Die Begründung ist ganz einfach: Leistungssteigernde Maßnahmen bedürfen zwingend der Eintragung durch die Prüfstelle. Eine solche kann nach Teilegutachten (was es hier nicht gibt) oder per Sonderabnahme erfolgen. Bestandteil der Sonderabnahme sind nach meiner Kenntnis Fahrversuche, deren Art und Umfang im Ermessen des Prüfers liegen; zwingend jedoch ist ein Abgasgutachten. Letzteres wird ebenfalls nach Aufwand berechnet, selten liegt sowas jedoch unter mind. 1.500 Euro (Auskunft eines mir bekannten Prüfingenieurs).
da hat mail man recht ohne ein abgasgutachten keine eintragung und genau das ist das teure
au werte hat er bestanden haben wir gaudihalber mal ausprobiert
aber eine au ist halt kein abgasgutachten
gruß vom langsamfahrer