vw teilemarkt

Kurzes oder Zweizeiliges Kennzeichen

fleischi
  • Themenstarter

Wer hat erfahrungen mit "nicht" Standart Kennzeichen.

Bei mir besteht das Problem das ich ärger bekam weil ich nen 255x130mm Kennzeichen dran hatte.Die haben richtig beweißfotos uns so gemacht.

Ja gut mittlerweile weiß ich das es nicht erlaubt ist.

Aber wie sieht es mit 340x200mm oder einfach nur nen kürzers Kennzeicehn aus?

bitte mal um erfahrungen oder gesetzes Texte
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • MfG
    Thomas



  • Ähm, ich hab DIE Frage jetzt nicht verstanden....

    WO hast Du denn das Kennzeichen her ? Is das son "U.S." Kennzeichen ?

    Und WAS hast Du genau vor ?


    Gruß Oliver


    fleischi
    • Themenstarter

    Also ja sehen von der form her aus wie U.S. Kennzeichen, und ja wo hab ich die her? Ich sag mal so...nicht offiziell vom Straßenverkehrsamt...ja jedenfalls müssen die nun ab....

    und ich möcht trotzdem der Optik wegen kürzere kennzeichen haben, aber unsere zulassungsstelle stellt sich da Quer....aber wo steht geschrieben das ich kein kurzes kennzeichen haben darf? z.b. passt ja mein WB-PO10 auf nen 340er kennzeichen nur wollen die es mir nicht geben.....



    1.Abmessungen
    Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
    a)einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

    2.Schrift
    2.1Beschriftung (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift &ndash
    Die Beschriftung muss den Schriftmustern "Schrift für Kfz-Kennzeichen" entsprechen.

    2.2Schriftarten
    2.2.1Mittelschrift 75 mm
    ... (Schriftart nicht darstellbar, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1037)
    2.2.2Engschrift 75 mm
    ... (Schriftart nicht darstellbar, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1037)
    2.3.1fette Mittelschrift
    DIN 1451
    ... (Schriftart nicht darstellbar, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1038)
    2.3.2fette Engschrift
    DIN 1451
    ... (Schriftart nicht darstellbar, Fundstelle: BGBl. I 2006, 1039)

    So, DARAUF würde ich mich erstmal beziehen.
    Leider gibt es da noch 4.

    4.Ergänzungsbestimmungen
    Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

    Und schon biste wieder raus, es sei denn Du kannst mit der Dame flirten und sie drückt nen Auge zu.
    Das Problem is ja nun auch, das Du halt auffällig geworden bist.

    Was kommt denn da nu auf dich zu ? Is ja im Grunde ne Urkundenfälschung oder ?


    Gruß Oliver


    fleischi
    • Themenstarter

    Hallo Oliver,

    Ja weiß nicht was da auf mich drauf zu kommt, muß dazu sagen ist das auto meiner freundin, sie hat erst post bekommen das die das auf ihrem grundstück fotographiert haben und sie stellung nehmen soll wo die Kennzeichen herkommen, das hat sie erstmal ignoriert dann kam nen Brief sie sollte ihre kennzeichen zum straßenverkehrsamt bringen oder ne ausnahmegenehmigung zeigen, ja nun wird sie wohl dorthin fahren und tauschen, denke mal mehr wollen die garnicht.

    Ja aber im Punkt 4 steht doch nicht das es nicht geht.....es steht drin:

    Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern

    Das bedeutet für mich: wenn ich zwei zahlen und zwei Buchstaben hab , bekomm ich die auch auf ein kürzeres kennzeichen und wie lang das nun ist das ist doch eigtl. egal sie können mir doch eins zuteilen....ohne Prob. sogar....

    hab ich da nen denkfehler drinn?

    es steht doch nirgens das ein kennzeichen 520 mm breite haben MUß ....

    MfG
    Thomas der ein wenig ist



    also cih muss sagen cih hab auf meinem ein kurzes bekommen, ohen probleme usw..

    habn mir die leute vom amt sogar angeboten, wiel cih ne kurze zahelnkombi gewählt habe:P^^


    fleischi
    • Themenstarter

    Das ist ja mal nicht schlecht,

    ich denke das es wirklich ne ermessens frage ist oder wie die drauf sind....

    Ich Arbeite in nem AH als Verkäufer komm mit meiner Zulassungsstelle fürn Landkreiß prima Klar und bekomm das hier auch , nur wohnt meine freundin in nem anderen Landkreis wo selbst ich als Händler auf Granit beiße


    Zitat:

    es steht doch nirgens das ein kennzeichen 520 mm breite haben MUß ....


    Hi Thomas,

    RICHTIG, es steht da nicht MUSS, es DARF max 52cm breit sein. Ich würde da einfach mal hingehen und dann Fragen WIE kurz das denn geht mit den Zahlen. Wenn man da freundlich fragt, denke ich bekommt man auch ne freundliche Antwort.

    Viel Erfolg
    Oliver


    fleischi
    • Themenstarter

    Ja ich werd es einfach nochmal Probieren.

    Vielen Dank erstmal soweit



    Hier sind ein paar Tricks drin, wie man [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • bekommt


  • Ob das nach 10 Jahren noch relevant ist für den User....


    Vor allem helfen diese "Tricks" auch nicht unbedingt. Es hängt fast ausschließlich von der Willkür der Miarbeiter ab. Bei dem einen bekommst du sofort dein Wunschformat und bei anderen sollst du ein 52cm Blech an deinen US oder Japanimport schrauben.


    moin.
    zumal sich die "ratschläge" darauf berufen, das mit mit einem verkürztem kennzeichenausschnitt argumentiert, aber was ist dann mit vorne
    ICH fahre gerne 2 gleichlange kennzeichen
    und zudem sind mir die ausschnitte egal, persönlich habe ich nur ne persönliche vorliebe für kurze kennzeichen/engschrift - das hab ich bei der zulassungsstelle genauso vorgetragen und wurde mit nem lächeln abgenickt
    da wir das thema aber grad beim lordvader durchdiskutiert haben, sind die erfahrungen wohl grundverschieden


    Ja, ich wollte ja nur Engschrift damit ein 46er Kennzeichen passt. Bei der ersten Zulassungsstelle wurde es abgelehnt "Gibt's nur für Importfahrzeuge!". Ein Anruf beim Landkreis hat auch nichts gebracht "Sie dürfen die Kennzeichenmulde nicht verändern und da brauchen wir auch nicht diskutieren. Ende."
    Bei der zweiten Zulassungsstelle gabs das Siegel und es wurde nicht gefragt warum das Kennzeichen 5 cm kürzer als das Alte ist.

    Wenn man dann googelt gibt's die weiter oben von mir genannten Probleme.
    Dem Herrn am Telefon hatte ich ja auch versucht zu erklären dass Kennzeichen mit 4 Buchstaben und 4 Zahlen in Engschrift sind aber das ist ja was ganz anderes... Die Sache mit den Kennzeichen die nicht dem Standard entsprechen ist also mehr oder weniger ein Glücksspiel.


    moin.
    hab mal aus langeweile die online-kennzeichen-reservierung der nachbarlandkreise angeschaut:
    landkreis wesermarsch - explizit lt hp gibt es nur BRA- XXXX, kürzer nur bei importfahrzeugen, die auch noch vorgeführt werden müssen
    landkreis diepholz - bei den neuen-alten "SY" kennzeichen kann man sich online SY-XXX reservieren, ohne irgenwelche extra-vorführungen
    zum thema engschrift hab ich nix gesehen, HB + OL interessierten nich, da war der werbeblock vorbei


    Antworten erstellen

    Ähnliche Themen