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was tun nach fahwerks umbau ?

Kellergeist
  • Themenstarter

ich hab mir jetzt n fahrwerk bestellt
also ich weiß das wenn ichs eingebaut habe muss ich achsvermessung machen lassen und eintragen aber wie genau der eine sag ich muss mir vom tüffi nen wisch holen und dan zum straßenverkehrsamt und das in den schein eintragen lassen und wiederum ein anderer sagt mir ich muss das nicht in den schein eintragen lassen
das reicht wenn ich den wisch mitführe ...

was sagt ihr ?

Greetz Kellergeist



gelöschtes Mitglied

    muss in der zulassung eingetragen werden da es eine veränderung am fahrzeug ist.


    du musst nur die zettel immer dabei haben und beim nächsten mal wenn du zum straßenverkehrsamt musst lässtest dir eintragen, eilt aber nich

    grüße



    Zitat:

    du musst nur die zettel immer dabei haben und beim nächsten mal wenn du zum straßenverkehrsamt musst lässtest dir eintragen, eilt aber nich


    stimmt nicht ganz...du musst zwar nicht sofort die sache in den schein eintragen lassen, aber so schnell wie möglich..

    am besten is immer, wenn man demnächst sowieso nen tüv termin hat..dann kann man es gleich mit eintragen lassen..

    also:

    einbauen, vermessen lassen, papiere mitführen und beim nächsten tüv termin umtragen lassen


    Steht sogar auf dem Wisch dann drauf das " Man es schnellstmöglich in die Papiere eintragen lassen sollte ".


    Also mir wurde im Amt gesagt des es garnicht mehr notwendig is es in Schein eintragen zu lassen da du ja den Tüvbericht (Eintragung) mitführen sollst und halt die ABE´s

    Aber wahrscheinlich erzählt da jeder der Laune entsprechend oder vom hörensagen!
    Habs aber au immer beim Anmelden wieder eintragen lassen!


    also:

    einbauen, vermessen lassen, papiere mitführen und beim nächsten tüv termin umtragen lassen

    Ähm gehts noch?!?

    Beim Fahrwerk ist folgendes angesagt:
    Bei Selbsteinbau: Einbauen, grob selbst einstellen, zur Achsvermessung, umgehend danach zum TÜV (SOFORT) eintragen lassen und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.

    Solange du nicht beim TÜV warst fährst du ohne Versicherungsschutz, daas könnte dann mal richtig teuer werden und einen ein Lebenlang verfolgen...


    gelöschtes Mitglied

      und was hat nen tüv termin mit dem eintragen in die fahrzeugpapiere zu tun?

      nach erfolgter abnahme ist die änderung unverzüglich in die fahrzeugpapiere zu übernehmen


      Zitat:

      Ähm gehts noch?!?


      ja es geht noch...

      hab mich falsch ausgedrückt..schande auf mein haupt.. :( ich meinte bei der nächsten bearbeitung der papiere..was weiß ich, wegen abmelden oder wieder zulassen.

      wenn ich nen fahrwerk einbaue, dann bekomme ich bei der vermessung und kontrolle ne bericht vom sachverständiger, das alles rechtens ist..und DIESEN schrieb führe ich dann mit, bis zur oben erwähnten änderung der papiere..

      tut mir leid..denkfehler..



      Zitat:

      und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.


      lächerlich.
      das interessiert keinen arsch, nur das nächste mal wenn der tüv den fahrzeugschein in die griffel kriegt muss es drinstehen.




      das hab ich noch nie gehört und noch nie erlebt, das sich der tüv darum kümmert, ob es sofort gemacht wird...solange ne bestätigung von nem sachverständiger vorliegt..

      ich denke, das es für die einfach nur weniger papierkram is.


      gelöschtes Mitglied

        es ist definitiv so das es umgehend geändert werden muss. steht in jedem wisch drin. ob ihr es macht oder es jemanden bei euch interessiert ist ja nebensache.

        gesetzlich ist das so verankert.


        hab gerade den schrieb von der küs hier liegen..da steht nix der gleichen drauf und bei google find ich auch nix über diese aussage..entweder bin ich blind oder einfach nur zu doof..


        das hat mir der dekra mann auch gesagt da sich das teilegutachten oder was weiß ich aufjedenfall soll ich die zwei blätter was der mir ausgedruckt hat immer bei mir mitführen und fertig ist. de rhat nxs dergleichen gesagt da sich i-was in mein FZS eintragen lassen muss.


        Richtig ne Eintragung in den FZS ist nicht notwendig!
        besser ist es aber denn wenn du den wisch verlierst darfst du das ganze neu eintragen lassen usw. von daher besser in den FZS eintragen lassen .Und man hat seine Ruhe


        Bei meinen Fahrwerken gabs ein Schrieb vom TÜV das alles ordnungsgemäß verbaut worden ist und es den geltenden Gesetzen entspricht.Ferner steht da auch drinn das es eingetragen werden muß,sobald sich die Zulassungstelle mit den Papieren befassen muß.Sprich Um-oder Abmeldung,Umzug,Umkennzeichnung o.ä..Sofort muß es nicht erfolgen!
        Mfg
        Thorsten


        gelöschtes Mitglied

          also in meinen schriebs steht immer drin sofort. außer nur räder,spoiler. das erst sobald ich lust hab

          zumindest hat er mir das auch mal gezeigt. das 19.3 sobald es geht bzw wenn man lust hat und 21 unverzüglich in die papiere muss . ich glaub fahrwerk mit serienereifung ist nur 19.3. § das muss dann sicherlich erst später


          Zitat:

          sobald sich die Zulassungstelle mit den Papieren befassen muß.Sprich Um-oder Abmeldung,Umkennzeichnung o.ä..Sofort muß es nicht erfolgen!


          eben das hab ich versucht zu sagen
          bei meinen eintragungen steht auch überall drauf "soll bei nächster gelegenheit in fahrzeugschein eingetragen werden" und bei den ihre arbeitslosenöffnungszeiten (8-12 uhr oder so) schaff ichs leider nicht


          Kellergeist
          • Themenstarter

          also wenn ich richig verstanden haben
          nach dem einbau :
          vermessen lassen , dabei sofort abnehmen lassen vom tüffi und dan den wisch mitführen bei bei nächster gelegenheit in schein eintragen lassen ?


          Richtig.
          Einbauen,Vermessen,zum TÜV/DEKRA abnehmen lassen,die Papiere darüber mitführen und beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle eintragen lassen.
          Und welches die nächsten gelegenheiten sind hab ich ja weiter oben beschrieben.
          Mfg
          Thorsten


          gelöschtes Mitglied

            und um ganz sicher zu gehen,damit du genau weist wann du dann den Kram in die Papiere übernehmen musst, steht die Antwort auf der Abnahme.

            Wär natürlich prima, wenn jemand demnächst mal zum Tüv kommt und das genau in Erfahrung bringen kann


            Kellergeist
            • Themenstarter

            ich denke mal das mein fahrwerk diese woche ankommen wird und dan werd ich bescheid sagen


            und am besten nochmal nen Lichttest machen. den durch das tieferlegen verändert sich ja auch dein licht. so habe ich es mal gehört


            Wenn auf dem Wisch vom TÜV oder DEKRA steht man kann es bei der nächsten Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen dann kannste den Wisch so mit führen!
            Steht nichts drauf, dann ist es umgehend in die Papiere zu übernehmen!
            Sonst kein Versicherungsschutz.
            PS:Teilegutachten auch bei FAHRWERKEN, können von jedem anerkannten Sachverständiger eingetragen werden (KÜS, GTÜ, FSP...usw usw)

            Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und vorallem nicht das ganze Handschuhfach voller Zettel haben möchtest lässte es einfach in die Papiere übernehmen! Die 12 Euro oder was das kostet wirste dann auch noch haben.


            gelöschtes Mitglied

              wenn man aber ein teilegutachten für räder und eins für fahrwerk hat und dann beides zusammen abnehmen lässt ist das eine einzelabnahme

              es wird auf jeden fall drin stehen ob später oder gleich die papiere aktulisiert werden müssen sollen können


              @ichbins240481
              Das ist eine Kombination welche kein Teilegutachten besitzt!
              Wirst kein Teilegutachten dazu bekommen, indem Reifen, Fahrzeug und Felgen angegeben sind.
              Verstehste? Also ohne Teilegutachten (ich sprach von Teilegutachten).
              PS:Später steht drin, aber gleich muss nicht da stehen, denn wenn Später nicht drin steht, hat es einen Grund!
              Wenn nicht später drin steht, kann ich es mir nicht einfach dazu denken.
              PS2: kann man sich alles Sparen, wenn man es einfach übertragen lässt!


              gelöschtes Mitglied

                naja es gibt glaub ausnahmen wenn dein fahrwerk mit der komplett identischen größe und et der räder mal fürs gutachten gesichtet worden ist lässt er es als 19,3 durchgehen

                das kenn ich schon

                also ich bin mir sicher das in den abnahmepapieren vom tüv immer drin steht ob gleich oder später

                hatte das problem halt mal und hätte gleich hin müssen. bei der zweiten abnahme hat er mir das nochma gelb angemarkert


                habs erst vor kurzem machen lassen ..und nein, ich habe nicht alle antworten gelesen..aber du musst
                -achsvermessung durchführen lassen und den wisch davon mit zum tüv nehmen
                -dein licht neu einstellen lassen (beim gtü umsonst)
                - deinen bremskraftverstärker neu einstellen lassen(!)

                dann guckt der tüv sich das an, bock die karre hoch usw
                und dann trägt der das in die papiere ein oder gibt dir nen schein zur wiedervorstellung, wie bei mir, weil ich die falschen radschrauben drauf hatte..-.-
                lg


                Zitat:
                und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.

                lächerlich.
                das interessiert keinen arsch, nur das nächste mal wenn der tüv den fahrzeugschein in die griffel kriegt muss es drinstehen.

                Das ist nicht lächerlich sondern eine Tatsache. Entweder bekommt er die Auflage oder nicht, wird er ja dann sehen. Ich hab sie bis auf einmal immer bekommen.
                Aber manche müssen ja erst auf die Schnauze fallen damit sie lernen


                [quote- deinen bremskraftverstärker neu einstellen lassen(!)

              • [/quote

              • wurde bei mir nicht gemacht und habe ich auch noch nie gehört das das gemacht werdne muss


              • @ichbins240481
                hatte das auch schon nur wurde bei mir nichts angemarkert.
                Aber anderes Thema.
                Mach was du für richtig hälst, am besten und sichersten ist es einfach für die paar Euro übertragen zu lassen und da kannst sagen was du willst.
                Alles andere ist dünnes Eis.

                Vom Bremskraftverstärker hab ich in dem Zusammenhang noch nie was gehört


                gelöschtes Mitglied

                  wurde bei mir auch noch nicht eingestellt nach fahrwerksumbau und hatt auch keinen interessiert.


                  Schön das ich nicht der Einzige bin


                  sind wir schon 3


                  bei mir hats der tüv muckel sofort gesehn, bzw an dem teil gerüttelt..und dann bei der probefahrt meinte er, der wagen bremst hinten zuerst..logisch, weil der wagen denkt, er wäre voll beladen (weil er ja tiefer liegt) udn das kann bei ner vollbremsung wohl böse ausgehn


                  gelöschtes Mitglied

                    das gefühl hab ich eher jetzt gerade von sport auf serie zurück gerüstet.


                    @Offensive bei mir auch nicht^^
                    hab zwar viele umbauten drinne aber die haben gesagt es reicht wenn man es mitführt!es sei den du machst ne leistungsteigerung und lässt se eintragen,bekommste dann nen neuen brief habsch auch gemacht damit bei der kontrolle die bullen nicht die der leistungsteigerung nachgehen ich ich mitlerweile schon mehr hab als ich vorher hatte


                    Zitat:

                    Das ist nicht lächerlich sondern eine Tatsache. Entweder bekommt er die Auflage oder nicht, wird er ja dann sehen. Ich hab sie bis auf einmal immer bekommen.
                    Aber manche müssen ja erst auf die Schnauze fallen damit sie lernen


                    dann wird das wohl eher an deinem tüv liegen, der päpstlicher als der papst ist.
                    ich hab noch NIE gehört, dass es wichtig wäre den wisch auch im fahrzeugschein stehen zu haben. n kollege von mir wurde schon fast 20 mal kontrolliert, hatte auch teile eingetragen und nicht im fahrzeugschein stehen, hat niemanden interessiert.

                    werde sicherlich damit auf die schnauze fallen..


                    Zitat:

                    werde sicherlich damit auf die schnauze fallen..


                    das denke ich auch, dann komm mal in eine richtige Verkehrskontrolle mit Gutachter etc......... rats fats sind die Plaketten ab und das Geschrei hier dann groß (da können sie dein Kollege so oft vorher raus holen, kannste denen ja auch erzählen, nur wird es keinen interessieren).
                    Verstehe nicht wo hier eigentlich das Problem ist, wegen 10-12 Euro.
                    Man geht doch immer auf nummer sicher, wenn es möglich ist.
                    Manche wissen halt alles besser.
                    Ich habe fertig


                    gelöschtes Mitglied

                      naja ,es geht ja eigentlich nicht um das eintragen in die papiere ansich.

                      eher darum das es durchaus sein kann das der tüv oder sonstwer gut in den papieren stehen haben kann, das das bald möglichst in die papiere soll

                      aber einige wollen es halt nicht glauben,es seit ja immer erst bei nächster möglichkeit. also fast nie


                      Zitat:

                      das denke ich auch, dann komm mal in eine richtige Verkehrskontrolle mit Gutachter etc......... rats fats sind die Plaketten ab und das Geschrei hier dann groß (da können sie dein Kollege so oft vorher raus holen, kannste denen ja auch erzählen, nur wird es keinen interessieren).


                      plakette ab, weil ich die eintragung nicht im schein stehen hatte?

                      jetzt gehts aber echt los hier. ich hab auch keine lust mehr darüber zu diskutieren. jeder weiß, dass es in den schein gehört, aber man brauch sich nich inne hose scheißen, weil man 2-3 monate damit wartet. ich zB warte bis ich alles eingetragen habe und bring dann alles auf einmal in den schein.


                      gelöschtes Mitglied

                        dann darfst du aber nicht zu meinem prüfer. der zereist deine eintragung ganz schnell mal wenn du zulange wartest

                        plakette ist sicherlich nicht gleich weg

                        der tüv sagte mal das ist ne reine versicherungsgeschichte


                        Vor allen macht es auch sinn wenn man auf 1-2Jahre verteilt 3 oder 4 mal irgendwas eintragen läßt und dann jedesmal extra deswegen das Straßenverkehrsamt aufsucht um dann diese Summe über 10-12,-€ dementsprechend oft abdrücken darf wenn es nicht unbedingt notwendig ist .

                        Abgesehen davon weiß ich nicht ob bei einigen von euch das Straßenverkehrsamt direkt nebenan liegt und dort immer gähnende leere herrscht aber in meinen Fall liegt das Straßenverkehrsamt z.b 15KM von meiner Haustür entfernt und man darf eine Nr ziehen und dann bis zu 30 oder 60min warten bis man an der reihe ist...und das soll man sich für jeden pups antuen wenn es nicht notwendig ist ?Naja,wenn man sonst mit seinen Geld und Zeit nix anzufangen weiß...

                        PS:Bis vor einigen Jahren war ich auch noch der Meinung der Rennleitung was gutes zu tun und hatte alles direkt nach der Abnahme auch eintragen lassen(da gab es noch den Fahrzeugschein)damit die Kollegen nicht zuviele Zettel durchforsten müssen...ich wurde beim letzten mal damit "belohnt" das ich nur wegen Fahrwerkeintragung übernehmen 3! mal zum Straßenverkehrsamt gurken durfte weil irgendwas verbockt wurde beim umtragen .

                        Von meiner letzten Fahrwerkseintragung welche schon fast zwei Jahre zurückliegt habe ich auch noch den Zettel in meiner Bordmappe drinne,sollte ich irgendwann mal zufällig in der Nähe von Straßenverkehsamt sein und zuvile Zeit übrig denke ich vielleicht mal darüber nach dort vorbeizuschauen .


                        Zitat:

                        jeder weiß, dass es in den schein gehört,.... ich zB warte bis ich alles eingetragen habe und bring dann alles auf einmal in den schein.


                        gut dagegen sag ich ja nichts aber es wird da auch aufs Datum geschaut bei solchen sachen und wenn das da 1-2 Jahre nicht übernommen wurde, braucht man sich nicht wundern, wenn es ärger gibt.
                        PS: Bin auch nicht der Typ der alles sofort Übertragen lässt, es geht nur um die Sache das nichts im Schein steht nur Zettel mit geführt werden!
                        @Tazman
                        war am 18.12.09 das letzte mal da und hab schön meine Nummer gezogen um dann fast zwei Stunden zu warten.


                        Zitat:

                        der tüv sagte mal das ist ne reine versicherungsgeschichte


                        genau und Fahrzeuge die kein Versicherungsschutz besitzen, werden aus dem Verkehr gezogen!


                        gelöschtes Mitglied

                          nur im falle eines unfalles könnte sich die versicherung quer stellen. die butzen machen da nix weiter außer das nicht eintragen zu bemängeln.

                          naja muss ja eh bald dahin zu den tüvfuzzis dann werd ich mal schauen was bei mir drauf steht


                          mein tüvprüfer und tüv nord bei uns sagte solange du die sachen in der bordmappe dabei hast können sie dir nichts machen da es ja eingetragen ist und alles auch beim tüvprüfer vorhanden ist zur sicherstellung falls die das net glauben!hab zwar fast alles im schein und brief stehen warte aber auch jetzt erstmal ab bis ich n paar sachen verbaut hab und dann lass ich es iwann in mein schein übertragen!und zum unfall sag ich nur bisher hatte ich die meisten sachen nicht im schein stehen und hatte 2 unfälle wo ich zwar nicht schuld war aber mir alles bezahlt worden ist!^^
                          bei usn stellen sich keine prüfer,versicherungen und polizisten quer
                          aber den noch sollte es iwann ins schein(brief) übertragen werden da es vierl einfacher ist auch für den tüv da durchzusteigen


                          gelöschtes Mitglied

                            Die Eintragungsbescheinigung reicht aus. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss nur bei nächster Gelegenheit erfolgen, jedoch muss die bescheiningung mitgeführt werden..

                            Die auflage der sofortigen Eintragung hat sich mit dem erscheinen des Euro-Scheins geändert, da hier sowieso nur noch die kleinste fahrbare Reifengröße eingetragen wird. bei einer Fahrzeugkontrolle wird anhand der mitzuführendenen TÜV-Bescheinigungen die legalität festgestellt.

                            Und ja.. ich war schon mehrfach in großen Verkehrskontrollen und diese angaben wurden mir so bestätigt



                            damit dürfte nun entgültig alles gesagt sein!

                            wie kommt ihr darauf, dass der versicherungsschutz erlischen würde, alles nur wilde spekulationen von euch..


                            gelöschtes Mitglied

                              ja genau wie deine spekulationen das niemals in den papieren nach einer abnahme drin stehen kann das schnellstmöglich die abnahme in die papiere soll und mit dem nicht erlöschen des versicherungsschutzes ist auch nur spekulation von dir.

                              ich hatte es schwarz auf weis das ich schnellstmöglich alles in die papiere übernehmen sollte und als begründung wurde mir der evtl. fehlende versicherungsschutz beim tüv genannt.

                              und nur weil einer durch etliche kontrollen gekommen ist, was wohl anhand des zusatzes: "bei nächster gelegenheit" kein problem war

                              und wo steht das geschrieben das diese art der sofortigen übernahme in die papiere nach abnahme geschichte ist?

                              zeigts mir und ich glaubs.


                              Das wird ja eine Endlosdiskusion hier!
                              Es gibt hier ja zwei Standpunkte.Welche die meinen man muß es sofort Eintagen lassen und die andere Seite.
                              Ich denke jeder sollte es dann selbst entscheiden wie er es mit der Eintragung handhabt.
                              Mfg
                              Thorsten


                              gelöschtes Mitglied

                                es geht hier sicherlich nicht darum wer von allen hier der meinung ist man muss es gleich eintragen lassen in die papiere oder später.

                                es geht einzig darum das in einem fall in der abnahme steht bei nächster möglichkeit in die papiere und im anderen unverzüglich.

                                auch wenn es sowas evtl nicht mehr geben sollte mit dem unverzüglich, war es dennoch gang und gebe bei tüv &co. das wollen nur einige nicht begreifen


                                Zitat:

                                es geht einzig darum das in einem fall in der abnahme steht bei nächster möglichkeit in die papiere und im anderen unverzüglich.

                                auch wenn es sowas evtl nicht mehr geben sollte mit dem unverzüglich, war es dennoch gang und gebe bei tüv &co. das wollen nur einige nicht begreifen


                                Vielen Dank ichbins240481


                                gelöschtes Mitglied

                                  wie war das gemeint


                                  wollte damit nur sagen, dass du das ausgesprochen hast was ich die ganze Zeit versucht habe zu schreiben
                                  einfach nur Danke halt


                                  gelöschtes Mitglied

                                    oki doki dann sinwa ja schonma 2


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