Nabend Jungs.
Habe mit nen Kolegen die Felgen getauscht, mir gefallen sie eigentlich Relativ gut - Bereifung ist die selbe wie ich vorher hatte (195/45/15) - jedoch sind sie um einiges Breiter - schauen etwa 1,5cm Raus..
Was meint ihr dazu? Kann ich das so lassen oder lieber die Radkästen verbreitern? Und würde generell eure Meinung zu den Felgen hören (und ob ihr meine alten besser fandet). Danke
wie breit sind die denn? 8? mehr?
wenns raus schaut musste ziehen... geht ja nicht um unsere meinung das nimmt dir so keiner ab
von der abdeckung her sieht es aus als passt es.
aber hinten wird es schleifen wie sau wenn der mal einfedert und überhaupt beladen ist
Weiß leider keine Zahl wie viel Breiter. Muss mir auch Gutachten oder so dazu Raussuchen, Kollege hat es leider nichtmehr
Edit: Also meine Crunch ist draußen und hinten hat keiner gesessen - bin in der Stadt einmal dran geschlagen Wird wohl auf nen Gewinde hinauslaufen..
bestimmt 8x15 et 20 keskin
es sieht total klasse aus..
aber die komplette felge muss abgedeckt sein, nicht mehr nur die lauffläche...
Blödsinn
Das ist bj und zulassungsabhängig ob abe oder eg
War gerade erst vor ein paar Tagen beim Tüv und nochmal bestätigt bekommen das ich mir das aussuchen kann
Also es sind Keskin felgen das stimmt! Brauch nur noch nen Gutachten o.ä. - Hab sie allein schon genommen weil meine alten gegen denen wie nen gähnender haufen aussehen und wir im endefekt nur getauscht haben.
also entweder ziehst du hinten noch oder machst begrenzer rein das er nicht mehr angeht. federweg hast du ja noch wie man sieht. 3cm will der tüv haben
ich würd auch darauf tippen das es an der radhausschale vorne schleift beim volleinschlag.
gutachten bekommst bei keskin. kein problem. einfach schauen was du genau fährst größe,breite,et und kba nummer, reifengröße und für welches auto
Hallo,
also ich finds klasse, nur macht es auf den Bilder den Eindruck, als stünden die hinten mehr im Radhaus?
Ich würde an der HA noch 5mm Spurplatten verbauen.
Die Kanten umlegen und bisschen ziehen wirst ja eh müssen, ist aber nicht die Welt.
Sonst sieht es gut aus.
PS: zum Eintragen gibt es nur zu sagen, das es darauf ankommt, was für ein Prüfer du hast, da nach deutschen Recht die Lauffläche und nach EU Recht die ganze Felge abgedeckt sein muss!
Die älteren Herren gehen meistens noch nach dem deutschen Recht.
wasn mit deiner stoßstange passiert?
die prüfer dürfen noch nach deutschen recht eintragen und im ernstfall kannst auch drauf bestehen. egal wie alt die leute sind
wenn er auch noch breiter hinten wird dann muss er nach hinten auch noch profil abdecken. das wär nich so toll
Danke erstmal für eure Zahlreichen Antworten.
Vorne Schleift nichts - Passt ohne Probleme. Ach und es sieht nur so aus als würde hinten mehr im Radhaus sein als vorne, vermutlich im Blöden Winkel Fotografiert.
@Marcus, hab dir nen Bild angehängt - die alte war eindeutig zu Tief für diese Straßen hier!
Darf denn die Küss §21 eintragen?
Darf doch nur der TÜV oder Dekra, denn mit Fahrwerk ist es auch mit Gutachten kein §19 mehr.
scheiß prüfer, der gehört gekündigt
Zitat:
Darf denn die Küss §21 eintragen?
pflicht ist pflicht und andere zahlen strafe wenn sie scheinwerfer ohne el. lwr verbauen.
mir gehts auch eher darum das er evtl drüber hinweg sieht bei deinen rädern .
das kann lebensgefährlich werden wenn er gerade sowas nicht anständig prüft
Zitat:
pflicht ist pflicht und andere zahlen strafe wenn sie scheinwerfer ohne el. lwr verbauen.
mir gehts auch eher darum das er evtl drüber hinweg sieht bei deinen rädern .
das kann lebensgefährlich werden wenn er gerade sowas nicht anständig prüft
Also mit manchen Äußerungen würde ich mich besser zurück halten
Hier geht es nicht um larifari sachen!
Wenn du Felgen in Verbindung mit einem Fahrwerk (nicht original) eingetragen haben möchtest (auch mit Gutachten), ist das kein § 19 mehr und der Prüfer muss die Freigängigkeit der Rad-Reifen Kombination überprüfen.
Ich weiß das er dies immer tun muss!
Wenn alles legal abläuft, ist es ein §21 und dies dürfen eben nur der TÜV/Dekra (west/ost).
Danke. Geh ich gleich am Montag mal zum TÜV. §21 geht sowieso nicht bei Küss.
nochmals: b2t bitte
Zitat:
nochmals: b2t bitte
Zitat:
was heißt das?
ach, das bekommste dicke eingetragen. wenn du zu nem gtü oder so aufs dorf fährst. mein gtü guckte nur, obs vorne passt, mit einferdn und lenken. hinten hat den gar nicht gejuckt. mkeine stehn hinten auch je nach blickwinkel nen cm über. hinten hat der aber gar nicht geguckt. ich hab allerdings 14 zoll und 7j....zudem habe ich auch nicht gebördelt.
wenns dennoch schleift, und das den tüv stören sollte, hau federwegsbegrenzer rein.
Ok wie viel mm empfiehlst du?
Also ich empfehle garnichts!
Sowas muss man sehen.
Was erhoffst du dir von einen anderen Fahrwerk?
Die Freigängigkeit muss auch mit einen anderen Fw gewährleistet sein.
In meinen Augen sind Federwegsbegrenzer pfusch, aber ein legales Mittel.
@FollowTheReaper
die GTÜ darf auch keinen §21 eintragen und seine Felge ist zu deiner ein Zoll höher und breiter, das sind soweit ich noch weiß 2,54cm und er hat auch eine ET, bei der die Felgen so schon weiter raus stehen, selbst bei gleicher Größe.
Das sollte man nicht einfach vergleichen.
Allein diese wilden ideen schon wieder.
federwegsbegrenzer sind erlaubt aber 3cm restfederwewg werden gefordert.
egal welches bj dein wagen und e prüfzeichen hin oder her. wenn dein wagen el .lwr hat dann muss er das sehen und bemängeln aber egal.
das mit der felge diagonal ist hinten absolut schwachsinnig.
der wagen muss voll beladen werden. bei mir hat er gesagt handbremse anziehen und versuchen los zu fahren. da hat er genau gesehen wie weit er runter geht
Zitat:
ein Zoll höher und breiter,
Zitat:
bei mir hat er gesagt handbremse anziehen und versuchen los zu fahren. da hat er genau gesehen wie weit er runter geht
dann probier das mal aus. du glaubst garnicht wie weit der wagen runter geht. hab mich selber erschrocken.