aber das fahrwerk ist ein sicherheitsbauteil ![]()
das ist ja logisch das man daran nicht rum schnibbelt..
und ich taste ja die streuscheibe nicht an
@Fonsi: dann hald jeder 2te
Lampen nicht? !
Ich bin vor ein paar jahren einem hinten drauf gefahren weil ich kein bremslicht gesehen habe
ende vom lied war er hatte seinen rückleuchten schwarz getöhnt und mann sah das licht der bremse nur noch nachts
er hat ein fahrverbot bekommen punkte und er musste den.schaden an meinem.auto bezahlen
Man muss nun aber auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen..
Wenn die Inlays lackiert werden, geht davon ja keinerlei Gefahr aus..Das mit abgeflexten Federn zu vergleichen, ist schon fragwürdig..
Ich selber bin absoluter Gegner illegalen Tunings, aber an der Sache hier kann ich nun wirklich nichts negatives finden..
Um sich dabei komplett abzusichern, könnte man das auch einfach mal mit einem TÜVer besprechen..Denn auch mir ist kein Gesetzestext bekannt, der verbietet diverse Anbauteile zu lackieren..
Auch sieht man des Öfteren zugelassene Autos, die das Innere der Scheinwerfer komplett lackiert haben, zum Teil sogar mit Pinstripes..
Also, wie gesagt, einfach mal mit einem TÜVer drüber sprechen und dann eine stichhaltige Antwort bekommen und glücklich sein..
ich glaube manche haben mich hier immer noch nicht verstanden ich hab ein bild hochgeladen da wo ich markiert hab was ich lackieren möchte
und das ist ja nur ne blende im scheinwerfer die ich lackieren möchte da chrom einfach nur bescheiden aussieht wie ich finde
ich will ja nicht das glas tönen oder so..
vllt verwechseln das manche ?!?
@corsaterror
wo ist denn der GesetzesText? Dann zitier ihn mal mit ner Quelle.
Und komm nicht mit ner Änderung der lichtanlage.denn das ist es nicht.
Und zwischen einer lasur und der lackierung vom rahmen, liegen Welten.
Zitat:
http://www.polotreff.de/forum/t/18...3437?start=36
Schau mal hier..
Verstähst du das nicht, das öffnen der scheinwerfer bzw. das verändern der lichttechnischenanlge ist VERBOTEN .
Was ist denn deine absicht hier, schreibst ob wir nicht richtig lesen können, wartest du jetzt bis jmd. kommt und sagt es geht?
Ich hatte auch vor meine innen drinne zu lacken, habe hier im forum nachgefragt : wie ich das mache und ob es erlaubt ist und nein ist es nicht, habe auch bei mir in der arbeit gefragt (kfz werkstatt), beim tüv und bei der polizei auch und alle sagen:,, NEIN !"
Es ist deine sache ob du das machst, ist nicht mein führerschein und auch nicht mein geld!
Ich warte immer noch auf einen der mir Ne Quelle nennt.
Und nochmal. Die lichttechnische Anlage wird nicht verändert.
Die streuscheibe is genauso klar wie vorher und die reflektorflächen, die
wichtig sind, entsprechen ebenfalls noch denen, wie sie vor dem lackieren sind.
Also wo liegt euer Problem? Das wird seid den 90er Jahren fabriziert, wo manche
hier noch nicht mal nen Führerschein hatten.
Das man sich immer an so Dingen aufgeilen muss.
Es is schlimmer sich das xenon zu verbauen, weil das ja so cool is. Also irgendwo
is auch mal gut.
Mach es einfach und gut. Man muss ja langsam schon echt Angst haben, als krimineller
abgestempelt zu werden. Aber Kinderschänder stehen unter PolizeiSchutz, wenn
se ihre strafe abgesessen haben. Armes Deutschland.Politiker bekommen noch 200.000
Euro Rente, wenn se sich daneben benehmen.
Sorry für den Vergleich, aber es sind Tatsachen. wir sollten die Kirche mal im Dorf lassen.
Das öffnen und lackieren ist eine bauartveränderung weil das teil.so geprüft wurde wie es original ist
Die prüfung beinhaltet den gesamten.scheinwerfer und auch die sachen die innen verbaut sind und diese zu verändern ist verboten
aber es ist ja eh egal was erlaubt ist und was nicht weil solange es gut aussieht ist es den leuten.ja egal
ob es unsin ist weil.diese blende unten.keine funktion.hat ist egal
Das ist wieder ein Endlos-Thema ![]()
Einer sagt verboten,der andere ist nicht verboten aber keiner kann eine Quelle nennen.
ich sehe da auch kein problem wenn alles hinterher wieder schön dicht ist.
Denn die lackierte Fläche übernimmt KEINE Funktion im Scheinwerfer ,also warum zum Teufel ändert man damit was an der Bauart ?
Also ändert man ja auch die bauart wenn man sein Auto lackiert ![]()
Mach es einfach aber heul nicht rum wenn du angehalten wirst und hinterher zahlen musst was ich nicht glaube .
Alles nur Halbwissen,keiner kann Sachlich und 100% korrekt schreiben ab wann Bauartveränderung an einem Scheinwerfer stattfindet.
Also mach es einfach ![]()
mfg
Meine Rede.
Solange es nicht explizit verboten is, heißt es, wo kein Kläger, da
kein Richter.und ich fahre seit 7 Jahren solche Scheinwerfer.
Mit etlichen Kontrollen und Tüv besuchen.
Ich war bei 3 tüv stationen und 2 mal dekra und habe gefragt ob ich meine aes innen schwarz glänzend machen kann
alle haben nein gesagt weil der scheinwerfer so geprüft wurde
ich könnte ein lichtechniches gutachten machen lassen anchem ich das schwarzmatte glänzend lackiert habe und dann tragen sie es ein