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Tagfahrlicht am Polo 6N2 wohin?

da muss ich "keine Ahnung" recht geben. optisch sind solche Zusatzlichter nicht wirklich der Hit und ich würde lieber die ganze Zeit mit Abblendlicht rumfahren (was ich ja eigentlich auch meist mache).



Zitat:

@ mr.xxl Das stimmt so nicht. Es ist NICHT erlaubt mit Standlicht zu fahren.

Sagt eigentlich der Name schon. Stand-Licht.

Viele BMWfahrer fahren gern damit rum. Erlaubt ist dies leider nicht. Auch wenn es niemanden "blendet".



Klar sagt der Name etwas anderes aber das ändert nichts an der Sache das man es darf bsp->[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Zitat:

    StVO (§17 Beleuchtung; 2):



    Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.



    Gut ich habe mich gerade nochmal schlau gemacht. Anscheinend ist dies mal wieder ein grauzone.

    Von daher nehme ich die Behaubtung zurück, dass es verboten ist.


    Naja nein. Prinzipiell ist es erlaubt mit Standlicht zu fahren solange:

    Kein schlechtes Wetter herrscht, oder andere äußere Umstände es erfordern auf das Abblendlicht umzuschalten. Also z.B. ein Tunnel, Parkhaus, Regen, Dämmerung, Nacht und so weiter und so fort.


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