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Eintragung Felgen gescheitert...

Fissle
  • Themenstarter

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mal eine Frage an euch.Kennt sich jemand von euch mit den Richtlienien bzw. Rechte eines Tüv Prüfers aus?

ich war gestern bei der Dekra zwecks Felgen eintragen, die da meinten zu mir das sie meine Felgen nicht eintragen weil diese, wenn man von oben auf den Radkasten schaut , nicht verschwinden(die ganze Felge).Er meinte ganz stolz zu mir , dass sie nach deutsche Richtlinien kontrollieren.
Eigentlich sind wir doch in der EU und so wie ich das interpretiert habe ist das doch so, dass nur die Lauffläche des Reifens verschwinden muss ?

Wie ist das nun ? Wie sind eure Erfahrungen ?

LG im Voraus



Vergiss DEKRA.
Geh zum TÜV selbst, es muß laut meinem Prüfer das Laufflächenprofil so abgedeckt sein das kein Spritzwasser/Steine an der seite hochgeschleudert werden können.Es gibt felgen deren streben noch weit nach außen der eigentlichen lauffläche gehen und die werden auch eingetragen.

mfg chris


http://www.polotreff.de/forum/t/207129





gibt da genaue regeln wie weit nach hinten und vorne die Lauffläche abgedeckt sein muss... das wir immer schlimmer mit TÜV, Dekra und co

die haben alle kein Plan und selbst gut gemachte Veränderungen die vor einigen Jahren kein Problem gewesen wären zaubern jetzt den Prüfern Sprüche wie "nur Original ist legal" auf die Lippen


Zitat:

alle kein Plan und selbst gut


naja, wie wenn wir das alles wüssten ...

Es gibt eben Vorschriften hier in Deutschland, egal ob uns das gefällt oder nicht.
Auch diese sogenannten "dummen Vorschriften" haben sicherlich ihren Sinn (ich suche aber bei manchen noch danach )

Ist doch ok so, stellt Euch vor, alle würden so rumfahrn wie sie wollten ... ui ui ui.


Ab zu GTÜ


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    stellt Euch vor, alle würden so rumfahrn wie sie wollten


    In den USA klappt das ganz gut. Da gibts auch keine Staus auf den Autobahnen OT


    Zitat:

    Ist doch ok so, stellt Euch vor, alle würden so rumfahrn wie sie wollten ... ui ui ui.


    Naja so rumfahren wie sie wollen ist das eine da hätte ich auch Angst vor aber ich meine Tuning mit Sinn und Verstand und wenns sein muss auch Qualität kann doch nicht so dreist unterdrückt werden!

    In vielen Dingen sehe ich ja auch nen Sinn aber irgendwo hörts auch mal auf... und dieser Punkt spätestens hiermit erreicht


    Fissle
    • Themenstarter

    danake erstmal für die berichte

    mein probl isst ja bloss ich hab die schmidt vn line und hab kein gutachten für den polo weil ich für vorne die 7,5j habe und hinten die 9j und auf felge.de wo es die gutachten für den polo gibt steht das nur für vorne und hinten 7,5j und da es desswegen eine einzelabnahme ist , kann ich doch das nur bei der dekra machen ....

    oder ?



    Bei uns gibts Einzelabnahmen nur beim Tüv Nord


    also wenn du hinten ne 9J drauf hast brauchst du dich doch garnich wundern, dass er dir das nich einträgt! hast du an dem radhaus was gemacht damit die auch drunter passt? bei ner 9x16 kannst du ordentlich ziehen


    Fissle
    • Themenstarter

    nee hab da nichts gemacht ...sind 215 /35 drauf und die lauffläche ist bedeckt also wenn es diesen kriterien entschieden wird ...sollte es da keine probleme geben ....weil halt nur die felge bissl rausguckt und nicht die lauffläche...


    gelöschtes Mitglied

      Wenn die Felge nich abgedeckt wird, würde ich garnich erst zum tüv fahren ums eintragen zu lassen..

      Da hilft auch kein meckern und mosern - die richtlinie ist halt so.

      Also entweder schmalere Felgen kaufen oder ziehen. wo ist das problem?


      Fissle
      • Themenstarter

      da problem ist doch einfach das die sich an die richtilinien halten müssen ...und laut der eu besagt dies halt das nur die lauffläche des reifens bedeckt sein muss ...also müssen sie das so eintragen ...

      gestern war ich bei gtü und die meinten auch das sie mir das eintragen würden ...das problem ist halt einfach nur das ich kein guachten habe und das bei der gtü nicht machen kann ...


      soweit ich weiß gibt es da EU Richtlinien und Deutsche richtlinien...die EU schreibt vor das die ganze Felge bedeckt sein soll und nach den deutschen richtlinien nur die lauffläche...Es gibt mittlerweile Prüfer die nach EU-Richtlinie prüfen aber soweit mir das bekannt ist kannst du dich auch auf die deutsche Richtlinie berufen....


      nein seit geraumer zeit weiss nicht ab wann muss die ganze felge abgedekt seibn sonst keine eintragung ist leider mittlerweile so


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Eigentlich sind wir doch in der EU und so wie ich das interpretiert habe ist das doch so, dass nur die Lauffläche des Reifens verschwinden muss ?


        Seit Januar 2001 muss die kpomplette Felge abgedekt sein. Und da ist leider keine Richtlinie sondern steht so im EU Gestztestext


        polobeast
        • polotreff.de Team
        polobeast's Polo 6N

        Zitat:

        soweit ich weiß gibt es da EU Richtlinien und Deutsche richtlinien...die EU schreibt vor das die ganze Felge bedeckt sein soll und nach den deutschen richtlinien nur die lauffläche...Es gibt mittlerweile Prüfer die nach EU-Richtlinie prüfen aber soweit mir das bekannt ist kannst du dich auch auf die deutsche Richtlinie berufen....


        wie geprüft wird, hängt nicht vom prüfer ab, sonder allein davon, welche betriebserlaubnis das fahrzeug hat

        entweder deutsch oder eben eu


        OK...lass mich gerne belehren...hatte das mal irgendwo gelesen...Naja über den Sinn lässt sich streiten...
        Da ich bzgl. Felgeneintragung auch schon des öfteren Probleme hatte lass ich die garnicht erst eintragen...


        Hab mal was gefunden....

        Änderung der Rad-Reifen-Kombination

        mögliche Gefährdung durch

        - Verschlechterung des Bremsverhalten

        -Ungenügenden Freiraum der Reifen zu Fahrwerk- und Karosserieteilen z.B. Lenkung etc.

        - nicht ausreichende Radlast in Bezug auf die zulässige Achslast

        - Reifen mit zu geringen Trägheits- und Geschwindigkeitsindex

        - Veränderung der Tachotoleranzen durch Änderung des Abrollumfanges

        - unzureichende Radabdeckung

        Prüfungen des Einbaus

        Prüfung der Auflagen und der Beschränkungen

        - Trägheitskennzahlen und Geschwindigkeitsindex

        - Freigängigkeit der Reifen



        Fahrwerksteilen


        mind. 5 mm

        Karosserieteilen


        mind. 10 mm

        Radaufhängung, Bremsen und Lenkung


        mind. 3 mm
        Prüfung der Freigängigkeit

        - Das Auto muß mit den jeweils diagonal gegenüberliegenden Rädern auf 2 Rampen mit einer Höhe von ca. 140mm fahren und die Räder der Achse 1 bis zum Lenkanschlag einschlagen. Das kurvenäußere Rad muß genügen Freigängigkeit aufweisen, wenn das Fahrzeug bis zum geringsten Restfederweg eingefedert ist.

        - Fahrversuche mit der maximalen Zuladung, mit größten Lenkeinschlag im Grenzbereich, danach alle Räder und Reifen auf Beschädigung prüfen

        - bei Geschwindigkeiten über 210 km/h sind nur Metallventile zulässig

        - Verwendung der richtigen Befestigungsteile, und Gewindelänge

        - Ausreichende Radabdeckung

        Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.

        - Überprüfung der Änderung , der Reifen-Felgen-Kombi mit anderen Fahrzeugänderungen (z.B. Tieferlegungen)

        Meldung an die Zulassungsbehörde

        Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht sofort vorgeschrieben, sonder erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle


        Fissle
        • Themenstarter

        naja wie auch immer ....ich hoffe das ich sie bald eingetragen bekomme , ich werd mal schaun das ich bei uns bei der dekra verschiedene Prüfer erreiche ....allerdings hab ich auch so nebenbei gehört das die am umsetzten sind das auch freie werkstätten wie gtü usw einzelabnahmen machen dürfen , das wäre ja mehr oder weniger perfekt für uns fahrzeugmodifizierer ....weil gtü hat sich da nicht so

        vielen dank für die ganzen antworten


        Einzelabnahmen darf Dekra, TüV, GTÜ, KüS usw machen. Nur der Prüfer muss dafür ne Art Ausbildung haben.
        Ich fahre immer zum TüV Nord.


        gelöschtes Mitglied

          Wer die Einzelabnahme machen darf hängt vom Bundesland ab und nicht vom Prüfer.

          In Schleswig Holstein darf nur Tüv Nord diese machen


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