Hallo,
Ich habe mir letzte woche einen Golf VI gekauft.
Mein Abholtermin ist am 09.03.
habe 2500€ Anzahlung gemacht und einen Kaufvertrag hier zu Hause.
Das Auto wurde als EZ 18.02.2009 verkauft.
Jetzt hat mir der Verkäufer den Fahrzeugbrief + schein zugesand und auf beiden steht aber EZ 18.12.2009 sprich das Auto ist 10 Monate jünger. 
Meine Frage ist kann der Verkäufer von dem Kauf zurücktreten? bzw. den Verkaufspreis nachträglich noch erhöhen?
lg Tobi 
nein du hast den Brief --> Das ist dein Auto
Puh hatte jetzt schon bedenken 
Aber so war auch meine Vermutung...
Weil wenn die nen Tipfehler gemacht haben wovon ich stark ausgehe hab ich nen gutes schnäppchen gemacht
 wovon ich stark ausgehe hab ich nen gutes schnäppchen gemacht   
  
  
Ich hoffe du verwechselt nicht das datum von der Herstellung mit dem der erstzulassung. 
Der Wagen kann durchaus 10 monate vor Erstzulassung hergestellt worden sein
Nope da steht unter Punkt B Datum der Erstzulassung 18.12.2009...
 da steht unter Punkt B Datum der Erstzulassung 18.12.2009...
aber wo steht denn das Herstelldatum? würd mich mal interessieren?
Ich find das auch nich im Brief. Ich dachte ich hätte das schon gelesen
mhh ich hab hier nur was bei nummer der eg typ genehmigung oder abe.... da steht nen Datum aber sonst nur EZ
Nur so zur info... habe mit meinem Verkäufer gesprochen und es war sein Fehler also habe ich ein 10 Monate jüngeres Auto gekafut
 also habe ich ein 10 Monate jüngeres Auto gekafut  auch nicht schlecht
  auch nicht schlecht


lg Tobi
  da hast richtiges schnappi geschossen
 da hast richtiges schnappi geschossen   
  
Auf jeden Fall   
  
 
noch eine woche dann hab ich ihn endlich  
    
werde ihn auch hier vorstellen 