ich hab mir jetzt n fahrwerk bestellt
also ich weiß das wenn ichs eingebaut habe muss ich achsvermessung machen lassen und eintragen aber wie genau der eine sag ich muss mir vom tüffi nen wisch holen und dan zum straßenverkehrsamt und das in den schein eintragen lassen und wiederum ein anderer sagt mir ich muss das nicht in den schein eintragen lassen
das reicht wenn ich den wisch mitführe ...
was sagt ihr ?
Greetz Kellergeist
muss in der zulassung eingetragen werden da es eine veränderung am fahrzeug ist.
du musst nur die zettel immer dabei haben und beim nächsten mal wenn du zum straßenverkehrsamt musst lässtest dir eintragen, eilt aber nich
grüße
Zitat:
du musst nur die zettel immer dabei haben und beim nächsten mal wenn du zum straßenverkehrsamt musst lässtest dir eintragen, eilt aber nich
Steht sogar auf dem Wisch dann drauf das " Man es schnellstmöglich in die Papiere eintragen lassen sollte ".
Also mir wurde im Amt gesagt des es garnicht mehr notwendig is es in Schein eintragen zu lassen da du ja den Tüvbericht (Eintragung) mitführen sollst und halt die ABE´s
Aber wahrscheinlich erzählt da jeder der Laune entsprechend oder vom hörensagen!
Habs aber au immer beim Anmelden wieder eintragen lassen!
also:
einbauen, vermessen lassen, papiere mitführen und beim nächsten tüv termin umtragen lassen
Ähm gehts noch?!?
Beim Fahrwerk ist folgendes angesagt:
Bei Selbsteinbau: Einbauen, grob selbst einstellen, zur Achsvermessung, umgehend danach zum TÜV (SOFORT) eintragen lassen und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.
Solange du nicht beim TÜV warst fährst du ohne Versicherungsschutz, daas könnte dann mal richtig teuer werden und einen ein Lebenlang verfolgen...
und was hat nen tüv termin mit dem eintragen in die fahrzeugpapiere zu tun?
nach erfolgter abnahme ist die änderung unverzüglich in die fahrzeugpapiere zu übernehmen
Zitat:
Ähm gehts noch?!?
Zitat:
und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.
das hab ich noch nie gehört und noch nie erlebt, das sich der tüv darum kümmert, ob es sofort gemacht wird...solange ne bestätigung von nem sachverständiger vorliegt..
ich denke, das es für die einfach nur weniger papierkram is.
es ist definitiv so das es umgehend geändert werden muss. steht in jedem wisch drin. ob ihr es macht oder es jemanden bei euch interessiert ist ja nebensache.
gesetzlich ist das so verankert.
hab gerade den schrieb von der küs hier liegen..da steht nix der gleichen drauf und bei google find ich auch nix über diese aussage..entweder bin ich blind oder einfach nur zu doof..
das hat mir der dekra mann auch gesagt da sich das teilegutachten oder was weiß ich aufjedenfall soll ich die zwei blätter was der mir ausgedruckt hat immer bei mir mitführen und fertig ist. de rhat nxs dergleichen gesagt da sich i-was in mein FZS eintragen lassen muss.
Richtig ne Eintragung in den FZS ist nicht notwendig!
besser ist es aber denn wenn du den wisch verlierst darfst du das ganze neu eintragen lassen usw. von daher besser in den FZS eintragen lassen .Und man hat seine Ruhe
Bei meinen Fahrwerken gabs ein Schrieb vom TÜV das alles ordnungsgemäß verbaut worden ist und es den geltenden Gesetzen entspricht.Ferner steht da auch drinn das es eingetragen werden muß,sobald sich die Zulassungstelle mit den Papieren befassen muß.Sprich Um-oder Abmeldung,Umzug,Umkennzeichnung o.ä..Sofort muß es nicht erfolgen!
Mfg
Thorsten
also in meinen schriebs steht immer drin sofort. außer nur räder,spoiler. das erst sobald ich lust hab
zumindest hat er mir das auch mal gezeigt. das 19.3 sobald es geht bzw wenn man lust hat und 21 unverzüglich in die papiere muss . ich glaub fahrwerk mit serienereifung ist nur 19.3. § das muss dann sicherlich erst später
Zitat:
sobald sich die Zulassungstelle mit den Papieren befassen muß.Sprich Um-oder Abmeldung,Umkennzeichnung o.ä..Sofort muß es nicht erfolgen!
also wenn ich richig verstanden haben
nach dem einbau :
vermessen lassen , dabei sofort abnehmen lassen vom tüffi und dan den wisch mitführen bei bei nächster gelegenheit in schein eintragen lassen ?
Richtig.
Einbauen,Vermessen,zum TÜV/DEKRA abnehmen lassen,die Papiere darüber mitführen und beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Und welches die nächsten gelegenheiten sind hab ich ja weiter oben beschrieben.
Mfg
Thorsten
und um ganz sicher zu gehen,damit du genau weist wann du dann den Kram in die Papiere übernehmen musst, steht die Antwort auf der Abnahme.
Wär natürlich prima, wenn jemand demnächst mal zum Tüv kommt und das genau in Erfahrung bringen kann
ich denke mal das mein fahrwerk diese woche ankommen wird und dan werd ich bescheid sagen
und am besten nochmal nen Lichttest machen. den durch das tieferlegen verändert sich ja auch dein licht. so habe ich es mal gehört
Wenn auf dem Wisch vom TÜV oder DEKRA steht man kann es bei der nächsten Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen dann kannste den Wisch so mit führen!
Steht nichts drauf, dann ist es umgehend in die Papiere zu übernehmen!
Sonst kein Versicherungsschutz.
PS:Teilegutachten auch bei FAHRWERKEN, können von jedem anerkannten Sachverständiger eingetragen werden (KÜS, GTÜ, FSP...usw usw)
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und vorallem nicht das ganze Handschuhfach voller Zettel haben möchtest lässte es einfach in die Papiere übernehmen! Die 12 Euro oder was das kostet wirste dann auch noch haben.
wenn man aber ein teilegutachten für räder und eins für fahrwerk hat und dann beides zusammen abnehmen lässt ist das eine einzelabnahme
es wird auf jeden fall drin stehen ob später oder gleich die papiere aktulisiert werden müssen sollen können
@ichbins240481
Das ist eine Kombination welche kein Teilegutachten besitzt!
Wirst kein Teilegutachten dazu bekommen, indem Reifen, Fahrzeug und Felgen angegeben sind.
Verstehste? Also ohne Teilegutachten (ich sprach von Teilegutachten).
PS:Später steht drin, aber gleich muss nicht da stehen, denn wenn Später nicht drin steht, hat es einen Grund!
Wenn nicht später drin steht, kann ich es mir nicht einfach dazu denken.
PS2: kann man sich alles Sparen, wenn man es einfach übertragen lässt!
naja es gibt glaub ausnahmen wenn dein fahrwerk mit der komplett identischen größe und et der räder mal fürs gutachten gesichtet worden ist lässt er es als 19,3 durchgehen
das kenn ich schon
also ich bin mir sicher das in den abnahmepapieren vom tüv immer drin steht ob gleich oder später
hatte das problem halt mal und hätte gleich hin müssen. bei der zweiten abnahme hat er mir das nochma gelb angemarkert
habs erst vor kurzem machen lassen ..und nein, ich habe nicht alle antworten gelesen..aber du musst
-achsvermessung durchführen lassen und den wisch davon mit zum tüv nehmen
-dein licht neu einstellen lassen (beim gtü umsonst)
- deinen bremskraftverstärker neu einstellen lassen(!)
dann guckt der tüv sich das an, bock die karre hoch usw
und dann trägt der das in die papiere ein oder gibt dir nen schein zur wiedervorstellung, wie bei mir, weil ich die falschen radschrauben drauf hatte..-.-
lg
Zitat:
und dann wird dir der TÜV noch die Auflage machen das du umgehend, was wieder heißt SOFORT, die Fahrzeugpapiere ergänzen lässt.
lächerlich.
das interessiert keinen arsch, nur das nächste mal wenn der tüv den fahrzeugschein in die griffel kriegt muss es drinstehen.
Das ist nicht lächerlich sondern eine Tatsache. Entweder bekommt er die Auflage oder nicht, wird er ja dann sehen. Ich hab sie bis auf einmal immer bekommen.
Aber manche müssen ja erst auf die Schnauze fallen damit sie lernen
[quote- deinen bremskraftverstärker neu einstellen lassen(!)
@ichbins240481
hatte das auch schon nur wurde bei mir nichts angemarkert.
Aber anderes Thema.
Mach was du für richtig hälst, am besten und sichersten ist es einfach für die paar Euro übertragen zu lassen und da kannst sagen was du willst.
Alles andere ist dünnes Eis.
Vom Bremskraftverstärker hab ich in dem Zusammenhang noch nie was gehört
wurde bei mir auch noch nicht eingestellt nach fahrwerksumbau und hatt auch keinen interessiert.
Schön das ich nicht der Einzige bin
sind wir schon 3
bei mir hats der tüv muckel sofort gesehn, bzw an dem teil gerüttelt..und dann bei der probefahrt meinte er, der wagen bremst hinten zuerst..logisch, weil der wagen denkt, er wäre voll beladen (weil er ja tiefer liegt) udn das kann bei ner vollbremsung wohl böse ausgehn
das gefühl hab ich eher jetzt gerade von sport auf serie zurück gerüstet.
@Offensive bei mir auch nicht^^
hab zwar viele umbauten drinne aber die haben gesagt es reicht wenn man es mitführt!es sei den du machst ne leistungsteigerung und lässt se eintragen,bekommste dann nen neuen brief habsch auch gemacht damit bei der kontrolle die bullen nicht die der leistungsteigerung nachgehen ich ich mitlerweile schon mehr hab als ich vorher hatte
Zitat:
Das ist nicht lächerlich sondern eine Tatsache. Entweder bekommt er die Auflage oder nicht, wird er ja dann sehen. Ich hab sie bis auf einmal immer bekommen.
Aber manche müssen ja erst auf die Schnauze fallen damit sie lernen
Zitat:
werde sicherlich damit auf die schnauze fallen..
naja ,es geht ja eigentlich nicht um das eintragen in die papiere ansich.
eher darum das es durchaus sein kann das der tüv oder sonstwer gut in den papieren stehen haben kann, das das bald möglichst in die papiere soll
aber einige wollen es halt nicht glauben,es seit ja immer erst bei nächster möglichkeit. also fast nie
Zitat:
das denke ich auch, dann komm mal in eine richtige Verkehrskontrolle mit Gutachter etc......... rats fats sind die Plaketten ab und das Geschrei hier dann groß (da können sie dein Kollege so oft vorher raus holen, kannste denen ja auch erzählen, nur wird es keinen interessieren).
dann darfst du aber nicht zu meinem prüfer. der zereist deine eintragung ganz schnell mal wenn du zulange wartest
plakette ist sicherlich nicht gleich weg
der tüv sagte mal das ist ne reine versicherungsgeschichte
Vor allen macht es auch sinn wenn man auf 1-2Jahre verteilt 3 oder 4 mal irgendwas eintragen läßt und dann jedesmal extra deswegen das Straßenverkehrsamt aufsucht um dann diese Summe über 10-12,-€ dementsprechend oft abdrücken darf wenn es nicht unbedingt notwendig ist .
Abgesehen davon weiß ich nicht ob bei einigen von euch das Straßenverkehrsamt direkt nebenan liegt und dort immer gähnende leere herrscht aber in meinen Fall liegt das Straßenverkehrsamt z.b 15KM von meiner Haustür entfernt und man darf eine Nr ziehen und dann bis zu 30 oder 60min warten bis man an der reihe ist...und das soll man sich für jeden pups antuen wenn es nicht notwendig ist ?Naja,wenn man sonst mit seinen Geld und Zeit nix anzufangen weiß...
PS:Bis vor einigen Jahren war ich auch noch der Meinung der Rennleitung was gutes zu tun und hatte alles direkt nach der Abnahme auch eintragen lassen(da gab es noch den Fahrzeugschein)damit die Kollegen nicht zuviele Zettel durchforsten müssen...ich wurde beim letzten mal damit "belohnt" das ich nur wegen Fahrwerkeintragung übernehmen 3! mal zum Straßenverkehrsamt gurken durfte weil irgendwas verbockt wurde beim umtragen .
Von meiner letzten Fahrwerkseintragung welche schon fast zwei Jahre zurückliegt habe ich auch noch den Zettel in meiner Bordmappe drinne,sollte ich irgendwann mal zufällig in der Nähe von Straßenverkehsamt sein und zuvile Zeit übrig denke ich vielleicht mal darüber nach dort vorbeizuschauen .
Zitat:
jeder weiß, dass es in den schein gehört,.... ich zB warte bis ich alles eingetragen habe und bring dann alles auf einmal in den schein.
Zitat:
der tüv sagte mal das ist ne reine versicherungsgeschichte
nur im falle eines unfalles könnte sich die versicherung quer stellen. die butzen machen da nix weiter außer das nicht eintragen zu bemängeln.
naja muss ja eh bald dahin zu den tüvfuzzis dann werd ich mal schauen was bei mir drauf steht
mein tüvprüfer und tüv nord bei uns sagte solange du die sachen in der bordmappe dabei hast können sie dir nichts machen da es ja eingetragen ist und alles auch beim tüvprüfer vorhanden ist zur sicherstellung falls die das net glauben!hab zwar fast alles im schein und brief stehen warte aber auch jetzt erstmal ab bis ich n paar sachen verbaut hab und dann lass ich es iwann in mein schein übertragen!und zum unfall sag ich nur bisher hatte ich die meisten sachen nicht im schein stehen und hatte 2 unfälle wo ich zwar nicht schuld war aber mir alles bezahlt worden ist!^^
bei usn stellen sich keine prüfer,versicherungen und polizisten quer
aber den noch sollte es iwann ins schein(brief) übertragen werden da es vierl einfacher ist auch für den tüv da durchzusteigen
Die Eintragungsbescheinigung reicht aus. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss nur bei nächster Gelegenheit erfolgen, jedoch muss die bescheiningung mitgeführt werden..
Die auflage der sofortigen Eintragung hat sich mit dem erscheinen des Euro-Scheins geändert, da hier sowieso nur noch die kleinste fahrbare Reifengröße eingetragen wird. bei einer Fahrzeugkontrolle wird anhand der mitzuführendenen TÜV-Bescheinigungen die legalität festgestellt.
Und ja.. ich war schon mehrfach in großen Verkehrskontrollen und diese angaben wurden mir so bestätigt
damit dürfte nun entgültig alles gesagt sein!
wie kommt ihr darauf, dass der versicherungsschutz erlischen würde, alles nur wilde spekulationen von euch..
ja genau wie deine spekulationen das niemals in den papieren nach einer abnahme drin stehen kann das schnellstmöglich die abnahme in die papiere soll und mit dem nicht erlöschen des versicherungsschutzes ist auch nur spekulation von dir.
ich hatte es schwarz auf weis das ich schnellstmöglich alles in die papiere übernehmen sollte und als begründung wurde mir der evtl. fehlende versicherungsschutz beim tüv genannt.
und nur weil einer durch etliche kontrollen gekommen ist, was wohl anhand des zusatzes: "bei nächster gelegenheit" kein problem war
und wo steht das geschrieben das diese art der sofortigen übernahme in die papiere nach abnahme geschichte ist?
zeigts mir und ich glaubs.
Das wird ja eine Endlosdiskusion hier!
Es gibt hier ja zwei Standpunkte.Welche die meinen man muß es sofort Eintagen lassen und die andere Seite.
Ich denke jeder sollte es dann selbst entscheiden wie er es mit der Eintragung handhabt.
Mfg
Thorsten
es geht hier sicherlich nicht darum wer von allen hier der meinung ist man muss es gleich eintragen lassen in die papiere oder später.
es geht einzig darum das in einem fall in der abnahme steht bei nächster möglichkeit in die papiere und im anderen unverzüglich.
auch wenn es sowas evtl nicht mehr geben sollte mit dem unverzüglich, war es dennoch gang und gebe bei tüv &co. das wollen nur einige nicht begreifen
Zitat:
es geht einzig darum das in einem fall in der abnahme steht bei nächster möglichkeit in die papiere und im anderen unverzüglich.
auch wenn es sowas evtl nicht mehr geben sollte mit dem unverzüglich, war es dennoch gang und gebe bei tüv &co. das wollen nur einige nicht begreifen
wie war das gemeint
wollte damit nur sagen, dass du das ausgesprochen hast was ich die ganze Zeit versucht habe zu schreiben
einfach nur Danke halt
oki doki dann sinwa ja schonma 2