Ihr habt es gut bei uns in Österreich braucht man vom boden bis zum ersten Teil vom Polo das wäre glaub ich der Krümmer 11 cm :(
also bei mir waren es kat und ölwanne die unter 6cm gekommen sind.
ergo keine eintragung,egal wo ich hin bin.
tiefe ist nicht alles..
Ich hab mal 1 Frage an den Threadersteller.
1. Hat das Gewinde noch Federspannung?
Der sieht auf dem Bild voll hängend aus!
..ansonsten soll es schon Wunder wirken wenn die Karre nicht nach Kirmes aussieht!
Zitat:
..ansonsten soll es schon Wunder wirken wenn die Karre nicht nach Kirmes aussieht!
was für opfer!
also ich bin mit meinem derby vom boden bis ukante scheini bei 43cm eingetragen![]()
da steht dann nurnoch in den papieren drinnen dass auf verminderte bodenfreiheit zu achten ist
echt? und sowas tragen die a noch ein? kann ich den net irgendwie was machen das die des bei mir a machen? also irgendwie muss ich des doch schaffen?
Ich werf da mal baujahr in den raum
Zitat:
Ich werf da mal baujahr in den raum
Zitat:
Linsenscheinwerfer is was anderes --> siehe Raptile
ja der neine sagt baujahr der andere sagt des spielt keine rolle...
wenn ich meinen tüvmenschen net kennen würde hätt ich des mit der eintragung auch vergessen können....
hab ihn nämlich auch gefragt so von wegen und baujahr...
sein kommentar dazu war nur dass dass sch****egal is wie alt oder wie neu...
unterkante scheinwerfer 50cm minimum....wobei ich des an schmarrn finde...
wie sieht es na dann mit den HONDA CRX KUNDEN aus....da is ja die schnauze scho tiefer als 50cm und dann kommt noch n fahrwerk rein ![]()
des is auch was was ich net versteh....die deutschen gesetzte sind doch alle fürn arsch meiner meinung nach....
Also meiner liegt auch weit unter dieser besagten Grenze.....und ich war vor 1 Woche aufm TÜV und die haben nix gesagt, der TÜV-Mann hat nur gesagt, dass er nicht noch tiefer sein darf, weil sonst der KAT aufsetzen würde, was quatsch ist, weil mein Auspuff tiefer ist als der KAT....naja ich hatte noch keine Probleme.....
Zitat:
Yes! Da haste dann ca. 2-3cm mehr zur Verfügung!
also ich war vor 2 wochen beim tüv. höhe der lichtaustrittskante ist ganau 50 cm. hab ein gewindefahrwerk drin. hab es so weit wie´s geht runtergedreht, genau so wie es im teilegutachten steht. also der tüv hatte keine beanstandung gemacht.
ich sehe gerade das du sogar die gleichen scheinwerfer drin hast wie ich(sonar) . Also ich verstehe nicht warum du dann solche probleme hast mit dem tüv.
ich kenne ne menge leute die das gleiche problem hatten und andre, die es wiederum nicht hatten bei extremer tieferlegung und zwar beim gleichen tüv-prüfer...
die leute, die probleme hatten, waren nämlich die, die mit solchen gfk-bombern vorgefahren sind ! die mit ner styli und nur ner lippe hatten diese probleme nicht, auch wenn es ne 100er tieferlegung war !
aber wenn ich tüver wäre würde ich dir wegen dem aufkleber hinten auch nix eintragen
Zitat:
aber wenn ich tüver wäre würde ich dir wegen dem aufkleber hinten auch nix eintragen
Zitat:
verstehe nicht warum du dann solche probleme hast mit dem tüv.
also ich hab 45cm zur lichtaustrittskante und habe tüv
und bei ner kontrolle wo gemessen wird bist du dran.
alles vor BJ 88 kann die karre was scheinwerfer angeht tieflegen wie er will. da gibts keinen werd für lichtaustrittskannte.
und wenn du das gewinde hochdrehst, zum eintragen gehst und dann wieder runter drehst, kannst dir das eintragen auch gleich sparen. bei der eintragung von gewindefahrwerken wird der abstand von radnarbe zum kotflügel eingetragen. passt der bei der kontrolle oder beim tüv nicht, bekommst du probleme. auch wenn du irgendwann später was eintragen willst, müssen alle eintragungen legal sein, da der prüfer der das neue eintragen soll den rest auch abnehmen muss. sonst keine eintragung.
2 optionen:
1. höher drehen
2. 14zöller runter (sieht eh nicht aus) und 16 oder 17er felgen drauf.
war est im juni beim tüv und ich hab ihn bekommen
und noch nie probleme gehabt
das ist immoment regional noch recht unterschiedlich. in manchen regionen haben die prüfer sehr viel eingebläut bekommen was eintragungen angeht. vll hast du noch glück gehabt. aber das wird in den nächsten jahren in ganz D noch sehr schwer werden was "aussergewöhnliche" eintragungen angeht
Zitat:
Ihr habt es gut bei uns in Österreich braucht man vom boden bis zum ersten Teil vom Polo das wäre glaub ich der Krümmer 11 cm
Zitat:
14zöller runter und 16 oder 17er felgen drauf.
was ist sie dann?
14 am 6N sind wie 13zoll am 2F. einfach viel zu klein. oben bist an der kante ist ja ok. aber vor und hinter dem rad ist noch viel zuviel platz.
Im Prinzip hast du folgende Möglichkeiten:
1. Du hast ein guten Freund beim TüV
2. Du bist ein TüV Mann
3. Du bist Sohn/ Tochter eines TüV Manns
3. Du schraubst das illegal einfach tiefer ( falls Gewinde)
4. Du hast Linsenscheinwerfer
( DE-Scheinwerfer, normalerweise Mitte der Linse für
Lichtaustritsskantenregelung)
5. Du hast ein billig Fahrwerk , was sich nach 2 WOchen setzt und dann
nochmal 3 cm tiefer ist
( billigste und legalster Weg, weil 'Abnutzung' nicht illegal )
6. Du fährst in ein Province Dorf, wo die sichmit Tieferlegung nicht auskenn
7. Du schraubst ne Zollgrößer höher aufs Auto ( is evtl mit mehr Arbeit
verbunden und tiefer ist er auch nciht, aber Abstand Reifen - Kotflügel ist
optisch schöner
ACH JA
Der Polizei steht es JEDER ZEIT zu eine Eintragung anzuzweifeln und dich zu nem TüV Prüfstand zu schleppen,
auf DEINE KOSTEN natürlich.
Gruß der_B
Zitat:
ACH JA
Der Polizei steht es JEDER ZEIT zu eine Eintragung anzuzweifeln und dich zu nem TüV Prüfstand zu schleppen,
auf DEINE KOSTEN natürlich.
lichtaustrittskante ist doch nicht mitte linse ![]()
wenn ein fahrwerk aufgrund des alters bzw der qualität zu tief wird und eine gefährdung zu erwarten ist wird die eintragung auch gerne gestrichen. nix mit abnutzung macht nix. und das geht definitiv auf deine kosten...
Auch nich ganz richtig.
Bei mir haben die die Auspuffanlage angezweifelt.
Zum TüV geschleppt und die 20E für die Untersuchung durft ich latzen.