vw teilemarkt

Polo 2 eLWR

g40 kunde
  • Themenstarter
g40 kunde 's Polo 2F

Hallo,

ich war gerade mit meinen Polo 2 beim der Dekra,
Nun wollte ich den G40 eintragen lassen.
Alles kein Problem, paßt und ist ordentlich umgebaut.
Nur gab es kein Problem.

Ich habe keine Leuchtweitenregulierung.
Die Kiste ist Bj 90` und wurde aber erst anfang 1991 Zugelassen.
Nun ist das Problem, ab 91'brauchst du das bei einer Komplettabnahme laut Paragraph 50 eine eLWR.

Kabel hab ich liegen weil, ich vom 2F denn Kabelbaum drin habe.
Nun meine frage, wie bau ich das nun Ordenlich um?!

Mfg



gelöschtes Mitglied

    Scheinwerfer mit LWR einbauen, und den Regler im Armaturenbrett einbauen und fertig....vorausgesetzt Du hast den kompletten Kabelbaum vom G40 übernommen, als auch den vom Innenraum.....


    g40 kunde
    • Themenstarter
    g40 kunde 's Polo 2F

    ja hab ich alles gemacht, aber die Rundenscheinwerfer gabs doch ne mit elwr?

    hab die originalen drin....



    Erzähl deinem Tüvler das es den 2er nie mit elwr gab, drum kannst da auch schlecht eine dranbauen


    Genau, gabs nur ohne


    gelöschtes Mitglied

      Es gab auch Ausnahmegenehmigungen für 2F Polos ohne LWR....mein 2F ist ein Reimport, und hat im Brief eingetragen daß er nach Ausnahmegenehmigung Nr.LS13 die vom Landesamt f. Straßenbau u. Verkehr Mecklenbur Vorpommern erteilt wurde ohne LWR am 22.12.1993 zugelassen wurde.
      Falls der TÜV sich weiterhin querstellen sollte mußt Du ans zuständige Regierungspräsidium gehen, und Dir von denen eine solche Ausnahmegenehmigung erteilen lassen.....


      Er hat aber nen 2er.
      Fahr am besten wo anders hin falls er sich quer stellt.


      g40 kunde
      • Themenstarter
      g40 kunde 's Polo 2F

      danke für die schnellen antworten,

      kann ich das einfach machen?

      mich nicht mehr bei dem melden und wo anders hingehen? hauptsache es is einer von der dekra oder wie?


      Lt seinen profil hat er den g40 in nen 2f gebaut.



      Zitat:

      ab 91'brauchst du das bei einer Komplettabnahme laut Paragraph 50 eine eLWR.


      baujahr nicht zulassungsjahr auto ist somit immer noch bj 90....


      Lesen, er schreibt doch das er nen 2er hat mit den runden scheinwerfern


      g40 kunde
      • Themenstarter
      g40 kunde 's Polo 2F

      jo nen 2er polo..

      aber es zählt ja das EZ-Datum :(

      hat einer ne umbau anleitung...?

      kabel und im amaturenbrett der drehregler sind schon drin, es geht nur noch um den stellmotor


      g40 kunde
      • Themenstarter
      g40 kunde 's Polo 2F

      lösung
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • Ob das die Lösung is, bezweifel ich mal...

      WO willst Du denn die Motoren an dem Rahmen einhängen ? Ist ja gar nicht dafür vorgesehen.

      Entweder was bauen oder vllt mal mit 1er Cabrio Scheinis vergleichen, ob da vllt was passt.

      Wobei ich mir persönlich die Arbeit ja sparen und mir nen fähigen Prüfer suchen würde, der weiß, das es den 86c (nicht 2f) nie mit LWR gab.


      Bin mal gespannt was nun dabei raus kommt... Good Luck


      so ein gebastel weil der tüver nicht fähig ist..........

      ruf bei vw an die haben ne nette kundenhotline, und helfen gerne weiter.


      gelöschtes Mitglied

        Theoretisch müßte es machbar sein die Stellmotoren vom 2F in die Scheinwerferhalterungen vom 2er zu verbauen.....
        Es müssen die Löcher zur Aufnahme der Stellmotoren in die Scheinwerferhalterungen gebohrt werden, und die Rückzugfedern für den Scheinwerfer angebracht werden....vorausgesetzt es ist an den runden Scheinwerfern dafür genügend Platz vorhanden.....die kleineren Scheinwerfer und der damit einhergehende kleinere Einbauraum dürfte das größte Problem sein...


        Kann sein das ich mich da jetzt täusche aber müsste die veränderung am scheinwerfer (sofern überhaupt machbar) nicht dann auch noch vom tüv abgenommen werden. Da der scheinwerfer ja nicht mehr der zulassung entspricht?

        Fahr zu nem anderen tüv wie gott schon gesagt hat.




        So wird's wohl sein!


        Zitat:

        Kann sein das ich mich da jetzt täusche aber müsste die veränderung am scheinwerfer (sofern überhaupt machbar) nicht dann auch noch vom tüv abgenommen werden. Da der scheinwerfer ja nicht mehr der zulassung entspricht?


        eigentlich schon


        Antworten erstellen

        Ähnliche Themen