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Fahrverbot ohne Bluttest?

Little-Katha
  • Themenstarter

Ich bräuchte mal dringend Hilfe. Ein Kumpel von mir wurde vor geraumer Zeit von der Polizei angehalten. mein Kumpel hatte lediglich 2 Alster und ein Raki (nachm Essen) getrunken und dann wurde er halt angehalten und musste 4 mal pusten. Es kam jedes mal ein anderer Wert raus. Zum Schluss haben die den Durchschnittswert genommen(0,75). Er wurde NICHT zum Bluttest geschickt. Nun soll er aber nen 4 wöchiges Fahrverbot bekommen. Ist das rechtens?

über schnelle antworten wäre ich euch sehr dankbar



Also das sieht mir Stark nach VERFAHRENSFEHLER aus.......Einspruch einlegen und der Anwalt macht den Rest
Gruss Patrick


nein ist es nicht! bluttest muss immer gemacht werden! bin mir zu 95% sicher



Ähhhh also eigentlich muss man dann einen Bluttest machen lassen... wenn jedesmal was anderes rauskommt, also wenn die unterschiede extrem sind, und wenn der Promill wert sehr hoch ist.


Lg Ghost


hi
blasen is vorgericht net verwertbar.
nur ne blutprobe.

also normal kein fahrverbot.

gruß bodychecks


Little-Katha
  • Themenstarter

sowas habe ich mir auch gedacht.. Bei ihm kamen wert raus von 0,3 bis 1,2 also echt extreme schwankungen... Hat jemand eventuell einen Paragraphen dazu?


lies mal im § 24a StVG und in den § 315 ff StGB nach. Wenn er an der Wache am festen Gerät gepustet hat ist das rechtens. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine Blutprobe angeordnet. Siehe dazu § 81 b StPO. Das feste Gerät an der Wache ist Gerichtsverwertbar...

Lg


gelöschtes Mitglied

    Selbst dran schlud wenn man Trinkt und fährt, so würde ich das sehen..


    Zitat:

    Selbst dran schlud wenn man Trinkt und fährt, so würde ich das sehen..


    so sehe ich das auch...



    KEINE ANGST die können dir NICHTS!

    nur ein Bluttest eines Arztes (auf der wache) oder ein Blasen am festen Gerät auf der wache (wird nicht häufig verwendet) ist vor gericht verwertbar! das ist PFLICHT, da du die Blutkonzentration hast. theoretisch könntest du 1 Wodka drinken und sofort blase und siehe da du bist sternfull (1,5 Promille). das ist nicht rechtens!


    gelöschtes Mitglied

      Wenn der noch Fahranfänger ist und in der Probezeit dann sollte es anders ausschauen , die dürfen nichts mehr Trinken .

      mfg


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