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Polo CF Stadtlieferwagen

Infernol
  • Themenstarter
Infernol's Polo 2F

Hallo!

Hat jemand von euch schon mal einen 86cf LKW Stadtlieferwagen (Benzin) auf PKW umtragen lassen?
Meine Prüfstelle verlangt eine Herstellerbescheinigung darüber, dass der PKW 86c und der LKW 86cf in technischer Hinsicht identisch sind.
Diese Bescheinigung sollte es über das VW Dialogcenter bzw die Kundenbetreuung geben. Aber entweder machen die das nicht mehr oder sie haben keine Lust. Jedenfalls beisse ich mir jetzt seit ein paar Wochen die Zähne daran aus.
Deshalb die Frage an euch: hat noch jemand Unterlagen zu dem Thema, eventuell sogar so eine Bescheinigung oder wenigstens ein Aktenzeichen davon?
Zum jetztigen Stand müsste ich nämlich 278 EUR Steuern zahlen (für nen 45 PS Benziner) und fast alle Gutachten, für Felgen, Fahrwerk etc haben für das cf-Modell keine Gültigkeit.

Wäre echt froh über Hilfe

Ralf



Welches Baujahr ist denn deiner? Hast du den Facelift mit Kat?

Ansonsten gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch einlegen, das geht auch. Dazu Bilder legen, damit der Beamte auch sieht dass es ein Pkw ist.
Falls Hilfe benötigt wird zu dem Verfahren, noch mal hier fragen.


Infernol
  • Themenstarter
Infernol's Polo 2F

Ist ein 94er 2CF also Facelift. Und nen Kat hat er natürlich auch.
Im Schein ist auch vermerkt, dass er Richtlinie 91/411/ EWG entspricht, demnach Euro1.
Das interessiert die hiesige Finanzbehörde aber nicht.
Für die ist "LKW geschlossener Kasten" und der Strich im Feld für die Abgesschlüsselung ausschlaggebend. Ergo LKW ohne Kat (278 EUR ?).
Ob es jetzt Unterschiede in der Besteuerung von PKW Euro1 zu LKW Euro1 gibt, hab ich noch nicht abschliessend klären können. Ne Plakette bekommt der Wagen aber so angeblich schon mal nicht.
Habe noch keinen Steuerbescheid, da ich ihn noch gar nicht angemeldet habe (zum Glück).
Wollte die Formaltäten im Vorfeld klären, da ich einen "Neuaufbau" vorhatte.
Das werde ich mir wohl sparen, wenn ich das Problem nicht gelöst bekomme.
Der 86c bzw 86c2f und der 86CF werden aber als "GRUNDVERSCHIEDENE" (O-Ton TÜV) Fahrzeuge angesehen.
Selbst den Minikat, den ich einbauen wollte, trägt mir keiner ein, da das Gutachten nicht für den Stadtlieferwagen gilt.
Das das alles Blödsinn ist, ist meinem Prüfer auch klar, der fühlt sich aber an die theoretischen Fakten (ABE-Nr.) gebunden.
Mit der Bescheinigung des Herstellers, dass der G420 (Stadtlieferwagen) dem C292/2 (86C2f) in technischer Hinsicht entspricht, wähnt er sich aus der Verantwortung und trägt mir PKW 2-Sitzer mit Kat ein.
Angeblich ist es auch kein Problem, diese Bescheinigung zu bekommen. Das einzige, was ich aber unter Einbeziehung des Dialogcenters, der Kundenbetreuung, der historischen Kommunikation und des VW-Museums erreicht habe, ist die Aussage, man könne mir leider nicht weiter helfen, man habe keine entsprechenden Informationen.



Schreib mir mal bitte eine E-Mail an webmaster@g-lader.info


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