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Riesen Problem mit TÜV (AUTO Stillgelegt)!

Iceman
  • Themenstarter

Hallo Zusammen, Ich habe gerade ein Riesen Problem und weiß einfach keine Lösung mehr und brauche dringend Rat!

Zuerst einmal die Kurze Vorgeschichte:

Vor rund zwei Wochen wurde ich von der netten Polizei aus dem verkehr gezogen, alles erstmal kein Problem das so was Natürlich mit einem so aufgebauten Polo fast alle drei Wochen vorkommt. Ich zücke schon aus Reflex meinen Papier und sagen ihn Freundlich wie immer ES IST ALLES EINGETRAGEN UND MIT TÜV …. Was Natürlich auch der Fall ist, an meinem Polo ist alles abgenommen und eingetragen!

Gut die beiden Herren sagen mir das mein Auto nicht der StVo entsprich und das ich doch bitte mit ihnen zum Tüv vorfahren soll. Gesagt getan auf zum Tüv, Ich hatte mir bis dahin noch immer keine Sorgen gemacht! Das war bis der Herr vom TÜV mein Auto fast zerlegt hatte und mir die Plackte abgemacht hat!



Warum und nun komme ich zu meinem Problem: Der TÜV und die Polizei haben angekreidet das mein Auto zu HART und ZU TIEF sei (HATTE ein FK Gewinde drin), Zu Tief heist ich unterschreite die Scheinwerfermindesthöhe (Der abstand Scheinwerferunterkante zum Boden darf MAX 50 CM Betragen … so der TÜV – Ich habe das zum ersten Mal gehört)

So Plackte wech, Anzeige und 3 Punkte. Schon da habe ich mich gefragt was das soll da ich doch Alles eingetragen und mit TÜV hatte (Fahre so schon fast 3 Jahre! Und mehr als eine Polizei Kontrolle). Da Ich mein Auto brauche gleich am nächsten tag ein neues Fahrwerk gekauft da ich mein Fahrwerk nicht mehr hochschrauben konnte (Wieder ein FK diesmal jedoch 60/40) – Alles eingebaut und wieder zum Tüv.

UND: Der TÜV sagt mir wieder das Auto ist zu Tief und Zu hart! Und ich bekomme keine Plackte mehr! Und jetzt kommen wir zu dem Problem was ich habe, WAS KANN ICH MACHEN? Ich halte das Mittlerweile für eine Schikane vom Tüv da ich doch alles Richtig gemacht habe!

Ok der Abstand Scheinwerferunterkante zum Boden ist nun zwar höher aber immer noch bei ca 48 CM (Aber es gibt um längeren Tiefere Polo 6N als meine und die haben doch auch alle Tüv – messt zb mal bei euch nach), und das Fahrwerk hat die Werkshärte die ich ja nicht verstellen kann.

Also kurzum ich bekomme für mein Auto gem. dem TÜV Prüfer nur eine abnahme wenn ich den Polo wieder AUF SERIE umbau!

Nun endlich meine Fragen:

Kann das sein das ich meinem Polo auf Serie zurückbauen muss?

Was kann ich machen oder an wen kann ich mich in diesem Fall wende?

Wer kann mich sagen was ich noch machen kann? (Wichtig ich darf mit der Vollabnahme nur zum TÜV oder der DEKRA!)

Achja noch paar Daten zu meinem Polo: Er hat nun ein Fahrwerk mit den Einstellungen 60/40 (hat ABE und TÜV Gutachten)drin, 14 Zoll Felgen (eingetragen) mit 195*45*14 und die Radkästen sind ca.: 4- 5 cm gezogen.

Ich denke allen in allem mehr als nötig mit den gezogenen radkästen!


(p.s. Fotos hier sind mit alter Tieferlegung)



gelöschtes Mitglied

    hi,

    puh das hört sich ja alles erstmal ziemlich scheisse an! eingetragen und erlaubt sind halt immer noch 2 verchiedene sachen! also ich würde mich mal woanders schlau machen, bei nem anderen tüv menschen, einfach mal um zu hören was der dazu sagt!

    mfg!


    Vielleicht solltest du dich mal vertrauensvoll an den TÜV Prüfer wenden der dir damals das Gewindefahrwerk eingetragen hat!
    ER muss nämlich dafür gerade stehn! Er hat dir etwas eingetragen das nicht zulässig ist im Öffentlichen Straßenverkehr! Das mit den 50cm stimmt leider! Allerdings gilt 50cm zum Boden ab der Lichtaustrittsfläche und nicht ab der Scheinwerferunterkante, es sei denn die Unterkante des Scheinwerfers ist auch gleichzeitig die untere Lichtaustrittsfläche!



    gelöschtes Mitglied

      hundert pro kann dess ned sein! ich sag dir da machen schnittlauch und der techniküberverstand mensch gemeinsame sache und dulden auf deitschen strasse keine autos die anderst sind als serie! aber ich würd zur not nen rechtsanawalt einschalten!


      Iceman
      • Themenstarter

      @ Polo 6N@Tuning: Dem TÜV Prüfer der mir das eingetragen hat kann ich leider nichts, der sagt Knallhart das war ein Gewindefahrwerk und bei abnahme war alles OK …. Und ich habe ihn nach dem Tüv nicht Tiefer oder höher gemacht!

      @ beavis; Was heist Lichtaustrittsfläche beim 6N? Mitte Scheinwerfer, das währe ja gut – dann bin ich locker über 50 cm! Was genau wird als Lichtaustrittsfläche bezeichnet?


      der tüver der dir das gewinde fahrwerk eingetragen hat, muß das auto neu vermessen, und somit die tiefe in den papieren eintragen, also kann er nachprüfen ob du dran gedreht hast, weil steht alles im abnahme protokoll.

      daher kannst du dich immer auf den tüv-menschen berufen.

      notfalls fährste zum anderen tüv.


      außerdem, fährt man in solchem fall, wenn die bullen so dumm sind, genau zu dem tüv, der das abgenommen hat,und zum selben prüfer.


      aufklärung:

      REFLEKTORunterkanntze muss bei der abnahme 50cm sein, bei einer späteren überprüfung (weil sich fahrzeugteile setzen) , zb 2 j. nach der abnahme bei einer verkehrskontrolle oder bei älteren fzg.ist dies mit 5cm toleranz zu begutachten also 45cm.


      Tja Gesetz ist Gesetz und eingetragen heisst nicht gleich legal! Die 50cm werden vom Boden bis zur unteren Lichtaustrittskante gemessen! Kannst ganz einfach rauskriegen, klebst ein weißes Blatt Papier vor den SW, machst das Licht an und malst mit nem Stift die Linie zwischen Hell und dunkel nach, die Untere Linie ist die untere Lichtaustrittskante, die kannst du jetzt vermessen! Die ober ist z.B. beim Anbau eines bösen Blicks nötig da auch dort nichts verdeckt werden darf! Dem Prüfer kannst du net viel, der kriegt vllt ne Abmahnung aber deswegen bleiben trotzdem die Plaketten ab!
      Und zu dem zu hart, können die zwar net viel sagen, aber ein PKW braucht noch rund 3cm Restfederweg bei 120% Beladung!


      Jap, Reflektor isn gutes Maß! Allerdings gibt es ja auch Fahrzeuge bei denen die Standlichtlampe unterhalb der Abblendlichtlampe sitzt, dann müsste man in dem Fall rein theoretisch davon ausgehen, das die Lichtaustrittsfläche erst oberhalb der Standlichtlampe beginnt!

      Übrigens ist der Sachverständige der die Abnahme durchführt dazu verpflichtet die geänderte Höhe in die Papiere mit einzutragen! Du musst nach jeder Verstellung deines Gewindefahrwerks eine neue Abnahme durchführen! Aber wenn der TÜV-Prüfer das nicht gemacht hat, is er gleich doppelt schuldig!
      Nimm dir nen Anwalt! Da bekommst du auf jeden Fall recht! Egal was der TÜV-Prüfer dir jetzt auftischen will, er muss seinen Kopf dafür hinhalten! Er ist ein staatlich geprüfter Prüfingenieur und du nur ein "Laie"! Der TÜV-Prüfer ist deine Absicherung nach einer Änderung am Fahrzeug! Durch seine Unterschrift bestätigt er ja die zulässigkeit und die Korrektheit der Änderung! Also wie gesagt, Anwalt nehmen und einspruch einlegen!



      Iceman
      • Themenstarter

      @ beavis: Ja danke werde ich auch machen, Habe der Polizei gesagt die sollen dem Prüfer einen auf den dekel geben net mir.... die sagten ich bin der Halter ich halte meinen Kopf dafür hin, allein das kann net sein. Dazu kommt das der Prüfer die neue Höhe/Tiefe NICHT eingetragen hat fällt mir gerade noch ein!


      Also die Chancen stehen gut das du da mit nem blauen Auge davonkommst! Drück dir auf jeden Fall die Daumen.

      Man darf sich nich immer alles gefallen lassen! Hatte auch schonmal so ein Problem. Glücklicherweise war der TÜV-Prüfer damals relativ schnell einsichtig und hat das alles auf seine Kappe genommen! Musste mir damals nur neue Felgen kaufen damit ich mit der Höhe wieder hinkomme!


      Geh ma auf diese Seite[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • da kannste alles nachlesen!


    • also zu der Lichtaustrittskante...

      den ganzen Spass hatten wir schon mal wegen "Klopfer" durchgekaut...

      "polo-Projekt" hatte das gleiche Problem, schreib den mal an...

      mal so im Groben zusammen gefasst wie er raus gekommen ist...

      Also es gibt ja diverse Sportwagen die Serie schon unter 50cm Lichtaustrittskante liegen...

      Genau das hat sich "Polo-Projekt" zu nutzen gemacht und gesagt wenn die das dürfen, darf ich das auch, weil in Deutschland alle gleich sind vor dem Gesetzt, egal ob man nun ein kleiner Mann ist der bissel am Auto was verschönert, oder ob man teure Sportwagen baut. Und wenn die das dürfen, auch wenn sie dafür viel Geld hingelegt haben, darfst du das vom Gesetzt her auch...

      Hoffe konnte helfen

      MfG Markus


      also ich habe mein fahwerk auch eintragen lassen und meiner beträgt 45cm da hat der tüv mensch nichts gesagt ! Ich glaub das liegt immer an den prüfer und bis jetzt hatte ich auch keine problemen mit "netten polizisten" und die haben nicht einmal eine schwarz lasierten rücklichter bemängelt


      wenn die grünen was finden wollen finden sie was....

      da kann noch soviel eingetragen sein.

      fahr mal nach n osten, da isset noch schlimmer, wenn die dir ne mängelkarte ausschreiben, und du dann zum tüv fährst, und sieser hat NIX zu beanstanden, kriegste trotzdem 3 punkte, weil die grünen was gefunden haben, in dem fall sind die grünen höher gestellt, als der sachverständige.

      ich bin damals auch mit n anwalt vorgegangen, und habe haushoch verloren.

      aber du bist ja nich im osten, oder *löl*

      jedenfallls MUSS bei gewindefahrwerken die Höhe eingetragen werden, um das nachträgliche Verstellen zu unterbinden.

      macht der prüfer das nicht, issa selber schuld, weil du hast ja keine ahnung vom auto,davon muß jeder ausgehen, immer dumm tun.

      sogar bei den grünen sollte man auf dumm tun, außer wenn ne frau kontrolliert, einfach irgendwelche fachbegriffe aufzählen, dann lassen die dich meißt fahren. löl


      Eingetragen sind viele Fahrwerke, aber deswegen unterschreiten sie trotzdem die 50cm! Ob das legal dann ist müsst man halt wirklich mal nachfragen! Zum Glück muß ich ja bald wieder hin zur HU, da frag ich dann mal gleich!


      also meiner meinung nach is der dumme lutscher (tüv-prüfer) extrem hängengeblieben weil ein 60/40 fahrwerk is doch standerd bei getunten auto´s und er wollte dir nochnich mal das eintragen..na den kunden hätte ick über tisch gezogen und sein gehirn mal wieder gerade gekloppt...
      ganz ehrlich bei dir da in der gegend läuft ne dicke scheisse..weil das is nich normal du fährst schon solange SO rum und jetzt sagen dir erst was dagegen..boah ...jut das ick nich in so ein dorf wohne wo die getunnten autos so auffallen../wurde noch nie kontrolliert*toy.toy.toy

      aber ick würd mir ein anwalt schnappen und mal ordentlich auf´m tisch kloppen..
      achja!lass dein auto bloß so getunnt bau da nix mehr um sieht geil aus und du bekommst auch bald wieder deine plakette

      hauste rein..


      gelöschtes Mitglied

        Hab ja schon viel Unfug vom TüV gehört, Hier müsste man mal ein eigenes Register aufmachen, wie z.B. Stossdämpfer hängen gegen die Fahrtrichtung oder Seitenspiel der geöffneten Motorhaube...
        zunächst bist du ja nicht ortsgebunden. Eintragungen darf jeder AAS (Amtlich anerkannte Sachverständige) in Deutschland machen. In den Alten Bundesländern findet man bei jeder TüV-Stelle einen, und bei deren Tochtergesellschaft FKü. In den Neuen Bundesländern bei der Dekra.

        Wenn dich also Bullen auf dem Kieker haben, kann man sich auch dagegen wehren. Jede Kontrolle des Fahrzeuges quittieren lassen ( geht, auch wenn die meckern) und wenn zu oft kontrolliert wird ein paar Briefe schreiben, jeweils zum nächst höheren Vorgesetzten. In einem mir persönlich bekannten Fall wirkte das.


        aufjedenfall tüv prüfer wechseln oder dem mal die meinung geigen... es ist nicht vorgegeben wie hat ein auto sein darf, es ist nichtmal vorgeschrieben stoßdämpferwechsel eintrange zu lassen ! d.h. dein auto darf so knüppelhart sein wie du magst...

        das mit der 50 cm kante stimmt allerdings, wenn du aber nen tüv prüfer erwichst der was toleranter ist dann sagt der schon nix, war beim ir genauso der fall...
        du bist da einfach auf einen sturen bürokraten gestoßen kann mal passieren..wechsel einfach den tüv !

        kleiner tipp nimm einfach nen ganzen batzen federwegsbegrenzer, schieb die auf deine dämpferstange und lass den tüv prüfer sich schwarz ärgern... da der wagen , dämpfer fahrwerk usw. nicht mehr zusammenstauchen kann und der wagen 1. knüppelhart ist , 2. unter umständen ganze 3 cm höher ist...

        fahr aber bloß nicht zulange damit rum, das fahrverhalten ist tödlich !

        p.s. federwegsbegrenzer kosten bei ebay um die 15 € der satz...


        man kann wenn man es auch umsonst machen will zum hieisigen bmw händler gehen und dort mal nachfragen ob die nich paar plastik federwegsbegrenzer haben, die teile schmeißen die nämlich bei den neuwagen immer weg damit der neuwagen nicht irgendwie aufsetzen kann wenn er verschifft wird z.b.


        Das würde ich jetzt mal als schlechten Tipp bezeichnen! Es ist ein gewisser Restfederweg gesetzlich vorgeschrieben! Und wenn du die Dämpfer bis zum Erbrechen mit Begrenzern vollstopfst, dann wirst du den wohl nich einhalten können und so noch mehr Probleme bekommen!


        naja stimmt hab ich jetzt gar nich tdrüber nachgedacht, kostet aber eigentlich nix und versuchen kann mans ja mal ^^


        Höherlegen durch Begrenzer geht net weil du mind 2 oder 3cm Restfederweg bei 120% Beladung haben musst! War heut bei der Dekra HU machen (hab jetzt blaue Plaketten bis März 2008!) und hab den Prüfer mal gefragt wie das ist mit SW-Höhe und so! Der meinte die 50cm sind Pflicht und werden zur Scheinwerferunterkante, also nicht zur Lichtaustrittskante, gemessen wie ich bis jetzt immer gehört hab! Der Fahrzeughalter und -führer ist dafür verantwortlich das dieses Maß nicht unterschritten wird, ist dies der Fall hat die Polizei alle Möglichkeiten, also Mängelschein oder sofortige Stilllegung und man kann nichts dagegen machen!
        Die Prüfer ansich nehmen es nicht unbedingt so genau, meint er (hat mir ja auch schliesslich mein Fahrwerk eingetragen )


        jow, ein hoch auf gewindefahrwerke


        ähm, dann irrt sich dein TÜV-Prüfer aber ganz gewaltig! Es steht sogar so in der STVZO das von der Lichtaustrittskante gemessen werden muss! Und natürlich muss der Prüfer alle Aspekte der Tieferlegung beachten! Allerdings kann man eine Ausnahmegenehmigung erwirken! Das ist zwar sehr teuer aber dann bekommt man auch keine Probleme mehr! Machbar wäre das, hat man mir zumindest am Telefon so gesagt! Hab ma beim TÜV Nord in Hannover angerufen und mich wegen dieser Sache bei denen erkundigt!


        meinen haben se auch stillgelegt..
        habe das gutachten mittlerweile...
        ich zitiere:

        "Die scheinwerferhöhe war mit ca. 480mm (unterkante scheinwerfer) noch im Bereich des gesetzlichen Toleranzkataloges."


        Hab jetzt nur deinen ersten Beitrag gelesen aber wenn du Rechtsschutz hast zieh vor Gericht.


        polotreff.de
        #27 - 03.03.2006stillgelegtes pkw tüv fahren ? auto bei tüv stillgelegt tipps damit ein stillgelegtes fahrzeug nicht mehr zugelassen werden kann fahrzeug vom tÜv stillgelegt kann ein pkw wegen felgen stillgelegt werden rechtsanwalt tüv-prüfer tüv hat auto sofort stillgelegt geht das? brauche dringend bauern tüv auto stillgelegungbericht tÜv polizei lichtaustrittsfläche tüv bei stillgelegtem auto fahrzeug stilgelegt, er weiss davon nichts auto stillgelegtes anmelden stillgelegtes auto anmelden polizei auto stillgelegt tüv kosten stillgelegt wegen lichtaustrittskante möchte ein auto auf mich zum ersten mal versichern das stillgelgt ist wann darf ein stillgelegtes fahrzeug nicht mehr zugelassen werden tuev stillgelegt punkte mein auto wurde stillgelegt kann ich damit trotzdem zum tüv fahren
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