Hallo,
sorry wenn es die frage schon mal gab, aber muss man Felgen immer als Sonderrad Eintragung bei der DEKRA machen lassen?
Vielen Dank im voraus
kommt immer darauf an, was man vor hat.
vielleicht solltest du etwas konkreter werden
felgen eintragen mit gutachten und fzg nich tiefer: §19(3) anbauabnahme
felgen eintragen mit gutachten und fzg tiefer: §19(2) einzelabnahme
felgen eintragen ohne gutachten:§19(2)
Sonderräder sind alle Räder die nicht werksseitig von VW verbaut bzw. vom Band gelaufen sind. Somit sind diese dann auch Eintragungspflichtig.
Kommt ganz drauf an was für Felgen Wenn du jetzt ne HTN Felge zb hast dann muss es ne §21 eintragung sein! Wenn du nen Gutachten o.ä. hast gehts auch über ne normale eintragung
und wenn man eine ABE für die felgen hat und ein serienfahrwerk fährt, entfällt der tamtam.
nur zur info: der alte §21 is jetzt der neue §19(2). nur mal so,das hier nich so viele zahlen stehen
es sind Originale VW Golg Felgen allerdings für den Polo habe ich eine Freigabe von VW.... und mein TÜVer meinte DEKRA nur der ist manchmal ziemlich durch den Wind
Vielen Dank schon mal
Also ich habe die Frage jetzt nicht als §-Frage verstanden wann welcher greift, sondern ob generell alle Felgen als Sonderräder eingetragen werden müssen...
Zitat:
es sind Originale VW Golg Felgen allerdings für den Polo habe ich eine Freigabe von VW.... und mein TÜVer meinte DEKRA nur der ist manchmal ziemlich durch den Wind
Vielen Dank schon mal