Hast dir §51 mal durchgelesen @Magusch?
Da geht es um Begrenzungsleuchten! Diese komischen dinger von Hella die dein auto wie ein ufo aussehen lassen
Und §50 beschäftigt sich mit den Scheinwerfern... und da steht 500mm drin...
Zitat:
2Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. 3