ja, mein rede...
Meines Wissens ist die Befestigung an Punkt d nicht zulässig!
Ich werde am WE mal die Betriebsanleitung lesen!
habe sie mir gerade durch gelesen du hast recht sind so nicht zugelassen. daher steht unten
"die erlaubten zuordnungen sind nicht eintragungspflichtig!"
aber wenn man es einträgt ist es zulässig.
hab übrigens gestern mal inventur gemacht...
verdeckgestänge sieht komplettz aus..allerdings scheint das Verdick ansich und die persenning zu felhen...
ichm eine hätte warschl wohl eh neu gemacht werden müssen..aber woher ohne vorlage? ;-(
bekommt man weigtl beim cabrio ohne verdeck tüv?
lg Jackl
achja nochwas..wie siehts eigtl aus,
hab gehört wenn man die türgriffe außen wegclent, muss es mind. eie möglichkeit geben, die tür von außen mechanisch zu öffnen..
hab schon viele polos gesehn..wo trotzdem nicht ein griff dran war..
gilt das auch fürn cabrio? *fg* würd gern die griffe komplett...weglassen ![]()
zum thema griffe solltest am besten dein tüv des vertrauens fragen ob er das einträgt.
tüv ohne verdeck bekommst normal schon, krigst aber reingeschrieben das es fehlt...sollten aber keine scharfen kanten vorhanden sein.
gruss dieter
übrigens, ein guter sattler macht das verdeck notfalls selbst. (fehlt dein gestänge auch?)