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welches DFL / TFL hat mein Polo? Entspricht keinen Foren-Infos

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Sorry, ich weiß, dass das Thema in etlichen Foren seitenlang behandelt ist. Habe auch schon stundenlang dort gelesen, ohne ansatzweise schlauer geworden zu sein. Wohl alles immer sehr speziell und individuell.

Mein - unlängst gebraucht gekaufter- Polo6R ist einer der ersten,also von 2009.

Laut etlichen Interneteinträgen sei TFL /DFL beim 6R immer neben den Nebelscheinwerfern. Ist aber nicht so. Bei mir brennen immer die Hauptscheinwerfer. Auch nicht, wie teilweise in Foren erwähnt, die Fernscheinwerfer, sondern das Abblendlicht.

Laut Anleitung unterscheidet VW DFL und TFL. (btw: dort übrigens Tagesfahrlicht und nicht Tagfahrlicht genannt). DFL ist mit Blinker&Lichthupe an und ausschaltbar. TFL nicht bzw. nur mittels Umprogrammierung.

Also: Da nichts auszuschalten ist und da das Auto ringsherum leuchtet habe ich TFL. Wäre schön, wenn mir jemand folgendes bestätigen kann, was ich glaube herausbekommen zu haben:

- Deaktivierung des TFL möglich. Scheinwerfer betreffend über 2 Pins am Lichtschalter, "sonstige kleinere Lampen" übers Steuergerät.

- In BRD seit 2011 nur Pflicht für Hersteller zur Ausrüstung. Nicht Pflicht für Fahrer zur Nutzung. Abklemmen also erlaubt.

- Tagfahrlicht beim Polo, soweit es die Scheinwerfer betrifft, "hardwareseitig" (über Kabel) geregelt. "Umbau" (Nachkauf von Leuchten für den Stoßfänger neben Nebelscheinwerfer) nicht oder nur mit extrem großem Aufwand möglich.

- Ausschalten / Umprogrammieren möglich, aber nicht gerade bei VW. Aus irgendwelchen Gründen sind Vertragswerkstätten diese Arbeiten nicht erlaubt.

(Hintergrund der Fragerei: Ich habe, den Sicherheitsaspekt betreffend nicht kategorisch etwas gegen DFL. Aber schon gegen Tagfahrlicht, wo ich bei 40Grad im Sommer und gleißendem Sonnenschein mit Jahrmarktsbeleuchtung durch die Gegend fahre, um extra Sprit zu verbrauchen und die Lampen zu verschleißen. Seltsamerweise habe ich es gerne Nachts gut beleuchtet. Dafür würde ich mir gerne die 60%+ oder 100%+ H7 Lampen einsetzen, die aber geringere Lebensdauer haben und nicht im Hochsommer mittags um 12 mit der Sonne konkurrieren müssen.)









Sind denn Deine Rücklichter auch an?

Wenn Ja, dann hast du wahrscheinlich skandinavisches TFL. Dort muss immer das gesamte Licht an sein. So hab ich das bei meinem Passat auch Codiert. Allerdings nur mit 70% vorne. Da schont die Lampen und man sieht so gut wie keinen Unterschied. Bin auch schon fast ein Jahr mit dem ersten Satz Nightbreaker Plus unterwegs die ja auch keine gute Lebensdauer haben. Hinten sinds eh LEDs von daher ist es Wurst.

Wenn Nein, dann ist deine Codierung rein rechtlich gesehen wahrscheinlich nicht legal. Dann müssten deine Scheinwerfer nämlich auch als TFL zugelassen sein, was ich stark bezweifel.

So oder so ist es wahrscheinlich nur ne Codierungssache und mit 1-3 Haken im VCDS geändert. VW darf das nicht aus den oben beschriebenen Gründen: Nur Abblendicht als TFL nicht legal und skandinavisches TFL in Dtl. eigentlich nicht vorgesehen


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Danke für die Antwort.

Naja, wie du merkst, durchschaue ich das alles bisher selbst nur so ansatzweise. Erschwert wird es anscheinend dadurch, dass der 6R seit 2009 gebaut wird, anscheinend mit sehr verschiedenen DFL / TFL Varianten.

Sicher sagen kann ich nur, dass der als Gebrauchter vom VW Händler gekauft und dort auch noch einmal frisch vom TÜV abgenommen wurde. Ganz ausschließen mag ich nichtmal, dass der eine wie der andere auch nicht genau durchschaut, was sein darf und was nicht. Aber ich gehe zumindest erstmal davon aus, dass dort aufgefallen wäre, wenn eine vollkommen "unerlaubte Variante" verbaut wäre.

Du schreibst, meine Scheinwerfer müssten ggf. als TFL zugelassen sein. Welches Problem du da evt. vermutest, verstehe ich nicht ganz.
Ich möchte doch gerade kein TFL in ein Fahrzeug basteln, dass ursprünglich keines hat. Ich möchte wissen ob es rechtens ist, das ganze Krams
ganz auszuschalten. Will´s ganz klassisch: Schalter an . Licht an. Schalter aus. Licht aus.



Laut vorschrift müssen alle am fzg. Eingebauten lampen auch so funktionieren wie sie sollen. Die umprogrammierung ist kein problem ansich. Jedoch bekommst du eventuell probleme beim tüv. Letztens erst in unserer kundschaft gehabt.

Kunde ließ sich das tfl rausprogrammieren und bekam dadurch keinen tüv wegen nichtfunktionieren des tfl


Wenn die normalen scheinwerfer als tfl geschaltet/programmiert sind, sehe ich kein Problem. Wenn du die zusätzlichen scheinwerfer in der Stoßstange unten hast und du die als tfl wegprogrammierst, sind sie da, aber die funktion ist nicht gegeben, ergo kein tüv.
Bei den normalen kräht kein hahn danach.

Mir fällt gerade ein, der astra von meiner Mutter hat so n automatischen lichtdinger drin. Da war der Sensor mal verdreckt, dass der immer gedacht hat, es wäre dunkel und hat das licht angemacht. Is bei der Inspektion erst aufgefallen (nach über nem jahr)
Gruß bolle


Der Grund ist, dass alle Neuwagen ab 2010 (oder 2009) mit TFL ausgestattet werden muss, egal welche Varianten. Somit kannst du nicht viel machen.


Schau doch mal bitte, welche e-Nummern auf deinen Scheinwerfern stehen. Dann kann man dir auch sagen, ob deine Scheinwerfer als tfl zugelassen sind. Die Nummern sollten eigentlich im eingebauten Zustand gut sichtbar sein...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:


Schau doch mal bitte, welche e-Nummern auf deinen Scheinwerfern stehen.

ähm, herzlichen Dank für das Angebot. Aber welche Nummer ist denn das schon wieder?
6R1 941 008 E / 1 EE 247 051-02


Zitat:
Somit kannst du nicht viel machen.

... ? Wie schon gesagt, ganz blick ich noch nicht durch. Aber anscheinend gilt nur die "Ausrüsteplficht" für die Hersteller, nicht die "Nutzpflicht" für den Fahrer !?




zwei Dinge am Rande:
1) "...Allerdings nur mit 70% vorne". Sehen tut man einen Unterschied nicht "nur kaum" sondern gar nicht. Irgendwo zitiert wer im WWW "So wird´s gemacht", wonach die direkt (ohne PWM) verkabelt sein. Zu dem gleichen Schluss komme ich beim Blick uns Buch auch ! Also immer 100%

2) "Laut vorschrift müssen alle am fzg. Eingebauten lampen auch so funktionieren wie sie sollen." Ach ja stimmt, vor Jahrzehnten bei meinem ersten PKW auch schon Ärger gehabt. (Dachte in der Sturm und Drangezeit, Nebelscheinwerfer auf Stoßstange wären furchtbar cool. Aber gingen nicht.) Worum gehts bei der Vorschrift eigentlich? Darum, dass verbautes Zubehör tagtäglich funzen muss, warum auch immer? Oder schlicht darum, dass der TÜV sehen will, was verbaut ist, ... damit man nicht heimlich die 10.000 Watt Lampen einbaut und zur TÜV-Vorstellung einfach "defekt"/"inaktiv" vortäuscht?


Da müssten irgendwo Symbole eingeprägt sein. Ein e mit ner Ziffer in einem Kreis oder Viereck. Ggf mehrere dieser Symbole.

Das mit dem 70% ist nur ne codierungssache. Ich hätte mir das skandinavische auch mit 100% codieren können.



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Dann biete ich mal "E1" an.

Nochmal ewig in Foren gelesen. Polotreff ist ja wirklich ein tolles, nettes Forum. Toll, Danke!

In anderen steht viel drin, viel "Stammtischgelaber" von rhetorisch kantigen Möchtegernschlaumeiern. Weiß (weiß! wissen!) eigentlich jemand defintiv, wie es nun wirklich mit der Rechtmäßigkeit der Abschaltung aussieht, erst recht bei vor 2011 gebauten Fahrzeugen?

In ellenlagen Ergüssen schreiben hier und da viele Schlaumeier, dass "es" ausnahmslos verboten sei. Wenn man dann genauer nachverfolgt, was "es" ist und wie sie darauf kommen, beziehen sie sich eigentlich immer auf Vorschriften, die eine Veränderung/späteren Einbau restriktiv regeln. Oder sie verkaufen Vermutungen als Wissen.
Die viel zitierte STZVO macht mich (ab §48ff) auch nicht wirklich schlauer. Bis ich ECE R7, 10, 48 und 87 quergelesen habe, dauert noch etwas. Furchtbar lang.

Ich habe bisher noch nichts gefunden, das es verbietet (= Erlöschen v. Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz) als TFL dienende Abblendlichter in TFL -Funktion auszuschalten.

Aber nichts finden heißt ja noch nichts. Weiß es jemand wirklich? Kennt jemand wirklich den betreffenden Paragraphen?


Am besten wäre eigentlich, du fährst mit deinem auto bei nem TÜV (nicht dekra oder küs) vor und frägst da mal nach. Wenn die sagen das geht, dann lass dir das am besten schriftlich geben, oder den gesetzestext zeigen. Dann damit zum freundlichen und wenn die sich querstellen dann den wisch zeigen. Wenn die das immer nnoch nicht machhen, ab zum nächsten.
Vllt machht das dir auch gleich der TÜV fuzzi selber. Dann kannst du sicher sein dasses stimmt. Und wenns von da gemacht wird, lass dir das schriftlich bestätigen für die nächste HU.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

alles klar, gemacht. Erste Rückmeldung (Frage nach meiner PLZ) habe ich schon. Mal sehen, was bei rauskommt. Berichte dann wieder.


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