Zitat:
Sowas kann Ärger verbreiten oder nur ein Finger der vom Hof runterzeigt
http://www.polotreff.de/forum/t/19...3590#p1446239
zum heckwischer: das zählt als geringfügiger mangel. deshalb fällst du ned durch den tüv. und abmachen bringt auch nix. wenn du ihn abschraubst kann dies auch als geringfügiger mangel eingetragen werden.
wobei du die heckwischer-motoren für en paar euros bekommst
zum licht: die leuchtweitenregulierung muss funktionieren. wenn du jedoch vorab das licht richtig einstellst wird der in der regel nicht prüfen ob die funktioniert.
zur handbremse: wenn die bremse ganz aufgeht und das lämpchen trotzdem leuchtet einfach mal den kontaktschalter unter dem hebel überprüfen.
und generell: wenn du meinst es wird knapp mim tüv (natürlich dein fzg trotzdem verkehrssicher ist), dann fahr nicht direckt zu einer tüv-prüfstelle. die nehmens zu genau. fahr lieber zu anderen. zb mit der küs hab ich gute erfahrungen gemacht. die drücken auch mal en auge zu bzw suchen nicht die kleinigkeiten.
Zitat:
zum heckwischer: das zählt als geringfügiger mangel. deshalb fällst du ned durch den tüv. und abmachen bringt auch nix. wenn du ihn abschraubst kann dies auch als geringfügiger mangel eingetragen werden.
wobei du die heckwischer-motoren für en paar euros bekommst
ok zu den scheinwerfern, da werd ich einfach die originalen reinmachen, die sind fast perfekt eingestellt und da is auch die leuchtweitenregulierung drin
aber das mit dem handbremsenlicht macht mir ein bisschen sorgen
das mit dem heckwischer wurde schon oft diskutiert und sieht jeder prüfer anders.
deshalb sagte ich auch KANN ärger machen.
wenn mans genau nimmt muss er dran sein wenn er ab werk dran war.
aber wie gesagt kommt auf den prüfer an. ich hab nun auch schon 2mal hu bestanden ohne heckwischer....