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was tun nach fahwerks umbau ?

Kellergeist
  • Themenstarter

ich hab mir jetzt n fahrwerk bestellt
also ich weiß das wenn ichs eingebaut habe muss ich achsvermessung machen lassen und eintragen aber wie genau der eine sag ich muss mir vom tüffi nen wisch holen und dan zum straßenverkehrsamt und das in den schein eintragen lassen und wiederum ein anderer sagt mir ich muss das nicht in den schein eintragen lassen
das reicht wenn ich den wisch mitführe ...

was sagt ihr ?

Greetz Kellergeist



gelöschtes Mitglied

    muss in der zulassung eingetragen werden da es eine veränderung am fahrzeug ist.


    du musst nur die zettel immer dabei haben und beim nächsten mal wenn du zum straßenverkehrsamt musst lässtest dir eintragen, eilt aber nich

    grüße



    Zitat:

    du musst nur die zettel immer dabei haben und beim nächsten mal wenn du zum straßenverkehrsamt musst lässtest dir eintragen, eilt aber nich


    stimmt nicht ganz...du musst zwar nicht sofort die sache in den schein eintragen lassen, aber so schnell wie möglich..

    am besten is immer, wenn man demnächst sowieso nen tüv termin hat..dann kann man es gleich mit eintragen lassen..

    also:

    einbauen, vermessen lassen, papiere mitführen und beim nächsten tüv termin umtragen lassen


    Steht sogar auf dem Wisch dann drauf das " Man es schnellstmöglich in die Papiere eintragen lassen sollte ".


    Also mir wurde im Amt gesagt des es garnicht mehr notwendig is es in Schein eintragen zu lassen da du ja den Tüvbericht (Eintragung) mitführen sollst und halt die ABE´s

    Aber wahrscheinlich erzählt da jeder der Laune entsprechend oder vom hörensagen!
    Habs aber au immer beim Anmelden wieder eintragen lassen!


    also:

    einbauen, vermessen lassen, papiere mitführen und beim nächsten tüv termin umtragen lassen

    Ähm gehts noch?!?

    Beim Fahrwerk ist folgendes angesagt:
    Bei Selbsteinbau: Einbauen, grob selbst einstellen, zur Achsvermessung, umgehend danach zum TÜV (SOFORT) eintragen lassen und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.

    Solange du nicht beim TÜV warst fährst du ohne Versicherungsschutz, daas könnte dann mal richtig teuer werden und einen ein Lebenlang verfolgen...


    gelöschtes Mitglied

      und was hat nen tüv termin mit dem eintragen in die fahrzeugpapiere zu tun?

      nach erfolgter abnahme ist die änderung unverzüglich in die fahrzeugpapiere zu übernehmen


      Zitat:

      Ähm gehts noch?!?


      ja es geht noch...

      hab mich falsch ausgedrückt..schande auf mein haupt.. :( ich meinte bei der nächsten bearbeitung der papiere..was weiß ich, wegen abmelden oder wieder zulassen.

      wenn ich nen fahrwerk einbaue, dann bekomme ich bei der vermessung und kontrolle ne bericht vom sachverständiger, das alles rechtens ist..und DIESEN schrieb führe ich dann mit, bis zur oben erwähnten änderung der papiere..

      tut mir leid..denkfehler..



      Zitat:

      und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.


      lächerlich.
      das interessiert keinen arsch, nur das nächste mal wenn der tüv den fahrzeugschein in die griffel kriegt muss es drinstehen.




      das hab ich noch nie gehört und noch nie erlebt, das sich der tüv darum kümmert, ob es sofort gemacht wird...solange ne bestätigung von nem sachverständiger vorliegt..

      ich denke, das es für die einfach nur weniger papierkram is.


      gelöschtes Mitglied

        es ist definitiv so das es umgehend geändert werden muss. steht in jedem wisch drin. ob ihr es macht oder es jemanden bei euch interessiert ist ja nebensache.

        gesetzlich ist das so verankert.


        hab gerade den schrieb von der küs hier liegen..da steht nix der gleichen drauf und bei google find ich auch nix über diese aussage..entweder bin ich blind oder einfach nur zu doof..


        das hat mir der dekra mann auch gesagt da sich das teilegutachten oder was weiß ich aufjedenfall soll ich die zwei blätter was der mir ausgedruckt hat immer bei mir mitführen und fertig ist. de rhat nxs dergleichen gesagt da sich i-was in mein FZS eintragen lassen muss.


        Richtig ne Eintragung in den FZS ist nicht notwendig!
        besser ist es aber denn wenn du den wisch verlierst darfst du das ganze neu eintragen lassen usw. von daher besser in den FZS eintragen lassen .Und man hat seine Ruhe


        Bei meinen Fahrwerken gabs ein Schrieb vom TÜV das alles ordnungsgemäß verbaut worden ist und es den geltenden Gesetzen entspricht.Ferner steht da auch drinn das es eingetragen werden muß,sobald sich die Zulassungstelle mit den Papieren befassen muß.Sprich Um-oder Abmeldung,Umzug,Umkennzeichnung o.ä..Sofort muß es nicht erfolgen!
        Mfg
        Thorsten


        gelöschtes Mitglied

          also in meinen schriebs steht immer drin sofort. außer nur räder,spoiler. das erst sobald ich lust hab

          zumindest hat er mir das auch mal gezeigt. das 19.3 sobald es geht bzw wenn man lust hat und 21 unverzüglich in die papiere muss . ich glaub fahrwerk mit serienereifung ist nur 19.3. § das muss dann sicherlich erst später


          Zitat:

          sobald sich die Zulassungstelle mit den Papieren befassen muß.Sprich Um-oder Abmeldung,Umkennzeichnung o.ä..Sofort muß es nicht erfolgen!


          eben das hab ich versucht zu sagen
          bei meinen eintragungen steht auch überall drauf "soll bei nächster gelegenheit in fahrzeugschein eingetragen werden" und bei den ihre arbeitslosenöffnungszeiten (8-12 uhr oder so) schaff ichs leider nicht


          Kellergeist
          • Themenstarter

          also wenn ich richig verstanden haben
          nach dem einbau :
          vermessen lassen , dabei sofort abnehmen lassen vom tüffi und dan den wisch mitführen bei bei nächster gelegenheit in schein eintragen lassen ?


          Richtig.
          Einbauen,Vermessen,zum TÜV/DEKRA abnehmen lassen,die Papiere darüber mitführen und beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle eintragen lassen.
          Und welches die nächsten gelegenheiten sind hab ich ja weiter oben beschrieben.
          Mfg
          Thorsten


          gelöschtes Mitglied

            und um ganz sicher zu gehen,damit du genau weist wann du dann den Kram in die Papiere übernehmen musst, steht die Antwort auf der Abnahme.

            Wär natürlich prima, wenn jemand demnächst mal zum Tüv kommt und das genau in Erfahrung bringen kann


            Kellergeist
            • Themenstarter

            ich denke mal das mein fahrwerk diese woche ankommen wird und dan werd ich bescheid sagen


            und am besten nochmal nen Lichttest machen. den durch das tieferlegen verändert sich ja auch dein licht. so habe ich es mal gehört


            Wenn auf dem Wisch vom TÜV oder DEKRA steht man kann es bei der nächsten Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen dann kannste den Wisch so mit führen!
            Steht nichts drauf, dann ist es umgehend in die Papiere zu übernehmen!
            Sonst kein Versicherungsschutz.
            PS:Teilegutachten auch bei FAHRWERKEN, können von jedem anerkannten Sachverständiger eingetragen werden (KÜS, GTÜ, FSP...usw usw)

            Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und vorallem nicht das ganze Handschuhfach voller Zettel haben möchtest lässte es einfach in die Papiere übernehmen! Die 12 Euro oder was das kostet wirste dann auch noch haben.


            gelöschtes Mitglied

              wenn man aber ein teilegutachten für räder und eins für fahrwerk hat und dann beides zusammen abnehmen lässt ist das eine einzelabnahme

              es wird auf jeden fall drin stehen ob später oder gleich die papiere aktulisiert werden müssen sollen können


              @ichbins240481
              Das ist eine Kombination welche kein Teilegutachten besitzt!
              Wirst kein Teilegutachten dazu bekommen, indem Reifen, Fahrzeug und Felgen angegeben sind.
              Verstehste? Also ohne Teilegutachten (ich sprach von Teilegutachten).
              PS:Später steht drin, aber gleich muss nicht da stehen, denn wenn Später nicht drin steht, hat es einen Grund!
              Wenn nicht später drin steht, kann ich es mir nicht einfach dazu denken.
              PS2: kann man sich alles Sparen, wenn man es einfach übertragen lässt!


              gelöschtes Mitglied

                naja es gibt glaub ausnahmen wenn dein fahrwerk mit der komplett identischen größe und et der räder mal fürs gutachten gesichtet worden ist lässt er es als 19,3 durchgehen

                das kenn ich schon

                also ich bin mir sicher das in den abnahmepapieren vom tüv immer drin steht ob gleich oder später

                hatte das problem halt mal und hätte gleich hin müssen. bei der zweiten abnahme hat er mir das nochma gelb angemarkert


                habs erst vor kurzem machen lassen ..und nein, ich habe nicht alle antworten gelesen..aber du musst
                -achsvermessung durchführen lassen und den wisch davon mit zum tüv nehmen
                -dein licht neu einstellen lassen (beim gtü umsonst)
                - deinen bremskraftverstärker neu einstellen lassen(!)

                dann guckt der tüv sich das an, bock die karre hoch usw
                und dann trägt der das in die papiere ein oder gibt dir nen schein zur wiedervorstellung, wie bei mir, weil ich die falschen radschrauben drauf hatte..-.-
                lg


                Zitat:
                und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.

                lächerlich.
                das interessiert keinen arsch, nur das nächste mal wenn der tüv den fahrzeugschein in die griffel kriegt muss es drinstehen.

                Das ist nicht lächerlich sondern eine Tatsache. Entweder bekommt er die Auflage oder nicht, wird er ja dann sehen. Ich hab sie bis auf einmal immer bekommen.
                Aber manche müssen ja erst auf die Schnauze fallen damit sie lernen


                [quote- deinen bremskraftverstärker neu einstellen lassen(!)

              • [/quote

              • wurde bei mir nicht gemacht und habe ich auch noch nie gehört das das gemacht werdne muss


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