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Felgen vom Golf 3

redrunner
  • Themenstarter

moin zusammen,

ich hab ein problem, hab grad golf 3 bbs felgen bekommen mit 195 50 r15...
hat jemand diese reifen größe im fahrzeugschein eingetragen.
vielen dank schonmal
mfg



gelöschtes Mitglied

    Die Reifengrösse ist nicht passend auf Polo. Da der Abrollumfang zu gross ist und du eine Tachoangleichung bräuchtest. Nehm nen 195/45 R15 dann passt das und sollte auch fürn Tüv ok sein.

    Ansonsten mal Sufu durchforsten da steht einiges drin.

    Lg


    redrunner
    • Themenstarter

    das hab ich mir auch schon gedacht... aber da sind nagelneue toyos drauf...
    irgendeine wird die größe doch eingetragen haben?



    hey, also es soll tüvprüfer geben, wo du die mit 195/50 15 vorzeigen kannst und die das dann mit 195/45 r 15 eintragen und beim nächsten reifenwechsel machst du einfach 45er drauf

    Lg


    Hi, also auf dem 6n für meine Freundin sind die 195/50 R15 eingetragen, aber jedoch nur in verbindung mit dem originalen Fahrwerk.


    Du machst ziemlich wenig Luft wie in die Reifen (das er aber noch fahrbar ist und es nicht so aussieht als kommst du mit platten Reifen an^^), dann fährst du zum TÜV und sagst dem Prüfer du willst die Felgen mit Bereifung eintragen lassen.

    Wenn er anfängt vom Abrollumfang zu reden dann sag ihm das dir das bekannt ist und du ein Tacho mit bereits erfolgter Angleichung bei Ebay oder von einem Freund gekauft hast. Als Grund sagst du am besten damit du deine Originalbereifung mit dem anderen Tacho fahren kannst ohne die ausgetragen zu bekommen.

    Du kannst ihm ja auch anbieten mal mit Navi ne Runde zu fahren und den Wert abzugleichen, wird auch öfters gemacht. Eigentlich ist das gar kein so großes Problem mit der Abweichung, die schwierigste Aufgabe ist einen Prüfer zu haben der nen guten Tag hat.

    Die Abweichung liegt im Normalfall nicht vor, da die Tachos praktisch nie so genau wie in der theoretischen Berechnung der Abweichung gehen. Fahr doch mal selber ne Runde mit Navi und guck was das Navi anzeigt wenn dein Tacho bei 100 ist. Das Navi darf dann nicht mehr wie 100 anzeigen. Ins negative darf keine Abweichung erfolgen.


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Du kannst ihm ja auch anbieten mal mit Navi ne Runde zu fahren und den Wert abzugleichen, wird auch öfters gemacht. Eigentlich ist das gar kein so großes Problem mit der Abweichung, die schwierigste Aufgabe ist einen Prüfer zu haben der nen guten Tag hat.


      Selten so nen quatsch gelesen sorry..


      Man muss für die Eintragung auch mit Gutachten einen nachweis der Tachoüberprüfung von einer zugelassenen Stelle bei der Eintragung vorlegen, sonst ist diese nichtig.. wie schon 10000 mal erklärt ist eine Eintragung die nicht Vorschrifts und Gesetzeskonform durchgeführt wurde ungültig und kann jederzeit beanstandet werden.

      Ebenso gilt, wenn man den Tacho angleichen lässt, kann man sich darauf einstellen, das die Winterreifen nicht mehr zu verwenden sind. Hier muss meistens ebenfalls der Abrollumfang angepasst werden.


      Willst du es richtig und ganz ohne Bauerntuning machen, verkauf die neuen Reifen und bestell dir welche im passenden Abrollumfang..


      Ich hab geschrieben wie es funktionieren kann. Und es gibt auch Fälle bei denen Leute eine Überprüfung gemacht haben um 195/50/15 auf dem Polo zu fahren wo dann dabei rauskam das eine Angleichung nicht nötig ist. Und wenn der Prüfer sagt "man kann mal gucken ob eine Angleichung benötigt wird" dann wird das eben gemacht, ist das deshalb Bauerntuning?

      Dann ist der Yaco hier auch ein Bauerntuner oder? (Post #2)
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • Oder Walti hier (Post #4):
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • Zitat:
      wie schon 10000 mal erklärt ist eine Eintragung die nicht Vorschrifts und Gesetzeskonform durchgeführt wurde ungültig und kann jederzeit beanstandet werden.

      Welche Eintragung kann heutzutage nicht beanstandet werden? Es geht darum das die Eintragung im Schein steht, beanstandet werden kann sie sowieso. Sieht man ja an dem Streitfall in einem anderen Thread wegen der Tieferlegung.


    • gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Überprüfung gemacht haben um 195/50/15 auf dem Polo zu fahren wo dann dabei rauskam das eine Angleichung nicht nötig ist.


        Genau, deshalb macht lesen manchmal sinn... ich schrieb ja das die überprüfung des Tachos für die Eintragung nachzuweisen ist...

        Was ist daran so schwer zu verstehen ?

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        Macht man sie == legal

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        Täuscht man sie vor
        == illegal == Bauertuning == Mc Donalds King, aber nix dahinter (Luft im Hirn aber nicht im Reifen)

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        Tachonangleichung == nix Originale Winterreifen, sondern andere..

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        Ich denke nun kommts auch beim letzen an !



        ...und was ist wenn der Prüfer es ohne einträgt?... Liegt das nicht in seinem Ermessen?

        Zitat:

        Genau, deshalb macht lesen manchmal sinn... ich schrieb ja das die überprüfung des Tachos für die Eintragung nachzuweisen ist...

        Was ist daran so schwer zu verstehen ?

        Das die Leute in den Threads der beiden Links (falls du sie dir angeschaut hast) das eben nicht brauchten!


        gelöschtes Mitglied

          hallo ick habe 195/50-15 Eingetragen, wenn de was wissen willst bitte pn
          vg
          Bernd


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