Zitat:
Ich glaube nicht das die Polizei mich dann aufsucht ! So dumm kann nicht mal ein randerlierer sein ! Erst die rückleuchte eintreten , dann Konsequenzen ziehen . Und dann zu Polizei rennen !Bei mir wurde auch schon ein paar mal was zerstört aber dann kann man nicht ruhig bleiben !ich auf jedenfalls nicht !
So werden die in AMI Land hop genommen,alle 26 sekunden ein Autoklau.
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Das sieht jeder anders, ich bin ein lieber, netter Mensch ! Aber aus spass sachen zu zerstören ,wo andere lange für arbeiten geht garnicht ! Soll ich hingehen und ihm sagen hast du fein gemacht ? Aber wie gesagt muss jeder selber wissen !
Vielleicht war es auch jemand der betrunken war....das weißt du alles nicht...
Klar würde sich jeder darüber ärgern...aber deshalb würde ich auch nicht so einen riesen Aufstand machen denn das ist teurer als eine neue Rückleuchte
Sry das ich so spät schreibe. Antworte jetzt auf die ersten paar posts...
Das war denke kein dummer Junge... Wir (freundin und ich) wohnen in einem Haus bei dem man kommplett drumrum fahren kann. Dazu kommt noch das eine Firma (die dort das lager hat) seit einigen Monaten einen Container auf den Parkplätzen für die Autos der eigendlich Anwohner gestellt haben. Ich denke mir das zu 99,99999% es einer von den Arbeitern war die dort den Müll reinwerfen von der Firma. Und ich hatte schon lange die Arbeiter in verdacht weil ich irgendwie immer mal neue kleine Kratzer vorfinde.
Hab grade nochwas von wegen RECHT usw. gelesen. Und das es nur die Rückleuchte ist und paar €....
Es ist nicht Illegal das was die mit dem Polo tun ist Illegal!
Zitat:
da zu einen keine Privatperson,Fotografiert werden darf ohne sein Einverständnis und der dich dann auch noch Anzeigen kann.
Also ich kenne nur das,hab erst vor kurzem die Luftsicherheitsprüfung nach 5 Jahren neu gemacht.Denn die Muss alle 5 Jahre gemacht werden sonst verliert sie die Gültigkeit.
Gemäß Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) dürfen Daten immer nur für einen bestimmten, rechtmäßigen Zweck verarbeitet werden (§ 6 Abs 1 Z 2 DSG 2000). Rechtmäßig ist ein Verarbeitungszweck dann, wenn es eine rechtliche Grundlage (z.B. ein Gesetz) für die Verarbeitung der Daten gibt. Aber auch überwiegende berechtigte Interessen können die Verwendung von Daten legitimieren.
Geplanter Zweck der mobilen Videoüberwachung war, der Schutz des eigenen Fahrzeugs sowie das Festhalten eines potentiellen Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Es sollten gezielt andere Verkehrsteilnehmer / Personen erfasst, beobachtet und bespitzelt werden. Dieser Verwendungszweck lässt sich nicht mit Aufnahmen vergleichen, die Touristen von Sehenswürdigkeiten machen, um sie ihren Verwandten zu zeigen. Im Fall von touristischen bzw. sportlichen Aufnahmen, stellen Passanten nämlich, in den meisten Fällen unerwünschte, Begleiterscheinungen dar, stehen aber nicht im Mittelpunkt der Beobachtung.
Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse, sämtliche Verkehrsteilnehmer rund um das eigene Fahrzeug zu filmen, nur weil diese unter Umständen an einem Unfall beteiligt sein könnten, besteht ebenfalls nicht. Videoüberwachungen zu diesem Zweck sind daher unzulässig