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VW Polo 6N 1.4 TDI Wertverlust weil Unfallwagen?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo!

Ich trage mich mit dem Gedanken meinen VW Polo 1.4 TDI zu verkaufen. Laut Schwacke-Liste dürfte er einen Wert von ca. 7.250 EUR haben.

Das Problem ist aber das ich Anfang des Jahres einen selbst verschuldeten Unfall hatte. Ich bin auf eine Anhängerkuppkung drauf gefahren, dadurch war die Front mittig eingedrückt. Den Schaden habe ich in einer Karosseriewerkstatt für 1.500 EUR reparieren lassen.

Wenn ich das Fahrzeug verkaufen will, muß ich diesen Unfallschaden ja sicher angeben. Kann man in etwa sagen um wieviel sich der Verkaufswert durch diesen Unfall im Vergleich zur Schwackeliste vermindert hat?

Gruß

toka1977



Hmm - Angebot und NAchfrage regeln den Preis... Also momentan sind PD Diesel ja gefragt. Also wirste schon deinen Preis erreichen. Mach den Wagen erst mal schmackhaft und dann wenn er oder sie fragt sagst du halt, dass er nen Unfall hatte, alles von einer Fachwerkstatt repariert worden ist. Aber bitte mach die Käuferin oder den Käufer auch von deiner Seite aufmerksam - sonst arglistige Täuschung und umtauschrecht und und und nach BGB bis 30 Jahre...


gelöschtes Mitglied

    sag vorallem das NUR die stoßstange eingedrückt wurde (sofern das stimmt)

    ansonsten verunsicherst du den käufer nur, also net so

    das du mit höchstzulässiger geschwindigkeit (laut hersteller) auf einen rückwertsfahrenden opel omega (der alte fette große) aufgefahren bist.


    oder war das blech auch verzogen?


    mfg masl



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Nee, es war nicht nur die Stoßstange betroffen, das ging bis in den Motorraum rein. Es mußten soweit ich mich erinnere auch irgendwelche Teile getauscht werden.


    sag erstmal das du vorne nen kleinen drücker gehabt hast!wenn sie dann ahnung haben werden sie mehr wissen wollen wenn nicht bleib einfach bei dem kleinen bisschen!hilft immer!die meisten sind auch zufrieden solang die teile mit rechnung ausgetauscht worden sind!den preis bekommst schon hin


    Mein Gutachter meinte, ein Unfallwagen ist es erst wenn Blechteile ausgetauscht wurden. Also wenn nur die Stoßstange getauscht wurde ist das nix weiter.


    Zählt nicht auch eine neue Lackierung, aufgrund von Lackbeschädigungen durch eine Unfallschramme als Unfall - man kann doch mit speziellen Geräten die dicke des Lackes messen... Flunkern ist aber erlaubt, wenns im Rahmen bleibt... hihi...


    polotreff.de
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