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Auto bei ebay verkaufen

Ernstl
  • Themenstarter
Ernstl's Polo 6N

Hallo,
mein Onkel will sein Auto demnächst verkaufen, nur hat ihm der Händler, wie sollte man es anders erwarten, nen Preis ca. 2000 Euro unter dem Zeitwert, angeboten.
Nun meine Frage, welche Rechten/Pflichten hab ich, wenn man den Wagen von Privat, bei ebay anbieten würde?
Man will ja auch nicht, dass der ständig vor deiner Haustür steht.

Gruß Peter



Garkeine ....verkauf es einfach als bastelfahrzeug


Ich habe damals meinen Golf IV V6 4motion über eBay vertickt.
Hatte den Wagen in Graben gesetzt und VW wollte nur 3500 dafür geben.
Da der Wagen Vollausstattung hatte und nur 65000 gelaufen,
habe ich ihn über eBay verkauft und sagen hafte 6500 Euro bekommen.

Festpreis setzen damit Du mindestens das kriegst was Du willst.
Alles genau angeben was an Mängeln vorhanden sind mit der Bitte um vorheriger Besichtigung.Mit verzicht auf jegliche Garantie nach dem EU Recht hinweisen.
Bei Abholung einen Kaufvertrag (hatte den von meiner Versicherung)
mit Ausschlussklausel jeglichen Garantieansprüchen unterschreiben lassen.
Und fertig.

Auch ein Bastlerfahrzeug schützt nicht vor Garantieansprüchen.
Vorbeugen ist besser als später Ärger zu haben.



Zitat:

Ich habe damals meinen Golf IV V6 4motion über eBay vertickt.
Hatte den Wagen in Graben gesetzt und VW wollte nur 3500 dafür geben.
Da der Wagen Vollausstattung hatte und nur 65000 gelaufen,
habe ich ihn über eBay verkauft und sagen hafte 6500 Euro bekommen.

Festpreis setzen damit Du mindestens das kriegst was Du willst.
Alles genau angeben was an Mängeln vorhanden sind mit der Bitte um vorheriger Besichtigung. Mit verzicht auf jegliche Garantie nach dem EU Recht hinweisen.


INFO: Dafür gibt es kein EU-Recht !

Das was bei Ebay immer in den Auktionen steht" nach Neuem EU-Recht u.s.w." ist völliger Quatsch und rechtlich unwirksam!

Kam grade erst in Planetopia Online das Thema

Zitat:
Bei Abholung einen Kaufvertrag (hatte den von meiner Versicherung)
mit Ausschlussklausel jeglichen Garantieansprüchen unterschreiben lassen.
Und fertig. Auch ein Bastlerfahrzeug schützt nicht vor Garantieansprüchen.
Vorbeugen ist besser als später Ärger zu haben.


Entweder bei Versicherung, ADAC oder Mobile.de nen Vertrag besorgen und nicht vergessen immer doppelte Ausführung und am besten noch nen Zeugen mit dabei haben!

Und ganz wichtig das Fahrzeug vor der Übergabe bzw. Vertragsunterzeichnung abmelden!
Nicht das sie dann auf Deine Kosten ( mit Deinen Kennzeichen) rumfahren und Du den Ärger bekommst!

Grüße


Hallo,

also ob du den jetzt bei ebay verkaufst, oder auf dem normalen Gebrauchtwagen Markt ist eigentlich was das rechtliche angeht nicht so großartig unterschiedlich.
Bei ebay ist das Risiko das du nciht das Geld bekommst was du willst, das der Käufer den Wagen nicht abholt, doch nciht den Preis zahlen will oder ihm das Auto dann doch nciht so gefällt.

Wichtig, egal wo du verkaufst, ist das du wahrheitsgemäße Angaben machst. Wenn du dir bei was nicht sicher bist dann schreib es nicht in den Vertrag.
Grad was das thema unfallfrei angeht - man liest häufig "laut vorbesitzer unfallfrei" und meint, somit fein raus zu sein wenns doch ncht stimmt.
Ist aber falsch, da du als Verkäufer für deine Angaben haftbar gemacht werden kannst und wenn das da so steht und der doch nen Unfall hatte fällt das schon unter Betrug. Du als Verkäufer hast dafür zu sorgen das alle angaben die du machst auch 100% stimmen und hast dich davon zu überzeugen - egal was irgendwelche Vorbesitzer mal zu dir gesagt haben und bei dem Fall auch egal ob du damit nen Unfall hattest.

Zu deiner eigenen sicherheit kann ich dir empfehlen ein Gutachten beim TÜV/Dekra zu erstellen wo alle Mängel etc. drin auftauchen.

Und eben die Garantie und Gewährleistung ausschließen. Der Satz "Bastlerfahrzeug" reicht da nicht aus.

Beim Adac sowie auch beim Tüv und bei der Dekra sind die Leute an sich aber sehr freundlich und hlefen dir auch gerne dabei verschiedene Dinge richtig in nen Vertrag zu schreiben


Ernstl
  • Themenstarter
Ernstl's Polo 6N

Hallo,
danke schonmal für die hilfreichen Antworten.
Hatte nur immer Bedenken, wenn der den Wagen aufm Heimweg gegen den Bortstein setzt und dann wieder vor meiner Haustür steht und sagt der Schaden war schon aber mit dem Dekra-Gutachten und dem Kaufvertragsvordruck ist wirklich ne gute Idee.

Zum Wagen es ist nen 116i mit M-Paket, Lichtpaket, Sonderlack und gerade 17 tkm, bei Bj. 2005 und die wollen 13.000 dafür geben .

Gruß Peter


Hallo,

du kannst ein Auto auch angemeldet verkaufen.
Dann ist aber wichtig das du im Vertrag vermerkst das der Wagen innerhalb einer bestimmten Frist um- oder abgemeldet wird.

Auch dann musst du deiner Versicherung sofort melden an wen der Wagen verkauft ist.

Ab dem Verkauf (wichtig die Uhrzeit aufschreiben) bist du nciht mehr der Versicherungsnehmer sondern der Käufer und wenn dann nen Schaden passiert, bekommst du zwar auch die Post von der Versicherung, aber deine Prozente gehen nicht hoch, sondern die vom Käufer

In aller Regel kündigt deine Versicherung dem Käufer dann aber das Versicherungsverhältniss mit einer Frist von 4 Wochen. Wenn er in den 4 Wochen nciht selber abmeldet, übernimmt die Angelegenheit das Straßenverkehrsamt und macht ne Zwangsstillegung


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#8 - 04.10.2008auto bei ebay verkaufen polo bei ebay verkaufen doppelter aufvertrag auto ebay +"auto"+"ebay"+"verkaufen" kaufvertrag auto ebay verzicht auf besichtigung
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