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Tachoangleichung wegen neuen Felgen? !

PoloBraut1990
  • Themenstarter

Hey ich hab ein riesen Problem und zwar : ich hab ein paar schöne Tiefbett-Felgen von steffan cup mit 195/45 et 20 vorn und et 15 hinten (reifen toyo proxes) damit war ich beim TÜVer... leider wurden die Felgen nicht eingetragen weil ich angeblich eine Tachoangleichung machen muss ... ich hab mittlerweile hier im forum gelesen und mich anderweitig auch schlau gemacht aber ich habe immer noch keine Ahnung ob ich diese Tachoangleichung wirklich machen muss oder nicht ... ich hoffe ihr könnt mir helfen



Felgendimension?


Wenn die felgen 15 zoll sind mit reifen Querschnitt von 45 brauchst du das nicht...



brauchen schon paar daten

mfg


PoloBraut1990
  • Themenstarter

Es sind 14 zoll Felgen

Das Problem ist das ich bis jetzt mal absolut null ahnumg hatte sonst hätte ich das wahrscheinlich beachtet -.-"


Kommt drauf an welche Reifen Kombi im schein steht! Aber wenn der TÜV Prüfer das sagt wird es so sein, kosten dafür fangen ab 100Euro an! Aber nach meinem Wissen vom freundlichen ist es nach neuem Eu Recht auch nicht mehr möglich! Wolltet die Reifen Größe bei mir auch machen aber keine Chance!


PoloBraut1990
  • Themenstarter

Im schein stehen 175/60/13 warum auch immer.... also heisst das selbst mit Angleichung darf ich das nicht fahren?! Ich hab einen bekannten der fährt genau die gleiche kombi auf 14 zoll und der musste gar nichts machen der hat die direkt eingetragen bekommen... :(


Wie kam er denn zu der Aussage, dass eine Tachoangleichung gemacht werden muss?
Hat er eine Tachoüberprüfung durchgeführt?

Dein Reifen ist gerade mal 1,6% kleiner als der 175/60 13.
Das heißt dein Tacho zeigt gerade mal 2 kmh mehr an, was ein minimaler Unterschied ist.
Da kann ich mir nur schwer vorstellen, dass eine Tachoüberprüfung notwendig ist.


PoloBraut1990
  • Themenstarter

Vorbildlich wie wir waren hatten wir die Gutachten von steffan cup dabei und er guckte da durch und meinte: hier muss gemacht werden kann ich ohne nicht eintragen ... einer von der ultra genauen Sorte

Korrektur 175/65/13



Das hab ich auch Grad ausgerechnet, laut deinen Reifen Angaben ist ein TachoAngleichung nicht Notwendig fahr einfach mal zu einem anderen Prüfer!


Steht im Gutachten was drinne davon? Hab das Gutachten für steffan felgen da da steht nix von Tachoangleich!


PoloBraut1990
  • Themenstarter

Sorry ich hab mich vertippt 175/65/13 ich hoffe das macht jetzt nicht dieses riesen unterschied


PoloBraut1990
  • Themenstarter

Das steht im Gutachten unter G01


Ok dann wären wir schon bei 5% Abweichung also Zeit er 5kmh mehr an!


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Ok dann wären wir schon bei 5% Abweichung also Zeit er 5kmh mehr an!


    ist aber nicht schlimm TAcho zeig serie bis zu 10 km/h zu viel an .

    Weniger wäre ein No GO

    Fahr zu ein anderen Prüfer .


    Das ist wahr darf 7bis10mehr anzeigen laut Reifenrechner! Ich gucke mal Grad in meinem Gutachten ob da was drinne steht!


    Ich hab für meinen 6n noch die eintragung von 195 40 14 ohne Angleichung oder sonstiges
    O.O


    Bei meinem steht es auch drinne! Wie schon mal erwähnt probier es einfach mal bei einem anderen TÜV Prüfer!


    PoloBraut1990
    • Themenstarter

    Ich muss morgen wieder hin bitte legt ein gutes Wort in euren Abendgebeten für mich ein das das klappt wenn ja gibts morgen Bilder ich danke euch für die schnelle Hilfe


    Muss aber leider noch dazu erwähnen bei mir waren es auch 5kmh und war nicht möglich! Aber ich drück dir trotzdem die Daumen das es klappt!


    Zitat:

    Ich hab einen bekannten der fährt genau die gleiche kombi auf 14 zoll und der musste gar nichts machen der hat die direkt eingetragen bekommen...

    Dann fahr genau zu diesem TÜVer, bei dem dein Bekannter war


    PoloBraut1990
    • Themenstarter

    Tja und was soll ich sagen betriebsgeheimnisse werden nicht verraten sonst wäre ich schon schlauer xD

    Ich hab gerade auch gerechnet mit diesen Reifenrechner da steht Umfang differenz :4, 7% und Geschwindigkeit sind 5% mehr das liegt so wie ich das verstehe in der Toleranz weil der tacho nicht mehr als 7-10% abweichen darf oder bin ich zu doof das zu verstehen?


    Zitat:

    Geschwindigkeit sind 5% mehr das liegt so wie ich das verstehe in der Toleranz weil der tacho nicht mehr als 7-10% abweichen darf oder bin ich zu doof das zu verstehen?

    Halb richtig.
    Der Tacho darf bis 10% mehr anzeigen.
    ABER: Der Serientacho geht schon einige kmh vor. Wieviel hängt von deinem Tacho ab. Am Besten kannste das mit einem Navi mit GPS-Geschwindigkeit überprüfen.
    Das heißt, du fährst mit deinen Serienreifen mit 100kmh laut GPS/Navi und schaust welche Geschwindigkeit dann dein Tacho anzeigt. Zeigt er mehr als 105kmh an, wirds eng mit den 195/45 14.
    (1kmh bei 100kmh = 1% )

    Also als Beispiel:
    Dein Tacho geht mit Serienreifen 5% vor. Durch die neuen Reifen nochmal 5%. Also insgesamt 10% und passt.
    Dein Tacho geht mit Serienreifen 8% vor. Durch die neuen Reifen nochmal 5%. Also insgesamt 13% und passt nicht.


    PoloBraut1990
    • Themenstarter

    Okay dazu muss ich sagen auf dem Heimweg vom TÜV sind wir an einer dieser Geschwindigkeits Anzeigen vorbeigekommen der tacho hat punkt 50 gezeigt und auf der Anzeige standen 45... ja ich weiß die Dinger sind nicht die genauesten aber ich wage mal ein bisschen zuversichtlich zu sein wegen morgen


    drück dir die daumen

    mfg


    Auch von mir viel Glück...

    Aber was mir im Thread hier auffällt bzw. was fehlt ist die Frage..

    Tachoangleichung oder Tachoprüfung ?

    Denn ne Tachoprüfung sollte so um die 35 Euronen beim Bosch-Dienst zu erledigen sein und wenn dort in der Auflistung aufgeführt wäre, dass bei realen 100Km/h dein Tacho z.B. 106 Km/h anzeigt, sollte der Eintragung doch nichts im Wege stehen.


    das liegt auch immer am prüfer wenn der das haben möchte dann ist das eben so


    mfg


    Ich mein einfach, bevor ich ne Tachoangleichung durchführen lasse(n muss), sollte doch erstmal ne Prüfung vorliegen die besagt, dass eine Angleichung erforderlich ist.

    Daher sollte doch ne Prüfung (innerhalb der Toleranz) für die Eintragung ausreichen.


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Aber was mir im Thread hier auffällt bzw. was fehlt ist die Frage..

      Tachoangleichung oder Tachoprüfung ?


      Genau das habe ich mich auch gerade gefragt. Denn wenn die Rad/Reifen Kombination größer ist , als die größte eingetragene Rad/Reifenkombination muss vor der Eintragung immer eine Tachoüberprüfung durchgeführt werden. Der Prüfer kann also nicht einfach sagen, mach mal ne Angleichung, wenn keine Gesetzlich festgelegte Tachoüberprüfung durchgeführt wurde.

      Ist die neue Rad/Reifenkombination im Abrollumfang kleiner als die kleinste Originale dann muss ab ca. 5% ebenfalls eine Tachoüberprüfung gemacht werden.

      Grundsätzlich darf der Tacho maximal 10% mehr anzeigen(wenn das Fahrzeug > BJ 1992), ansonsten gilt 7% Abweichung, jedoch darf der Tacho überhaupt nicht weniger anzeigen. Dann erst muss ggf. als Tachoangleichung gemacht werden.


      PoloBraut1990
      • Themenstarter

      Ja das ist auch so eine Sache... es wurde mir nur gesagt ich muss eine tachoangleichung machen lassen mehr nicht weil er war ja ein ganz schlauer Prüfer der hat in seinem Computer gerechnet und meinte wir müssen


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