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Polo 6n2 nicht durch den TüV bekommen

Wer aus dem Forum hat dir denn erzählt das rumfahren mit Lassierten Leuchten erlaubt ist...?



Polo 6N2<<
  • Themenstarter

Keine Ahnung, wenns dir wichtig ist kann ich dir das raussuchen. In ziemlich vielen Threads wurde gesagt das cleanen erlaubt ist und tönen/lasieren auch.

Wenn cleanen erlaubt ist, wird wohl lasieren auch erlaubt sein?

Oder ist es besser gar keine Blinker zu haben anstatt welche die nicht gaaaanz so hell blinken wie andere?

Hab jetzt auch keine große Lust hier zu diskutieren, war meine Schuld wie schon beschrieben. Habe draus gelernt, mache es beim nächsten Mal anders, Botschaft ist angekommen, auf Wiedersehen.


Zitat:

Wenn cleanen erlaubt ist, wird wohl lasieren auch erlaubt sein?



Wenn bei Grün das fahren erlaubt ist wird es das bei Rot wohl auch sein oder?


Es tut mir Leid, aber ich glaube das du einfach das gelesen hast was du lesen willst und die anderen Warnrufe das es nicht erlaubt ist einfach ignoriert hast (ist ein Erfahrungswert). Spätestens beim aller ersten ich bin mir nicht sicher dass das erlaubt ist oder beim ersten das ist nicht erlaubt hätte ich intensiv weiter recherchiert und es nicht dabei belassen.....

Ich bin mir eigentlich fast zu 100% sicher das es hier im PT keinen Threat ums Lasieren gibt in dem nicht wenigstens 1x steht dass das illegal ist und zum erlöschen der BE führt.....

Schlecht für dich, und gut für den Rest der der STVO Teilnehmer, ist, das der TÜV das nun mal bemängelt hat. Ich selbst hab schwarze Seitenblinker mit E-Prüfzeichen von FK oder Depo die mich 8.- in einer Aktionswoche gekostet haben... zur not wartet man solche Gelegenheiten einfach ab. Wenn du deine Hella neu oder wenigstens mit ABE gekauft und selbige auch gelesen hättest, wüsstest du auch hier das du Reflektoren zu verwenden hast.... Letztendlich kann dein Fahrzug im ungünstigsten Fall (wenn auch nicht im Warscheinlichsten) zu einem Tödlichen Hindernis aufgrund von mangelnder Sichtbarkeit werden...

Kleiner Tipp im Voraus:
Falls du dir Angeleyescheinwerfer oder Scheinwerfer mit integriertem Tagfahrlich kaufen und anbauen willst: Die brauchen auch ein E-Prüfzeichen und müssen eine ELWR haben

Solltest du über diese miserablen billigen Nachrüsttagfalichter denken die bei jedem 2. auf der Straße die einem entgegenkommen wie eine Disco vor sich hin-flackern: Lass es. Zum einen sieht es scheiße aus und zum andern hat das inzwischen jeder Hanswurst an seiner Bastelbude...



grüße



Immer wieder toll wie hier auf Moralapostel gemacht wird und der TE nun als böser Mensch hingestellt wird.
Nun ihn gleich als Gefahr für die Menschheit hinzustellen, finde ich hier echt nicht angebracht.
Konstruktive Kommentare würden ihm viel mehr weiterhelfen. Es wäre dem TE außerdem mehr geholfen wenn hier seine falschen Informationen (von ihm mittlerweile sicherlich selbst festgestellt) berichtigt werden, damit er es für die Zukunft besser weiß.

Anfeindungen und Anschuldigungen in der Art und Weise wie sie hier ausgedrückt werden sind hier ganz sicher fehl am Platz und bringen keinen weiter.


Also nun mal zurück zum sachlichen Teil:

Zitat:

Oder ist es besser gar keine Blinker zu haben anstatt welche die nicht gaaaanz so hell blinken wie andere?

Genau so ist es. Jedoch ist zu beachten, dass bei vielen Fahrzeugen Seitenblinker Pflicht sind.

Zitat:
Dein Heckscheibenwischer... ist seit dem 1.07.12 laut der 47 Veräderungsverordnung keine Pflicht mehr...

Könntest du bitte den genauen Paragraphen posten.
Meines wissens ging es in der Änderung nur um die Durchführung der HU.

Zitat:
die letzten 2 tüv besuche hat nämlich alles geklappt.

Dann haste wohl einen anderen Prüfer erwischt.
Es kann aber auch mit der Änderungsordnung 47 zu tun haben. Denn auf die Beleuchtungseinrichtungen bezieht sich diese unter Anderem. Darin steht also, dass Beleuchtungseinrichtungen seitdem stzärker überprüft werden sollen und Defekte/Mängel daran auch stärker gewichtet werden.


Zitat:

Wo finde ich diese Verordnung?


Sagt das doch schon...

47 Fz Veränderungs verordnung im Bereich der StvZo


Also im Netz finde ich dazu auch nichts.

Könntest du mal bitte den genauen Paragraphen bzw. am Besten den Text zu dem Thema posten.


Das nennt sich 47. Veränderungsverordnung der StVZO.... Aktuell ist wohl nur noch die StVZO nach dem Datum zu finden, die davor wurde wohl mittlerweile geändert.

Was sich da getan hat, findest du hier im Flyer...
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • (link ist wohl durch die httpS-Kennzeichnung nicht aufrufbar..)

    Anstonsten lad die die StVZO runter.


  • Das kenn ich und was da drin steht ist mir auch bekannt.
    Siehe dazu meinen Post oben!

    Es ging mir darm, dass GTIFlo schrieb, dass laut dieser Änderung ein Heckwischer nichtmehr Pflicht ist.
    Und diese Aussage konnte ich nirgendwo finden....


    Naja, das Einzige, was mir dazu einfällt, wäre in dem "geänderten" Fall

    StVZO §22 und/oder §22a Punkt 23 und 24 (jeweils entfallen) oder evtl. § 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und
    Trocknungsanlagen für Scheiben....

    Punkt 2 ... Windschutzscheiben.... Von Heckscheiben ist nicht die Rede.



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