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Polo als Bastlerfahrzeug verkauft

darf ich mal fragen für was du dein polo verkauft hast



In dem Wisch vom Gericht musst Du dich nicht äußern!
Da du vom Gericht als Beschuldigter gesehen wirst, hast du ein Aussageverweigerungsrecht! Von dem würd ich auch gebrauch machen, bis du mit dem Anwalt geredet hast!


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Es war doch noch die Rede von Tacho zurückgedreht ?
    Auch wenn du den Wagen vom Vorbesitzer so mit 110Tkm übernommen hast,kann man über die Fahrgestell Nummer herrausfinden ob und wann der Wagen mit wieviel KM in der Werkstatt war...


    das geht nur, wenn das ding auch in ner vertragswerkstatt war. wer bringt so eine alte karre in eine sauteure vw bude ?

    ich würd auch behaupten, dass die sachlage beschissen aussieht.
    "gekauft wie gesehen" ist keine möglichkeit mehr, jeglichen schrott zu verticken.

    mängel müssen im kaufvertrag festgehalten sein.

    wie du schon selbst festgestellt hast, ist die beste möglichkeit, erstmal mit einem anwalt die sachlage zu besprechen.

    ich würd in erwägung ziehen, die karre doch zurückzunehmen und jemand anderem mit den angegebenen mängeln zu verkaufen, bevor die kosten explodieren.

    halt uns auf dem laufenden. viel glück, dass du gut aus der sache rauskommst.



    Moin, ich habe den Thread teils gelesen und einiges doch nur überflogen.

    @Steelstyler hat in diesem Falle schon recht. "Gekauft wie gesehen" ist unter Wahrung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers keine Grundlage dafür , dass man von der Haftung ausgeschlossen ist.

    Man muss sämtliche Mängel in einem Kaufvertrag festhalten.
    Somit MUSS das Rostproblem, die in deinem Fall frgawürdige Verkabelung und sonstige Mängel von beiden Parteien als in Augenschein genommen unterschrieben werden. Wenn du ihn ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hast und das unter Zeugen kann er normal nichts mehr machen.
    Selbst das sein "Kumpel" dabei war nützt dann nichts. Wenn´s hart auf hart kommt ist sogar der "Kumpel" laut Gesetz zur Zeugenaussage verpflichtet.
    Und was das heißt weiß man ja... . Ich glaube nicht, dass der wegen Falschaussage verklagt werden will für so´n paar Kröten.

    Wenn also ein Vertrag besteht und Zeugen dabei waren die alles bestätigen ist es nicht mehr dein Problem. Anwalt ist in diesem Fall aber angebracht.


    gelöschtes Mitglied

      Eine gewährleistung kannst du als privatperson nicht geben, genausowenig eine garantie...


      Endschuldige das ich da widerspreche. Als Privatperson ist es so ,dass man dies im Vertrag ausschließen muss. Sollte man wissen. Macht doch auch jeder der bei Ebay verkauft , oder? Das liest man eigentlich in jedem Ebayangebot (ausschluß der Gewährleistung und Garantie). Deshalb habe ich es bewusst angesprochen.

      Viele Rechtstipps gibts bei www.gutefrage.net


      Zitat:

      Ja ich abe doch einen KAufvertrag!


      ... in dem nichts drin steht...


      hää man soll alle mängel im kaufvertrag erwänen ?
      hallo was is wenn ich jetz überhaupt keine ahnung von autos hätte und würde mein auto verkaufen
      würde vieleciht außen sehen das da ne beule is und würd die sehn

      ich denk ma das is doch der nachteil wenn man ein auto von privat kauft

      warum sollte gekauft wie gesehn dann nicht gelten

      der käufer schaut sich ja das auto an ....dann muss der käufer halt auf "CHECKER art" das auto vorm kauf durchchecken lassen oder ? ....

      ich glaub ich würd übertrieben ausrasten wenn ich sowas von meinem käufer hören würde !

      vor allem das er erzält das Baerchen ihm was gesagt hatt und er sagt er hatt es nicht gesagt ..... also will der typ ihn doch irgendwie verarschen oder

      und warum gibt er den wagen dann nich einfach zurück ?


      Zitat:

      hää man soll alle mängel im kaufvertrag erwänen ?
      hallo was is wenn ich jetz überhaupt keine ahnung von autos hätte und würde mein auto verkaufen
      würde vieleciht außen sehen das da ne beule is und würd die sehn


      ja das habe ich mir gerade auch gedacht........


      z.b oma 70 verkauft ihren polo und hat keine ahnung und kennt auch keinen mit ahnung und sie schreibt vll da rost und so ......

      du kaufst ihn fährst vom hof und zu hause siehste alles durchgegammelt


      willst du dann der oma ans bein pissen weil sie dir das nicht gesagt hat?



      @polo-master

      genau das isses !

      also tendiere doch eher dazu das er hier recht bekommen wird ....kann doch gar nich anders sein ....und wenn doch ..ARMES DEUTSCHLAND -.-


      Naja, ich sag mal so, es kommt drauf an. Der Richter wird sicherlich abwägen, was der Käufer bezahlt hat. Um zu dem Beispiel mit der Oma zu kommen, wenn ich guten Glaubens ihr 2000 Euro auf den Tisch lege weil sie sagt, nur sie sei gefahren und der Wagen sei unfallfrei, dabei hat (möglicherweise ohne ihr Wissen) ihr Enkel die Kiste zuschande geritten und einen Unfallschaden verursacht, dann muss die Alte die Kohle eben wieder rausrücken. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, niemanden.

      Hat aber der Threadersteller (ich habe nicht den ganzen Thread gelesen) die Karre für 50 Euro verscherbelt, so wird der Richter sicherlich sagen: "Junger Mann, was wollen Sie überhaupt? You get what you pay for! "


      jaaa schwierig sowas :(
      zumindest bei den kilometern wüsst ich (vielleicht) noch was:
      bei jeder tüv-untersuchung (HU) und jeder AU wird der kilometerstand dokumentiert
      wenn man sone schleuder verkauft, dann halt als "fahrzeug zur ersatzteilgewinnung"
      und wie schon geschrieben, IMMER nen vertrag machen, selbst bei verschenkten autos!
      ansonsten müsst IHR für die entsorgung aufkommen, wenn die karre ausgeschlachtet und/oder voller (sonder)müll irgendwo abgeladen wird!
      hoffe das hilft irgendwie weiter !


      @polo x
      Entsorgung hat nicht unbedingt was mit Kaufvertrag zu tun,weil wenn der Käufer den Wagen auf sich zulässt, muss er auch für die Entsorgung sorgen - und das auch ohne Kaufvertrag.
      Hab auch schon mit Handschlag ver- und gekauft und noch nie Probleme damit gehabt. Derjenige, der was von einem will, ist dann halt in der Bringschuld, dass heisst, er muss Beweise bringen.


      Baerchen
      • Themenstarter

      Ich würde ja den Polo zurück nehmen aber das Problem ist habe mir das Auto in einer NAcht und Nebelaktion angeschaut. Motor total hinüber teilweise schon ausgeschlachtet! Also was soll ic hda zurück nehmen habe einen Polo verkauft der komplett wahr und habe ihn also Bastlerfahrzeug verkauft! Laut Gesetz mussm an wenn man ein Auto als bastlerfahrzeug kauft mir starken Mängeln rechnen! Naja geh jetzt dann mal zum Anwalt mal schuaen was der spricht. Aber danke für eure Hilfe


      binn ich ja ma gespannt ..schreib ma watt dein anwallt gesacht hatt !
      würd mich auch interessieren


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        ja das habe ich mir gerade auch gedacht........


        z.b oma 70 verkauft ihren polo und hat keine ahnung und kennt auch keinen mit ahnung und sie schreibt vll da rost und so ......

        du kaufst ihn fährst vom hof und zu hause siehste alles durchgegammelt


        willst du dann der oma ans bein pissen weil sie dir das nicht gesagt hat?



        Was meint ihr eigentlich wofür es die Gebrauchtwagenbewertung von Dekra und ADAC gibt.. ?

        Im Kaufvertrag muss nun mal jeder pups beschrieben sein..

        Ist ja nicht einfach nur so ein wisch, nach dem motto unterschreib mal damit ich meine Ruhe habe.. entspricht der Vertrag jedoch nicht dem darin beschriebenen Gegenstand, haste ein Problem. Davon abgesehen, was soll der Begriff Bastlerfahrzeug innerhalb eines Rechtlich gültigen Dokument bitte aussagen ?


        Hab z.B. noch keinen gesehen der ein Bastlerhaus oder eine Bastler Stosstange etc. verkauft hat..das ist nur wieder so ein eingeduetschter Begriff der keine Gültigkeit hat..


        Baerchen
        • Themenstarter

        Also der Anwalt hat gesagt: Das Auto wurde also Bastlerfahrzeug verkauft also muss der Käufer mit gravierenten Mängel rechnen! Die Rostschäden was mir bekannt sind habe ich den Käufer auch gesagt und habe Zuegen dafür das ich es ihn gesagt habe! Hat sich ja das Auto a Stunde lang angeschaut! Also heistes der Käufer hat pech! Er hat das Auto angeschaut mit den Mängelen und hat den Kaufvertrag also "Bastlerfahrzeug" unterschrieben! Das heist ich bin so gut wie drausen und der Käufer hat Pech!


        hört sich schonma gut an viel glück noch


        wäre ja traumhaft, kämmst du schnell und sicher aus der sache raus


        ich hoffe auch für dich! ich denke die zeugen und ihre aussagen wären nicht ohne bedeutung.

        ich hoffe du hast dann deine lehren draus gezogen... ?


        Zitat:

        Was meint ihr eigentlich wofür es die Gebrauchtwagenbewertung von Dekra und ADAC gibt.. ?

        Im Kaufvertrag muss nun mal jeder pups beschrieben sein..

        Ist ja nicht einfach nur so ein wisch, nach dem motto unterschreib mal damit ich meine Ruhe habe.. entspricht der Vertrag jedoch nicht dem darin beschriebenen Gegenstand, haste ein Problem. Davon abgesehen, was soll der Begriff Bastlerfahrzeug innerhalb eines Rechtlich gültigen Dokument bitte aussagen ?


        Hab z.B. noch keinen gesehen der ein Bastlerhaus oder eine Bastler Stosstange etc. verkauft hat..das ist nur wieder so ein eingeduetschter Begriff der keine Gültigkeit hat..




        da gebe ich dir ja recht R-Line

        aber nicht jeder geht dahin um sein auto mal checken zu lassen
        ok hast recht die oma vll


        aber wenn ich hier ein polo stehen habe und ich will dafür 100€ haben lass ich nicht so ein gutachten machen für 100€ wenn es so teuer ist


        aber da ja Baerchen mit den anwalt geredet hat und er sachte basterfahrzeug reicht .............


        Moin,so dann will ich dir man auch viel Erfolg wünschen. Anwalts Hilfe hast du ja schon genommen. Dann wirds bestimmt ne Einigung zu deiner Zufriedenheit werden. Denn da die den schon gerupft haben würde ich mal sagen, den kann er behalten und somit auch auf dem Rest sitzen bleiben zzgl. Anwaltskosten . Sorry aber das is´n Ar... ! Meine Meinung !


        gelöschtes Mitglied

          nur weil ihr anwalt das so sieht, heißt das nicht automatisch, dass es im falle einer klage vor gericht auch funktioniert.

          das noch aus eigener erfahrung.


          aber die sache ist ja auch, dass die den Wagen schon auseinander genommen haben wie baerchen sagte....
          Dann ist das natürlich schwer zu beweisen!


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Genau deswegen bist du am arsch.

            Heutzutage sieht die sachlage anderst aus.

            Die mängel müssen angegeben werden jeder einzelne, wenn nicht is es vertuschung oder arglistige täuschung...


            MOMENTCHEN mal ... man muss da immer unterscheiden ob es eine Privatperson ist die Fachwissen besitzt oder nicht. Das berücksichtig sogar ein gericht...

            Zitat:
            Was meint ihr eigentlich wofür es die Gebrauchtwagenbewertung von Dekra und ADAC gibt.. ?

            Im Kaufvertrag muss nun mal jeder pups beschrieben sein..

            Ist ja nicht einfach nur so ein wisch, nach dem motto unterschreib mal damit ich meine Ruhe habe.. entspricht der Vertrag jedoch nicht dem darin beschriebenen Gegenstand, haste ein Problem. Davon abgesehen, was soll der Begriff Bastlerfahrzeug innerhalb eines Rechtlich gültigen Dokument bitte aussagen ?


            Hab z.B. noch keinen gesehen der ein Bastlerhaus oder eine Bastler Stosstange etc. verkauft hat..das ist nur wieder so ein eingeduetschter Begriff der keine Gültigkeit hat..


            Da haste voll kommen recht, jedoch würde ich anstatt den Begriff " Bastlerfahrzeug" so ändern das er einen Gebrauchtwagen gekauft hat OHNE Funktion. Zu mind. OHNE Straßenverkehrszulassung, somit sollte dann auch einiges abgedeckt sein.



            Zum Ersteller:
            Wenn Du eine Rechtschutz hast wovon ich ausgehe dann fackel nicht lange geh zum Anwalt und bespreche mit Ihm ALLE Details! ..



            Achja es gibt auch nicht mehr den ach so tollen Satz " Gekauft wie gesehen" Dieser Satz ist komplett ungülitg ! und wird vor Gericht sowie nimmer anerkannt


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