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Kein Tüv Polo zu tief

Flame-DoG
  • Themenstarter

Hi war heute mit mein Polo beim Tüv naja bin nicht durch gekommen. Mein Polo ist 5cm zu tief! Was kann ich machen das der höher kommt habe ats classic drauf mit 175/50R13 wie viel höher kommt er mit winterreifen? Will mein Polo nicht zum Jeep machen sieht doch hässlich aus! Bin am überlegen mit evtl grösseren felgen was denkt Ihr? mfg Flame



kurz vor der prüfstation auto mit wagenheber hoch machen.

federwegsbegrenzer rein stopfen das der darauf aufliegt , halt so viel rein stecken das der garnicht so weit runter kan wie vorher und dann nur langsam beim tüv hin fahren. dann nachher wierder raus nehmen.


is das alles eingetragen? wenn ja< anderen tüv probieren!

mfg



Gibt es nicht sogar Federteller die den Wagen etwas höher setzen?..


Flame-DoG
  • Themenstarter

ja alles eingetragen hab aber schön die tüv gebühren bezahlt


Zitat:

kurz vor der prüfstation auto mit wagenheber hoch machen.

federwegsbegrenzer rein stopfen das der darauf aufliegt , halt so viel rein stecken das der garnicht so weit runter kan wie vorher und dann nur langsam beim tüv hin fahren. dann nachher wierder raus nehmen.

und illegal

anderes Fw verbauen, andere reifen kombi fahren.

slebst wenn du das SO eingetragen hast, dann ist es illegal.



(ich geh davon aus das deine lichtaustrittskante unter 50cm ist)


Flame-DoG
  • Themenstarter

ja die ausschnitskante hat 45 cm


kofferraum beladen,bist du vorne höher bist


gelöschtes Mitglied

    Hi,
    das problem mit zu tief hatte ich auch, kannste ganz einfach lösen.

    Denke mal Du hast alles bestand auser das der Wagen nicht aufm Bremsenprüfstand kommt oder ? ach shit lese grad du hast 5cm weniger Lichtkante ... hmmmm


    Also bezüglich Bremsenprüfstand musste schaun wo ein ebenderdiger Prüfstand ist dann klappt das bezüglich der 5cm joa ^^ da musste was dran machen



    Einfachste lösung: In kofferraum ein paar bierkästen reinstellen......dann kommt er vorne auch hoch ........

    edit.....verdammt da war einer schneller mit der Idee


    Flame-DoG
    • Themenstarter

    Ich hab halt gedacht das die winterreifen höher kommen so um die 2-3 cm weiss ich aber nicht genau hab glaube 155/55R13 sollten doch höher kommen oder

    Oder wie ist das wenn ich mir 14 zöller unters auto drauf mach werdeb neube atsler dann ausgetragen bekomm ich ohne weiteres 14 zöller eingetragen ? hab kein gutachten mehr von fw habs aber im schein eingetragen


    ja solltest eig höher mit kommen!

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      dann haste aber immer noch net deine 5cm Lichtkante geändert

      Also ich würde ja einfach nach einer privaten Werkstattfahren die nen ebenderdigen Prüfstand haben. Dem das Problem erklären ( Wenn er koreckt druff ist klappt das uch ) den deine sachen sind ja nicht soooooooo gefährlich (=


      trotzdem ist und bleibt es illegal!

      wenn die rennleitung nachmisst, dann haste ein dickes problem und dein tüffer auch


      Flame-DoG
      • Themenstarter

      was wäre so tollerranz für die rennleitung? 48,5?
      Ich hab ja ein gewinde fahrwerk drin könnte es ja hochdrehen es ist aber schon 5 jahre drin und weiss nicht ob ich das noch gedreht bekomm


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        rotzdem ist und bleibt es illegal!

        wenn die rennleitung nachmisst, dann haste ein dickes problem und dein tüffer auch


        Naja .... also wenn ich hier im Inet manchmal lese was andere so machen ist das hier noch echt kinderkacke ...

        Du hast vollkommend recht, aber die 5cm weniger Lichtkante sind ja sein Problem weil er weniger sieht.

        Desweiteren gibt es die aussage " zu tief " nicht in Deutschland gibt es keine max tiefe die ein fahrzeuge nicht unterstreiten darf. Es heisst nur das, dass Fahrzeug im Straßenverkehr normal bewegelich seien muss.

        zu mind. ist mir nix anderes bekannt ^^


        untergrenze ist halt (lt. Stvzo) 50cm.

        da hat der kommissar eigentlich keinen spielraum.
        bei uns "auf dem land" isses so: wenn nen älteren herren erwischen tust, der sagt änder es so dass es passt montag früh 10 uhr stellst mir das KFZ nochmal vor und dann wars das,
        wenn nen jungen "dienst-geilen" erwischen tust, der zieht dir die hose aus und schiebt dir seine maglite quer rein...... (*ionie*) und danach kommt der tüvver dran.


        Zitat:

        es ist aber schon 5 jahre drin


        wenn es schon 5jahre in der position ist, warst du ja schonmal über den tüv gekommen. dann machs einfach so wie damals bzw geh zu dem prüfer


        hmm...joa das mit den winterreifen kannst du noch probieren und versuchen dein gewinde noch höher zu stellen. aber dann bist du nachher so hoch wie du das haben musst und du willst ja nachher trotzdem deine felgen fahren oder?
        wenn du dann deine winterreifen wieder ab hast und du mit deinen guten felgen wieder fährst dann hast du das gleiche problem in lila :(
        also ich habe das auch schon gehabt und bin von der polizei angehalten worden...kann nur sagen das es dafür gleich 3 punkte und 75 euro strafe gab :'( mach bloß nichts illegales!

        MfG Manu


        Flame-DoG
        • Themenstarter

        Ohh man das is ja kacke illegal will ich das nicht lassen also muss ich mir wohl andere felgen hollen müssten dann ja 15 zoll sein damit ich nicht illegal fahre oder


        also wenn du auf linsenscheinwerfer stehst kannst dir sowas holen...da wird dann mitte der linse gemessen wenn ichs richtig habe...und dann kommste ja n gutes stück hoch


        so guggst du hier
        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • (punkt 3)



        oder das
        Zitat:
        Somit bestimmen Sachverständige nach dem aktuellen Stand der Technik und dem Zustand der Straßen wie tief Fahrzeuge sein dürfen.

        Aufgrund dieser Problematik hat sich ein Gremium von Sachverständigen zusammengesetzt und das mittlerweile bekannte VDTüV Merkblatt 751 erstellt.

        Hier steht in Anhang 2, Absatz 5.1.9 das ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe problemlos überfahren werden können muss.

        In der Praxis wurde den TÜV-Sachverständigen in den jeweiligen TüV-Stellen ein Spielraum eingeräumt um festzustellen ob im Einzelfall trotz Abweichung eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Die Toleranz geht bis 8 cm(7 cm bei Weichteilen).

        Diese Toleranzen stammen aus einem verbindlichen Schreiben des TüV Süd, welches an alle TüV-Stellen rausgegangen ist. Es steht dort definitiv drin, dass eine Bodenfreiheit von weniger als 8 (7) cm auf keinen Fall positiv begutachtet werden kann.
        Somit gilt für mich das Fazit:
        Obwohl die 8, bzw. 7 cm keine gesetzliche Regelung sind, haben sie doch trotzdem einen ähnlichen Charakter. Denn wer könnte solche Sachen besser entscheiden als Sachverständige.
        Ob trotzdem der eine oder andere vor Gericht durchkommt ist natürlich nicht ausgeschlossen.


        Es gibt dennoch einige Daten die im Gesetz stehen. Diese sind verbindlich und müssen bei der Eintragung eingehalten werden.
        Das sind:
        -Unterkante Schlußleuchte mind. 350 mm (§53(1) StVZO)
        -Unterkante Lichtaustrittskante Abblendlicht mind. 500 mm (§50(3) StVZO)
        (außer EZ vor 01.01.1988)
        -Unterkante vorderes Kennzeichen nicht unter 200 mm (§10 FZV)
        -Nebelschlussleuchte/Rückfahrscheinwerfer 250mm (§52a(1), 53d(3)StVZO)




        macht ja nix illegales, das kann teuer werden


      • fahrwerk mit rostlöser einsprühen, bis morgen einwirken lassen und hochdrehen.......

        haben schon etliche versiffte gewinde gangbar bekommen, dauert halt n bissl


        illegal bla bla bla,wenn juckt es,andere fahren mit lasierten rückleuchten!,und wegen 5cm sagt niemand was,.


        Das gleiche Problem hatte ich damals mit dem Steili auch.
        Der Vorbesitzer hatte alles eingetragen (Gewinde und 13 Zoll) und in seinem Landkreis war das "OK".
        Nur als das Auto dann zu mir gekommen ist war das nicht mehr OK.
        Keiner wolltes mir abnehmen.
        Hatte auch knapp 5 cm zu wenig.Und mit hochschrauben war da nix mehr.
        Und 2006 wollte ich nicht mehr so viel Geld in ein damals fast 15 Jahre altes Auto stecken.Also Koni rot rein und 60/40 Vogtland Federn.
        Nun hab ich´s auch nicht mehr so im Rücken.


        also ich hab auch ne lichtaustritskante von 46cm und da hat sich noch nie wer beschwert! mittlerweile 2mal beim tüv gewesen und etliche kontrollen! und es ist sogar im schein vermerkt stört sich aba keiner dran^^

        wenn dus komplett legal haben willst wird dir nix anderes übrig bleiben als entweder hochschrauben oder ander felgen/reifen kombi!

        mfg


        Flame-DoG
        • Themenstarter

        bist jetzt auf 50 cm ? mit dein steilheck also mit 60/40 bekommt man die 50 cm dann?

        kann ich mir nicht die 45 cm irgendwie eintragen lassen denk mal das ferrari auch keine 50 cm hat oder? dummes beispiel ist aber doch so


        Zitat:

        illegal bla bla bla,wenn juckt es,andere fahren mit lasierten rückleuchten!,und wegen 5cm sagt niemand was,.


        *ironie an*

        tja dein problem, dann überfall ich dich und klau dir dein ganzes geld

        dann schreib ich:
        verbrechen bla bla bla,wenn juckt es,andere töten menschen!,

        merkst was?


        hmm das mit dem 60/40 könnte hinkommen


        für sportwagen und geländewagen gibt es ausnahmen.
        leider....


        Flame-DoG
        • Themenstarter

        ok ich werde erstmal schauen ob ich mein fahrwerk zu drehen bekomm und dann dreh ich Ihn hoch auf 50cm vielleicht sieht das nicht all so schlecht aus dann lass ich ihn auf 50cm !


        @Flame-DoG : Genau 50 cm.


        polotreff.de
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