wenn auch nur ein prüfer meckern sollte wegen ner überstehenden felge beim 6n oder 6n2, der sollte sich gleich nen neuen beruf suchen.
das hat ihn nicht zu interessieren.
einzig ob das profil genug abgedeckt ist und nichts schleift und natürlich das alle gutachten dazu eingehalten werden
da brauchen wir uns mal gar kein kopf machen. das gesetz der kompletten radabdeckung betrifft uns nicht
Seit wann denn das wieder nicht? Wurde doch erst.vor ein paar Jahren geändert
ja für neuwagen
Also bei mir hat er es auch nicht beachtet, eine 9er Felge mit ner 25iger ET guckt auch weit raus, es geht einzig und allein um das Profil, das muss abgedeckt sein...
Was geändert wurde, ist die Fläche die vom Profil abgedeckt sein muss, die ist größer geworden bin ich der Meinung, wissen tu ich das aber nicht ....