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Polo sichergestellt

weber_polo
  • Themenstarter

Mir wurd mein polo samstag nacht von der autobahnpolizei stillgelegt weil er "zu laut" war.Die ham nicht mal ne dezibelmessung gemacht und die typ genehmigung hat die gar nicht interessiert.Einfach mitgenommen.Dürfen die das?
Und vor allem was droht mir jetzt wenn was nich stimmt?



Wenn du Gutachten bzw ABE bzw ne Eintragung darüber hast für dein auto,kann dir nix passieren!
Gegen die Autobahnpolizei bzw den beiden Beamten(Hoffe du hast ihre Namen),kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen,die meist sehr erfolgversprechend ist(Habs selber schonmal erfolgreich gemacht)!
Aber immer an eins denken,absolut sachlich bleiben.nicht agressiv odr so werden!Was haben sie enn mitgenommen,die Typgenehmigung oder das Auto?
Die Polizei darf sowas nicht,sie dürfen nicht einfach ein Auto stilllegen ohne sich das Gutachten angeschaut zu haben bzw das Auto selbst!


Also so weit ich weiß kann der Mann in grün nur 2 Sachen machen wenn der Wagen ihm zu laut erscheint:

1. Er kann eine Mängelschein ausstellen. Damit musste dann zum Tüv und dir das ganze nochmal abnehmen lassen.

2. Er kann behaupten die BE wäre erloschen und kann den Wagen zur Beweismittelsicherung abschleppen lassen. Allerdings muss er in diesem Fall auch beweisen, daß der Auspuff wirklich zu laut ist, bzw. nicht eingetragen etc.

Das sind die Fälle die ich kenne, kann sein das es noch andere Maßnahmen gibt, ist mir aber nicht bekannt.



also ein freund hatte auch einen lauten pott drauf ........ er musste 70 euronen zahlen und hat paar punkte bekommen ..... also Mängelschein der musste noch zum tuev


also wenn sie dir nachweisen können das der wagen zu laut is, db messung in einem halben meter abstand, und dann mehr als 90 db,...dann können sie verlangen dass der wagen überprüft wird,... und zur sicherung können sie ihn stilllegen....

aber wenn man dir nix nachweisen kann, dann kannst du alles was du an kosten hattest einklagen... und sie müssen es dir erstatten...

Sprich taxi nach hause usw... wenn sie was finden, dann is doof für dich, weil dann gibs punkte ne anzeige usw... aber einfach so ohne messung würde ich sofort meinen anwalt einschalten, weil sooo einfach kämen die mir nicht weg...

mfg


weber_polo
  • Themenstarter

Hab heute noch ma rumtelefoniert.Auto is zu laut.Trotz Toleranz noch über erlaubten 84 db.Endschalldämpfer als beweismittel sichergestellt.
Kostenerstattung kann ich auch vergessen.Jetzt muss ich auch noch den Sachverständigen und verwaltungsgebühren bezahlen.Morgen früh darf ich zur autobahnpolizei und das seriending drunter machen.dann folgen noch bußgeld und punkte.dann hatte ich meinen lappen ganze 5 wochen!Ich bin fahrer,mutter is aber fahrzeughalter und hat sich bereit erklärt die punkte zu übernehmen.kann ich die punkte übers gericht auf sie überschreiben lassen?Der bulle am telefon meinte, dass wäre übers amtsgericht vielleicht möglich.Was meint ihr,soll ichs mit nem Anwalt(und somit auch übers gericht)versuchen?

Danke für eure Tipps


Also, rollen wir das ganze nochmal neu auf, so viel wie hier durcheinander geworfen wurde

Punkt 1: Stilllegung:
Dein Wagen wurde nicht stillgelegt, sondern zur Beweissicherung sichergestellt. Ein Polizeibeamter ist kein Sachverständiger, daher muss er sich auf das verlassen was er sieht oder hört und die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, das hat er in Deinem Fall getan.

Punkt 2: Auspuff zu laut
Er hatte in diesem Fall also auch recht. Jetzt kann theoretisch ein Sachverständiger Deinen Wagen stilllegen, denn der Auspuff verschlechtert die Umwelteigenschaften durch Lärm, dadurch ist die Fahrzeug ABE erloschen und strenggenommen muss er das Kennzeichen entstempeln.

Punkt 3: Fahrzeug abholen
Wenn Du den Wagen abholen klannst hast Du Glück, dann wurde er nicht stillgelegt, sonst kannst Du den nämlich nur mit nem Hänger holen, Auspuff tauschen, neuen TÜV machen, neue Zulassung

Punkt 4: Punkte
Die Punkte und die Strafe bekommt Ihr beide, umschreiben lassen kannst Du da nichts. Deine Mutter weil Sie Halterin des Fahrzeugs ist und Du als Fahrer. Sie hat es zugelassen, dass ein Fahrzeug mit erloschener ABE gefahren wurde, Du hast es gefahren. Ob Du das wusstest oder nicht interessiert dabei nicht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da das ein A-Verstoss ist verlängert sich die Probezeit und Du musst zur Nachschulung.

Punkt 5: wie kommst Du da raus
wenn am Auspuff nichts gemacht wurde, das nachgewiesen werden kann, dann kannst Du evtl. gegen den Hersteller vorgehen, getreu dem Motto, dass er eine Zulassung für den Auspuff hat, diese aber bereits nach kurzer Betriebszeit nicht mehr eingehalten wird. Die Chancen sind zwar sehr gering, aber sie sind da, dazu am besten direkt einen Rechtsanwalt einschalten.


weber_polo
  • Themenstarter

Erst ma hab ich meinen Polo jetzt wieder.Hab bei der Polizei aufm Hof den Serienauspuff und das serienlenkrad drangemacht und dann ab nach hause.

Die Punkte bekomm ich, d.h. höchstwarscheinlich 3 Monate Fahrverbot, Bußgeld und Gutachten bezahlen.Punkte in der Probezeit heisst Nachschulung!Wenigstens kann ich mir aussuchen, wann ich drei Monate meinen Lappen abgebe.Dann mach ich das nämlich im Winter und muss sehen dass ich dann auch zur Nachschulung kann.

Ma sehen was noch so kommt.Ich meld mich wieder wenn das Schreiben von der Polizei angekommen ist.

Danke für eure Unterstützung!


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