vw teilemarkt

vergleich im dunkeln xenon gegen normal

Hab grad nochmal die Gesetzte ein wenig studiert und dabei nen paar nette klauseln gefunden;

§49 stvzo
(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

würde mal sagen, das die auch so nicht an ort und stelle wegen de sonstigenverkehrslärm messen dürfen



und hier nochwas leckeres:

§49a stvzo
(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein ( bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche ), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtunen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.

das heißt für mich so viel wie: "messen an ort und stelle ist auch kritisch, weil ein fahrzeug im altagsbetrieb nur selten unbeladen ist und der wagen bei nem älteren Fahrwerk kurz nach dem aussteigen eh tiefer ist als wie im paragraph genannten `unbeladenen` zustand"!

also denke ich mal das man eine stillegung wegen ner lautstärke-, oder ner Höhenmessung am straßenrand anfechten kann!


Einen netten Punkt hab ich auch noch gefunden:

§50 stvzo

3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

die rennleitung misst doch immer die Unterkante des scheinwerfers, oder?
der unterstepunkt des reflektors liegt aber noch nen ganzes stück darüber




nochmal ich "nervensäge"

nochwas interessantes zu xenon;

§50 stvzo

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

- einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

- einer Scheinwerferreinigungsanlage und

- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.


... den punkt kannte ich auch noch nicht,..
solltest du vieleicht auch noch umrüsten.. oder?


für was ist eigentlich die reinigungsanlage ist es das wo vorne auf die scheinwerfer wasser spritzt.


...die soll wegen der weitaus höheren Lichtausbeute bei Gasentladungslampen den Dreck, Staub und ähnliches schneller von den Scheinwerfern spülen, damit es zu weniger Streulicht (unkontrolliertem Licht) und damit zu weniger Blendung des Gegenverkehrs kommt.


@Disco_Stu:
DU hast echt den Titel "Klugschei..er des Monats" verdient....!


thx


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