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175/50 R13" auf nem Polo 3 ?

@#3
  • Themenstarter

Sag mal wie macht ihr das denn alle?

Will umbedingt die ATS Classic fahren.. hatte die schonmal drauf aber habe sie nicht eingetragen bekommen wegen der Reifengröße! Kann ich da andere Reifengrößen draufziehen damit das klappt oder was sagt ihr? Fahrwerk ist Koni gelb komplett zu mit Powertech Federn ca. 90/80 tiefer!

Schreibt mal was dazu!

MFG @#3



gelöschtes Mitglied

    probiers mal bei nem anderen TÜV, Dekra,GTÜ, und mit nem alten Gutachten wo die Reifen noch drinn stehen


    @#3
    • Themenstarter

    hast du solch ein Gutachten? oder weist du woher man sowas noch bekommt.. Bei ATS auf der Seite bekommst du nur noch für Opel das Gutachten ... Für VW bekommt man das nirgendswo mehr her.. Aber ist ja auch egal will nur irgendwie die Reifen darauf fahren können.. Die Sch*** ist ja das ich nen 30er Lenkrad in Verbindung noch eintragen lassen will.. ich versuch noch weitere Tüvs oder Dekra Typen zu fragen.. nur die Felgen einzutragen.. Das Lenkrad lass ich dann nachträglich beim Tüv eintragen

    Aber hat keiner ne Idee wie es gehen kann?



    Kannst glaub ich echt vergessen , bekommst nur noch mit 195er eingetragen!


    gelöschtes Mitglied

      warum nimmst net einfach 195/45/13 das ist auch gut und sind auch sau falch 175er auf 13 werden über kurz oder lang aussterben


      und trotzdem wirds nicht legaler und einfacher das eintragen, weil da noch der tacho und die 50cm wären, was beides nicht erfüllt ist. und somit kann die karre bei jeder überprüfung stillgelegt werden.


      die 175 bwerden nicht mehr eingetragen kannst machen was du willst und die 195 sehen genau so aus und hast keine probleme beim eintragen


      sag doch mal sind das 7x13 oder 8x13?

      auf 7x13 garkein problem und auf den 8x13 die 195/45r13

      kannste dir das reifengutachten bei dunlop herunterladen...


      gelöschtes Mitglied

        ich hab 19/45/13 und 215/40/15 gleichzeitig eingetragen - will aber nie wieder die 13 zoll fahren da die für meinen geschmack zu klein sind...

        ich weis das die eintragung nicht legal sein kann - bin ja extra zu so nem tüv gefahren...



        Ich weiß nicht, wer diesen Schwachsinn erzählt, das 175/50 auf 7X13 Zoll nicht mehr eingetragen werden, ich habe das gerade letzten Sommer gemacht. Bei mir bei der Dekra in HRO. Das war kein Problem. Ich bin einfach hin mit Gutachten und Tachokorrektur und fertig.
        Man muss nur alles genau danach machen, wie es im Gutachten steht und dann ist das kein Problem.


        es ist in deutschland aber GESETZ das du 50cm zur reflecktorunterkante haben musst. die hast du glaub ich nciht mal mit original fahwerk. und mit 13er felge muss die karre min 80mm runter uns selbst dann siehts immer noch nicht gut aus. aber ads ja geschmackssache. und dann kommt noch dazu das du laut dem gutachten nur eine geringe endgeschwindigkeit hast. die du schon fast mit nem 55psler erreichst.


        also ich habe meine eingetragen bekommen.gab zwar scwierigkeiten mit der einpresstiefe, da meine felgen eigentlich nicht für polo sind (sagt tüv) aber er hat gesagt wenn ic it 2,5 bar fahre sind die eingetragen.aber wer prüft das schon nach? bis jetz hat bei mir noch niemand kontrolle gemacht....


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          es ist in deutschland aber GESETZ das du 50cm zur reflecktorunterkante haben musst. die hast du glaub ich nciht mal mit original fahwerk. und mit 13er felge muss die karre min 80mm runter uns selbst dann siehts immer noch nicht gut aus. aber ads ja geschmackssache. und dann kommt noch dazu das du laut dem gutachten nur eine geringe endgeschwindigkeit hast. die du schon fast mit nem 55psler erreichst.



          das mit der mindesthöhe liegt immernoch im ermessen des tüv prüfers. bei uns in kl ist die faustformel: solange nichts kratzt wenn das auto über die grube gefahren wird ist es in ordnung. das es probleme gibt wenn ich den 175/50 auf ner 8er felge fahren will ist mir bekannt, aber nicht auf der 7er felge. ruf mal bei dieser firma an:

          VD AUTOTECHNIK tel: 0631/357880

          das ist bei uns in kaiserslautern die erste adresse für eintragungen. die können dirs bestimmt eintragen bzw. ein altes gutachten besorgen.


          es geht ncih um feste teile. es geht darum das du vom boden bis zur reflecktorunterkante 50cm haben MUSST. das ist gesetz. genau so wie, die nrshild unterkannte mus 20cm über dem boden sein (gibt 7 punkte wenn sie es nciht ist)


          gelöschtes Mitglied

            gesetz hin oder her wenn der tüv das einträgt dann ist es eingetragen, mir wollte ein polizist mal punkte verpassen und vor ort die plakette rausbrechen, weil er der meinung war da kann was nicht in ordnung sein. da hab ich ihn mal gefragt ob er sich hier für den sachverständigen hält.

            wenn was da nicht in ordnung sein sollte bekomm ich ne mängelkarte. dann ruf ich auf dem tüv an der das eingetragen hat und lass auf die polizeidienststelle die dafür zuständig ist ein fax schicken. vonwegen das fahrzeug wird stillgelegt um ein gutachten zu erstellen. da gibt es rechtskräftige urteile auf die man sich beziehen kann.


            reflektor unterkante ist nicht gleich lichtaustrittskante..., lichtaustrittskante sitzt ca. 2cm im scheinwerferglas.

            175/50/13 werden auch auf 8" breiten felgen eingetragen --> die dunlop reifenfreigabe geht von 5,5 bis 8" für die SP 2000.

            außerdem gibts zum tricksen auch einen toleranzkatalog der stvzo, welcher besagt das eine abweichung von 50mm bestehen darf (oder die karre ist vor bj. 89/88, dann ist die austrittskante eh wurst)


            aber mit 90 tiefer vorne sind 7x13 mit 175/50 unmöglich! hatte 80/60 mit selben felgen drauf, das gab nur stress, und eingetragen wurds auch nur weil der prüfer den zollstock "ausversehen" und unbemerkt geknickt hat. ausserdem is das dann sowieso nich mehr fahrbar..macht doch auch keinen spaß mehr, man legt sein auto bestimmt nich tiefer damit man nirgendwo mehr langfahren kann, sondern sportlicher über die straße kommt, also bei mir jedenfalls hab gewechselt auf 60/40 und hab keine probs mehr mit den felgen und reifen!


            hi mach es dir nicht so schwer schau in dein gut achten ob die reifen drine stehen wie z.b. dunlop sp2000 auf 8x13
            dann schaue zu das du eine reifen frei gabe bekommst von dunlop
            und dann fahre zu einem tuner deines vertrauens und der soll da schauen was er machen kann sollte kein problem sein


            gelöschtes Mitglied

              Hallöchen.... Also ich bin hier neu ... Aber eins ist war 01.01.2005 wurde die freigabe von 175/50/13 entzogem und die produktion von dunlop etc eingestellt..... 185/45/13 kahm als ersatz ..... Ob mit oder ohne Gutachten .... Die dekra Tüv usw hat dafür einen beleg bekommen ........ Das mit der scheinwerfer unterkante ist eine EU Vorschlag das auto mit Serienmässiger Höhenreglung der scheinwerfer mindesthöhe von unterkante 50 cm haben müssen.... So werden die Heutigen autos ab 1999 auch gebaut.... Betrifft also erst den polo 2f Der rest liegt im ermessen der prüfers .....

              Also ich bin öfters beim Tüv und an polos golf schrauben ......


              [ genau so wie, die nrshild unterkannte mus 20cm über dem boden sein (gibt 7 punkte wenn sie es nciht ist)[/QUOTE



            • Hallo

              Ich hatte damals bei meinem 4 Golf nur 14 cm bis unterkannte Nummernschild und es war eingetragen, also alles Sache vom TÜV(Bild siehe Anhang)


              Foto(011).jpg
              Foto(011).jpg

            • Zitat:

              reflektor unterkante ist nicht gleich lichtaustrittskante..., lichtaustrittskante sitzt ca. 2cm im scheinwerferglas.

              175/50/13 werden auch auf 8" breiten felgen eingetragen --> die dunlop reifenfreigabe geht von 5,5 bis 8" für die SP 2000.

              außerdem gibts zum tricksen auch einen toleranzkatalog der stvzo, welcher besagt das eine abweichung von 50mm bestehen darf (oder die karre ist vor bj. 89/88, dann ist die austrittskante eh wurst)


              Das mit den Scheinwerfern hier mal ein Auszug aus der STVZO:

              § 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
              tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

              Ach und eine Lichtaustrittskante gibt es in der STVZO auch nicht mehr, jetzt heißt es"Unterkante Spiegelfläche" Aus is mit schummeln!


              gut... wäre mir neu, aber selbst wenn betrifft meine alte möre ja eh nicht


              gelöschtes Mitglied

                wenn du nen richtigen tüv erwischt wirst du das wohl eingetragen bekommen
                falls nicht würd ich zum tuner fahren(nolimits,hotwheels etc) dort wirst du es auf alle fälle eingetragen bekommen selbst ohne gutachten und reifenfreigabe!

                du wirst dann aber probs mit der lichtaustrittskante von 48cm bekommen da wirst deutlich drunter liegen und wenne pech hast erwischte nen richtigen von der rennleitung der es nachmisst und dann sind deine stempel sofort ab!
                is schon riskant 13 zoll und 175/50 aber meiner meinung nach mit ner ordentlichen tieferlegung nur geil

                mfg


                Was nützen euch die besten Prüfer und Prüfstellen, wenn euer Auto nicht der STVZO entspricht und jedes grüne Männlein euer Auto aus dem Verkehr ziehen kann! Papier ist geduldig, aber wenn die Eintragung net den Vorschriften entspricht ist sie nichtig!
                Also laßt es, spart viel Geld,Zeit und Nerven! Und auf paar cm rauf und runter kommt´s ja wohl net an, wenn ein Auto TOP ist!


                Ich hab 7 und 8 * 13" ATS Classic mit 175/50 R13 eingetragen. Wenn du eine Kopie meines Fahrzeugbriefes benötigst meldest du dich einfach per Private Nachricht.


                gelöschtes Mitglied

                  das mag ja alles sein aber es ist einfach geschmackssache mit den felgen der eine mag 13 zoll net und der andere die 14 zoll wieder nicht und wenn ich 13 fahren will dann fahre ich sie auch! mich haben die grünen letzte saison 1 mal angehalten und das war auf dem weg nach zeven der grüne hat zwar auch gemessen und ich war irgendwo weit unter 48 cm aber der hat auch nichts gesagt lag vielleicht daran weil das ein jüngerer war!
                  am selben abend haben wir den noch auf dem platz getroffen(zivil) und haben anschließend noch richtig mit dem gesoffen

                  mfg


                  hab ich doch auch eingetragen sondergutachten


                  ja moin

                  also hab letztens gelesen das man 175/50 j13 nicht mehr auf 8zoll breiten felgen eingetragen bekommt, nur noch 7zoll breite. da die wohl schon mal bei dem ein oder anderen von der felge gesprungen sein sollen (ist mir persöhnlich nur mal mit nem trecker der schonbereifung drauf hatte passiert. auch nicht lustig....)

                  ich darf auf meinen atiwe in 7*13 auch nur reifen(175/50 j13) bestimmter hersteller fahren(z.b. pirelli) und muss natürlich meinen tacho angleichen lassen.

                  hier mal ein paar richtlinien zum thema kennzeichen(höhe):

                  Kennzeichen Richtlinien

                  Einleitung:

                  Für eventuelle Umbauten bezüglich des Nummern Schildes solltet ihr folgende Dinge beachten.

                  Richtlinien:

                  (1) Die unterkante des Kennzeichens muss mindestens 300mm über der Fahrbahn sein.
                  (2) Das Kennzeichen hinten muß ausreichend beleuchtet sein.(Liegt im ermessen des Prüfers...)
                  (3) Das Kennzeichen muß seitlich unter einem Winkel (zur Stoßstange) von 30° ablesbar sein. d.h. über einem Blickwinkel von 120°.(Liegt auch im ermessen des Prüfers....)

                  Hat nicht geklappt?:

                  TÜV Prüfer sind auch nur Menschen(hähä also immer nett und freundlich auftreten und wenn der gute Mann sich immer noch nicht überzeugen lässt...fahrt einfach wo anders hin.

                  Das sagt §60 der STVO dazu:

                  Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen, bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite.
                  An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein.
                  Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein.
                  Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.
                  Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.
                  Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
                  Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
                  Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.
                  Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


                  auf der HP vom tüv nordrhein kann man auch mit den sachverständigen kontakt aufnehmen und einfach mal nachfragen:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



                • oder mal in der stvzo nachlesen:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



                • und ich würde auch sagen, wenn mir der tüv was einträgt, erbringt er eine dienstleistung und ist im grunde dann auch haftbar dafür. falls die eintragungen den ordnungshütern bei einer kontrolle dann nicht gefallen, würde ich die auch an den tüv verweisen. denn ich habs ja nicht selber eingetragen und gehe ja davon aus mit dem tüv segen dann auch im legalen bereich der umbau möglichkeiten zu liegen. dafür sind die prüfingeneure ja da.

                  sicherlich hängt auch viel vom auftreten und der fachlichen kompetenz ab die man bei einer kontrolle an den tag legt. die polizisten haben meiner ansicht nach, größtenteils auch kaum ahnung von stvo und stvzo.
                  mir wollte eine polizistin mal erzählen das ich an einer 80er(mopped) einen zweiten aussenspiegel bräuchte. vorgeschrieben aber erst ab 125ccm. ja, und dann hat die mir erzählt das sich die probezeit pro führerschein ja addieren würde. also in meinem fall wären es dann 4 statt 2 jahren gewesen(klasse: A + B) und das ich mit 16 schon den A1 (125er) hatte und meine probezeit mit 18 rum war hat die gar nicht interessiert..........interessante menschen^^


                  greetz björn


                • @#3
                  • Themenstarter

                  hey das freut mich ja das so viele mal ihren senf dazu geben

                  Ich glaub ich werde nochmals alle TÜV´s und Dekra´s abfahren irgendwo muss es gehen.. ich hatte die Felgen in 7 und 8j drauf als ich ein 5Tages Kennzeichen dran hatte da haben schon die Grünen gegguckt aber hat mich nicht interessiert.. Es sah einfach nur affen geil aus..

                  Ich danke euch schon mal für alles hilfreiche hier..

                  P.S. auf das ich noch irgendwo glück habe!

                  MFG @#3


                  Ja, ich würde an deiner Stelle auch ein bisschen rumfahren. Bei mir hat es letzten Sommer dann auch noch mit der Eintragung geklappt.

                  Gruß
                  Olli


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