ist und der Doc gibt dir ne Schmerztablette ohne den Nagel zu entfernen

Ehrlich; kuck, daß die Werkstatt deine Auto irgendwie durch den Tüv bekommt (haben sie ja wohl schon einmal ohne funktionierenden Airbag), wenn das klappt, würde mich diese Werkstatt nie wieder sehen!


Hi Grandpa,

da geb ich dir in allen Punkten Recht...

Mit dem Getriebeschaden könnte der abgebrochene Hebel gemeint sein, der gehört ja eigentlich zum Getriebe...
Aber warum bricht der nach relativ kurzer Laufleistung nach Kupplungswechsel ab ? Ausrücklager ausgehängt, alles verkantet ?

Im Airbagleuchtenthread ist die Rede von nem Händler...
Ob die jetzige Werkstatt dieser Händler ist, wird nicht ganz klar...

Und dieser Händler behauptet die Leuchte ging zur Kontrolle an bei Verkauf .

Alter Polo 6N,

denk nochmal nach... Wie war das nach dem Kauf ? Wenn du die Zündung an machst müssen alle Kontrolleuchten leuchten . Einige gehen nach ein paar Sekunden aus, andere erst nach dem Starten. Nach Start des Motors darf keine mehr leuchten...
Vor allem bei ABS und Airbag ist das u.a. sehr wichtig. Brennen die nicht zur Kontrolle oder sogar dauerhaft gibt's logischerweise keinen TÜV...
Außer du bist Händler der gutes Trinkgeld gibt...

Gruß...



alter polo 6n
  • Themenstarter
alter polo 6n's

Zitat:

Im Airbagleuchtenthread ist die Rede von nem Händler...
Ob die jetzige Werkstatt dieser Händler ist, wird nicht ganz klar...

Nein, die Kupplung war eine Werkstatt.
Der Händler, bei dem ich den Polo gekauft habe ist eine andere, genau so sauere Geschichte.
Bei dem war ich einige Jahre lang mit dem Golf.
Da war soweit immer alles o k.

Zitat:
denk nochmal nach... Wie war das nach dem Kauf ? Wenn du die Zündung an machst müssen alle Kontrolleuchten leuchten


Die Kontrolleuchte hat beim Kauf defenitiv nicht funktioniert.
Der Stecker war ja abgezogen.
Das bemerkte ich aber erst nach dem TÜV Besuch. Da wurde das auf die Mängelliste geschrieben.
Seit zwei Jahren war nur ich an dem Auto dran.
Ich habe ja den Stecker an den Schalter angesteckt,
da ging die Leuchte zwar an, aber blieb auch während
des Fahrens immer an, ging also nicht aus.
Jetzt weiß ich auch nicht ob das so richtig ist.
Kann aber nicht richtig sein weil ja das Fehlerdiagnosegerät keinen Kontakt zum Steuergerät herstellen kann.
Also hat mir der Händler das Auto mit diesem Defekt verkauft.
Jetzt nach zwei Jahren brauch ich dem damit nicht kommen. Ich hab ja Kontakt zu ihm aufgenommen.

Dass ich mit der Kupplung/Getriebe beschissen wurde weiß ich, ich kann aber nichts beweisen.
Der Mechaniker hat behauptet dass der Bügel das Lager beschädigt hat. So
nun beweise das einmal als Laie dass die Werkstatt Mist gebaut hat.
Vielleicht wurde auch beim Wechseln das Lager nicht mitgewechselt und hat dadurch den Schaden verursacht.



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