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Fahrwerk verstellen

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Mahlzeit!
Hab mal ne Frage. Wenn man das Fahrwerk (Gewindefahrwerk) schon auf 60/40 eingestellt hat und das eingetragen ist, kann man das auch noch tiefer drehen? Hab gehört dass man dann durch ne Einzelabnahme muss da die das nicht ohne weiteres eintragen wenn man tiefer geht als 60/40! Stimmt das? Ich mein, solange das niregndwo schleift ist doch gut oder nicht?



Musst halt die neue Tiefe eintragen lassen. Wenn´s nicht zutief ist bekommst die auch eingetragen. Und es nirgendwo schleift.

mfg
RS


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ja dachte ich nömlich auch! Dassi ch das eintragen muss is kla. hab n fahrwerk von supersport, da erlischt dann allerdings die garantie wenn ich das tiefer drehe.... also shcleifen wird wohl nix, da ich jetzt von 15 auf 14 zoll felgen umsteige und mit den 15 hats so gepasst. soll halt vorne noch n cm tiefer....



Ein cm wird nicht so tragisch sein.
Aber wieso erlischt die garantie ?
Gibt Supersport nur bis 60 mm tieferlegung Garantie ?
Verstehe ich nicht


gelöschtes Mitglied

    Ich glaub er meint einfach nur den TÜV geprüften bereich von 60/40 mm, aber es ist ja normalerweise immer en ganzes stückchen mehr an gewinde dran.
    Genau wie bei mir, ich hab das jetzt ca 60/50 und im gutachten steht zb 50 mm restgewinde muss vorhanden sein.
    Bei mir ist auch noch ca 5 cm gewinde vorhanden aber ich hab kp ob mir der TÜV das einträgt wenn ich mich nicht ans gutachten halte.
    Gruß Julien


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    genau das meine ich! Deswegen meinte ich eben auch Einzelabnahme. mich wundert es immer dass es hier so viele gibt die ihr fahrwerk auf 100/90 usw haben... wie bekommen die das eingetragen?


    Endweder ist es nicht eingetragen oder es ist nicht legal eingetragen. Nen kumpel hat seins mit 70 / 50 eingetragen. Aber danach noch 3 cm runtergedreht ! Halt doof wenn die grün weißen einen anhalten und nachmessen


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    legen die einem die karre dann sofort still oder wie ist das? Aber spätestens beim TÜV-Termin musstes ja eh hochdrehen wobei man beim 6n ab 80 vorne ja probleme mit den querlenkern bekommt oder wie war das?


    Ja beim Tüv musst du es aufjedenfall hochdrehen. Und beim 6n bekommt man auch bei 80 vorne tiefer probleme mit der antriebswelle



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    antriebswelle wars.... genau! Ja,ich denke dann werd ich das so nen cm runterdrehen und wenn mich der grün-weiße partybus dann anhält.... obwohl! zahlen musste dann auch oder legen die die ganze karre still deswegen?


    gelöschtes Mitglied

      Ja, oder wenn man hier probs hat es einzutragen , kann ich euch nur empfelen nach Hamburg zu "Hotwheels Tuning" zu gehen!
      Mein kollege war da und er hat alles ohne probleme eingetragen bekommen !Die tragen echt viel ein.(mein kollege ist extra aus wuppertal dahin gefahren )
      Aber ich denke mal das man immer irgendein TÜV findet der es einträgt, solange die Feder genug vorspannung hat und nichts schleift.
      Da ich bald 16" felgen fahren werde und die karre noch tiefer geschraubt werden muss, werd ich mal schauen wie das mit dem eintragen ausschaut.
      Gruß Julien


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