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Wie lange kann ich mein polo abgeldett lasse ohne

Matze
  • Themenstarter

Hallo
Ich habe einen polo 3 knapp 1 jahr abgemeldett der Tüv will ich jetzt neu machen ,muß aber noch etwas machen drann.
Jetzt die frage wielange kann ich mir zeit lassen ?
Tüv ist Juli fällig ?



gelöschtes Mitglied

    Hallo

    Die Abmeldung darf nicht länger als ein Jahr sein.
    Sonst Vollabnahme oder endgültige Stilllegung.

    Mfg. Klaus aus NDH


    gelöschtes Mitglied

      Sorry, Klaus, es sind 2 Jahre!



      gelöschtes Mitglied

        Hallo!

        Wenn es jetzt 2 Jahre sind,dann ist es ja kein Problem.
        Ich wusste nur von einem Jahr,dann verlischt der
        Kfz.-Brief. Man lernt eben nie aus.
        Danke für den Tipp.

        Mfg. Klaus aus NDH


        Matze
        • Themenstarter

        Hallo
        Danke für die antworten .
        Ich habe den Polo gekauft da war er schon abgemeldetca 3/4 Jahr ( Oktober 2003 abgemeldett ),jetzt ist der Tüv abgelaufen Und ich wollte ihn eigentlich Jetzt zum Tüv bringen aber Ich habe Arbeitsbedngt keine Zeit dafür ,deshalb die Frage .
        Ich hatte etwas von einem Jahr gehört !?


        foto 121.jpg
        foto 121.jpg

        also das sieht vollgendermaßen aus. das hängt damit zusammen wann der tüv abgelaufen ist. sagen wir mal so. 10.03 ist tüv abgelaufen dann haste genau zeit bis 10.04 sonst folgt die vollabnahme. das gilt aber nur wenn dein auto in diesem zeitraum abgemeldet ist.


        gelöschtes Mitglied

          *aha* das wußt ich noch net, dass das mit den 2 Jahren nur gilt, wenn der TÜV frisch ist. Naja, Polotreff bildet!


          Hi,

          hier eine kleine Information für Euch:

          Es sind keine 2 Jahre sondern nur noch 18 Monate und diese gelten ab dem Tag der Abmeldung. Um genaueres zu erfahren bitte ich EUch immer die Rückseite der Abmeldung durchzulesen und immer bis zur nächsten Anmeldung aufzuheben da diese für die Anmeldung benötigt wird! Des Weiteren ist es nach den 18 Monaten nötig eine Vollabnahme zu machen (TÜV und ASU) die dann aber 2 Jahre gültig ist auch wenn das AUto weiterhin abgemeldet bleibt.

          MfG


          dotterswelt


          Matze
          • Themenstarter

          Hallo was ist gemeint mit Vollabnahme ? TÜV ASU Oder Das auto von grund auf ( habe ein haufen eintragungen umbau auf g40 usw ?



          gelöschtes Mitglied

            Also im Prinzip brauch man vor einer Vollabnahme nach 18 Monaten ab Abmeldedatum(egal ob mit oder ohne Tüv)keine Angst haben.Dann ist die Abnahme ca.50,-Euro teurer und man bekommt immer einen neuen Fahrzeugbrief vom Verkehrsamt.Falls Euer Polo soweit original geblieben ist,stellt der Tüv-Mann ein Datenblatt mit den am Tag der Abnahme vorhandenen Fahrzeugteile aus.Das bedeutet,wenn Ihr Winterreifen gerade drauf habt,kann es passieren,das er die Alus nicht vom alten Fahrzeugbrief übernehmen will.Also immer mit allen Teilen zum Tüv fahren wenn es eine Vollabnahme( nach 18 Monaten ) wird.Ansonsten gas geben und vor Ablauf der Frist zum Tüv und dann auch gleich anmelden.Falls Ihr noch Fragen habt.Tel: 04221 / 61948


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