Wie gesagt - den/die TÜV-Prüfer interessiert das nicht. TÜV/Dekra/KÜS/GTÜ verdienen mit Eintragungen in erster Linie ihr Geld. Ganz nach dem Motto "Nimm etwas ab, das nicht den Vorschriften entspricht, mit etwas Glück verdienen wir durch Polizeitkontrollen/HU-Untersuchungen doppelt und dreifach.
Bei uns gibt es mittlerweile eine klappbare Schiene - bleibst du da hängen, weisst du direkt, dass du die HU nicht bestehen wirst.
Das perfide an der Sache ist ja, dass der TÜV damals ja die ABE für das Fahrwerk selbst erstellt hat (oftmals mit dem Hintertürchen, dass da irgendwo bei den Auflagen steht, dass die Mindestbodenfreitheit einzuhalten ist)...
Natürlich würde ein Prüfer niemals zugeben, dass das deren Schuld ist - da wird dann argumentiert, dass Dämpfer/Federn/Domlager/Motorlager/Auspuffaufhängungen nachgelassen haben und damals auch neue Reifen verbaut waren. Der Punkt ist aber, dass SIE das dann im Detail nachweisen müssen und nicht du.
Meine Erfahrung ist allerdings, dass bei Kontrollen meist ein Auge zugedrückt wird und nicht auf die 110mm Bodenfreiheit bestanden wird, sondern mit den 80mm gemessen wird. Daher verstehe ich dann meist auch nicht, wenn sich die Leute trotzdem beschweren, wenn sie selbst unter den 80mm sind und dann aus dem Verkehr gezogen werden.
Über die Vorschriften hat sich jeder Fahrzeughalter zu informieren - da gibt es keine Ausreden.
Das kenne ich anders. Bei uns hört man von Prüfern eher ein 'Das mag zwar konform sein, aber ich traue mir das nicht zu...'
Entweder etwas ist konform oder nicht - da gibt es keine 2 Meinungen.
Dass heutzutage nicht mehr jeder TÜV-Prüfer alles einträgt, liegt in erster Linie an fehlender Erfahrung und daran, dass sie zur Verantwortung gezogen werden können. Und da sind es dann vor allem die jüngeren Prüfer, die eher mal eine Eintragung, weil nicht regelkonform, ablehnen, als sich ihre Zukunft zu verbauen (was ich ja auch verstehen kann).
Wenn aber z.B. eine Fahrwerks-Eintragung wegen einer 2mm zu niedrigen Lichtaustrittskante abgelehnt wird, dann ist das einfach nur lächerlich. Schaut man sich nämlich flache Supersportwagen an, erreichen die teilweise nicht mal das Mindestmaß (da gibt es dann Ausnahme-Paragraphen, bei dem eine "in-etwa-Wirkung" völlig ausreicht) oder überschreiten Trucks (z.B. Dodge Ram) diesen Wert (1,2m) direkt.
Noch witziger wird es, wenn man weiss, dass diese Lichtaustrittskante nur während des Stands eingehalten werden muss - sobald man fährt gilt dieser Wert nicht mehr (also genau dann wenn es um die Sicherheit geht).
Ich liebe unsere Vorschriften-Diktatur...