Trotzdem hat das auto, auch noch wenn es abgemeldet ist, eine Pflichtversicherung auf die Person auf den der wagen zuletzt angemeldet war!
Im Kaufvertrag muss drin stehen Verkauf unter ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistugng!
Kann deshalb aber trotzdem vor gericht gehen!
aha, das mit der pflichtversicherung ist mir neu, kenn ich garnicht.
muss mich mal schlau machen. thx
Also die das Auto ist weiterhin Versichert wenn der noch länger mit den Nummern rum fährt ,
muss nur den Kaufvertrag vorlegen wie schon gesagt .
Bezahlt habe ich für meinen Polo nur bis zum Verkaufstag und mehr nicht .
Wenn Person B. der den Wagen gekauft hat einen Unfall baut zahlt das zwar meine Versicherung aber die Prozente gehen zumindest bei der Provizial nicht hoch für mich selber da ich den Wagen ja Verkauft habe , was die dann mit Person B. machen soll mir egal sein .
Verkaufen sollte man immer mir den neuesten Kaufvertrag , hatte ein von der Provizial und wie schon gesagt lieber Bastlerfahrzeug rein schreiben da man nie weiß was das für Leute sind .
grüsse
Wenn das Auto abgemeldet Verkauft wird ist der wagen auf deiner Versicherung 8 wochen Plichtversichert. Vom Prinzip zahlst du wenn der einen Unfall baut-oder die Versicherung!
Da mir ja einer ins Auto gefahren ist kann ich das so sagen bloß bei den war der wagen schon seid 2005 abgemeldet und ich bekomme für meinen Schaden erstmal nicht da der keine Geld hat, evtl über die VerkehrsopferVersicherung ( oder wie die sich nennen)