Wer aus dem Forum hat dir denn erzählt das rumfahren mit Lassierten Leuchten erlaubt ist...?
Keine Ahnung, wenns dir wichtig ist kann ich dir das raussuchen. In ziemlich vielen Threads wurde gesagt das cleanen erlaubt ist und tönen/lasieren auch.
Wenn cleanen erlaubt ist, wird wohl lasieren auch erlaubt sein?
Oder ist es besser gar keine Blinker zu haben anstatt welche die nicht gaaaanz so hell blinken wie andere?
Hab jetzt auch keine große Lust hier zu diskutieren, war meine Schuld wie schon beschrieben. Habe draus gelernt, mache es beim nächsten Mal anders, Botschaft ist angekommen, auf Wiedersehen.
Zitat:
Wenn cleanen erlaubt ist, wird wohl lasieren auch erlaubt sein?
Immer wieder toll wie hier auf Moralapostel gemacht wird und der TE nun als böser Mensch hingestellt wird.
Nun ihn gleich als Gefahr für die Menschheit hinzustellen, finde ich hier echt nicht angebracht.
Konstruktive Kommentare würden ihm viel mehr weiterhelfen. Es wäre dem TE außerdem mehr geholfen wenn hier seine falschen Informationen (von ihm mittlerweile sicherlich selbst festgestellt) berichtigt werden, damit er es für die Zukunft besser weiß.
Anfeindungen und Anschuldigungen in der Art und Weise wie sie hier ausgedrückt werden sind hier ganz sicher fehl am Platz und bringen keinen weiter.
Also nun mal zurück zum sachlichen Teil:
Zitat:
Oder ist es besser gar keine Blinker zu haben anstatt welche die nicht gaaaanz so hell blinken wie andere?
Dein Heckscheibenwischer... ist seit dem 1.07.12 laut der 47 Veräderungsverordnung keine Pflicht mehr...
die letzten 2 tüv besuche hat nämlich alles geklappt.
Zitat:
Wo finde ich diese Verordnung?
Also im Netz finde ich dazu auch nichts.
Könntest du mal bitte den genauen Paragraphen bzw. am Besten den Text zu dem Thema posten.
Das nennt sich 47. Veränderungsverordnung der StVZO.... Aktuell ist wohl nur noch die StVZO nach dem Datum zu finden, die davor wurde wohl mittlerweile geändert.
Was sich da getan hat, findest du hier im Flyer...
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
(link ist wohl durch die httpS-Kennzeichnung nicht aufrufbar..)
Anstonsten lad die die StVZO runter.
Das kenn ich und was da drin steht ist mir auch bekannt.
Siehe dazu meinen Post oben!
Es ging mir darm, dass GTIFlo schrieb, dass laut dieser Änderung ein Heckwischer nichtmehr Pflicht ist.
Und diese Aussage konnte ich nirgendwo finden....
Naja, das Einzige, was mir dazu einfällt, wäre in dem "geänderten" Fall
StVZO §22 und/oder §22a Punkt 23 und 24 (jeweils entfallen) oder evtl. § 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und
Trocknungsanlagen für Scheiben....
Punkt 2 ... Windschutzscheiben.... Von Heckscheiben ist nicht die Rede.