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Darf ich mit Felgen fahren die noch nicht eingetragen sind?

Ja schon klar aber ne zwangstillegung wegen nicht eingetragen felgen , wenn alles freigangig ist usw wer übertrieben ,aber mann weis ja nie wie die polizei drauf ist . Ich war auch kurz vor ner Stilllegung wegen einem angeblichen zu lauten auspuff .



nach ner guten weile google quälen habe ich nirgends eine Angabe (paragraphen, irgendwas) gefunden das man ne woche spazieren fahren darf mit nicht eingetragenen sachen....


wo steht das geschrieben?


Dann machs dich, wenn Du es besser weißt... nirgends in google finden heißt nicht, dass es erlaubt ist... Erlaubt ist das, was der Hersteller lt. Tüv freigegeben hat. Bei allem anderen erlischt erstmal die Betriebserlaubnis = fahren verboten... eine ABE hebt das auf... oder eine Eintragung... jetzt klar?



Ich weiss nicht ob's euch hilft, denn in der Schweiz hat man 14 Tage Zeit, die Änderungen anzumelden. Und wenn man ne Einladung/Termin auf Papier inkl. Gutachten/ABE beilegt, darf man problemlos rumfahren.


alles Gut knipser ?

Ich habe nur gefragt wo sowas steht . Da der Polo 85 sagt das das so ist das man 5 Tage fahren darf .

Meist weiß er auch wo , er ist Ja nicht blöde .

Und ich kenne es nur so das nix mit spazieren fahren ist , solange es nicht eingetragen bzw abgenommen ist . Egal ob Tüv Termin oder nicht


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