vw teilemarkt

Polo als Bastlerfahrzeug verkauft

Baerchen
  • Themenstarter

Hallo meine freunde ich hoffe ihr könnt mir ein paat hilfreiche Antworten geben.

Also mein Problem ist mal kurz beschrieben:

Ich habe einen Polo gekauft der für den Winter wahr aber ich ihn dann doch nciht mehr brauche habe ich ihn zum verkauft angeboten. Hat sich auch einer gemledet und hat noch Mängeln gefragt die ich ihn dann auch gesagt habe soweit mit bekannt. Das wahren Rost an unterboten schweller Kotflügel MOtoraufhängung. Der man kam dann auch mit an Kolegen und hat mich gefragtr was fürein stecker da überbrückt ist dann habe ich gesagtweis ich net wahrschon beim kauf so. Ja dann ahben sie sich auch den Rost angeshcaut der Offentsichlich wahr und haben gemeint ist kein ding. Ja auto ahtte beim kauf von mir 110.000 kilomter drauf. So er hat dann auch das Auto gekauft und ich habe ihn ausdrücklich aus BAstlerfahrzeug und gekauft wie geshen verkauft. So er ist heim gefahren und dann hat er gekocht oder ka aber es wahr das Kühlwasser leer das aber noch für abfahrt genauso wie Öl kontroliert worde und gebast hatte. Naja wie gesagt wasser wahr leer und auto dann kaputt. So jetzt wahr er eim ANwald und will sein geld wieder weil ich ihn angeblich nicht gesagt hätte das er überall rost hat was ich aber habe und den rost sieht man auch eindeutig und ich bin schuld das kein wasser drinnen wahr beim die wasseranzeige überbrückt wahr was ich ja nicht wusste also kan ich nix dazu sagen. Desweteiren würd mit vorgeworfen den Toch zurückgedreht zu haben was ich aber sicher nicht habe weil ich das auto nur gekauft aheb und im winter fahren wollte aber es nie gefahren habe also gleich verkauft habe. So meine frage ist jetzt het der Käufer eine chance mich zu verkagen das ich ihn angeblich sehr getäuscht habe was ich nciht habe? oder habe ich bessere chancen den prozess zu gewinnen. Danke für viele antworten



sobald des auto vom hof is, bist alle sorgen los.
außerdem habt ihr ja auch den vertrag unterschrieben, beide.
und damit war er mit dem kauf einverstanden. der anwalt wird ihm auch nix bringen!


Baerchen
  • Themenstarter

Ja habe aber schon breif vom gericht bekommen das ich mich z uder Sache äusern soll. ALso denkstdu er aht keine großen chancen?



ja.. bevor jetzt wieder dutzende antwortenkommen von halbwissen...


A- hast du dei mängel im kaufvertrag festgehalten?
B- hatte das fahrzeug noch tüv ?

wenn du pech hast und er das mit dem anwalt durchzieht und er sich ein gutachter nimmt kann es zu 75% sein das du ihn zurücknehmen musst und auch die gutachten kosten übernehmen musst!

denn in deutschland darf laut rechtsalge kein fahrzeug verkauft werrden was nicht der stvo tauglich ist! klingt komisch ist aber so!

hat ein kumpel gerade hinter sich ein langer prozess..
ein polo wo alles eingetragen ist und er ihn selber gefahreen hat, doch der käufer hat den polo nciht durch den tüv bekommen und ging zum anwalt.
wegen arglistiger täuschung musste er ihn zurücknehmen die gründe:

-polo zu tief
-kein rrestfederweg
-innen keine manuelle türöffnung
-heck wischer fehlt
- statt 5 mm platten hinten, 8 mm verbaut
-reifen stehen aus den kotflügeln
-keine sonnenblenden

ja.. kinderkacke.. aber er musste ihn nach über einem halben jahr später zurücknehmen und alle gutachten zahlen. nur weil der typ zu blöd ist einen tüv aufzusuchen..

gruß rene


normaler weise ni, dazu kommt das es ein min. 15 jahre altes auto is.
und wenn auf dem Vertrag steht, Bastlerfahrzeug, kann er dir nix mehr.
Würde ich ne gegenklage machen.

@Rene
danke für die Info


hi na wenn in dem kaufvertrag drin steht gekauft wie gesehen kann er dir garnix


Baerchen
  • Themenstarter

AUto hat keinen TÜV und alle Mängel was ich wusste worden am telefon besprochen und meine eltern habe ndas gehört. Im kaufvertrag wurde es als Basterfahrzeug und gekauft wie gesehen verkauft.


und die mängel stehn nicht mit drinn?
glaub dann könntest probleme bekomm!


gelöschtes Mitglied

    naja da is die sachlage natürlisch schwierig, alle MÄNGEL ! am fahrzeug MÜSSEN im kaufvertrag drin stehen, ansonsten musst du den wagen zurücknehmen oder ihm die kosten erstatten.

    da hilft auch nicht die aussage Bastlerfahrzeug.



    Baerchen
    • Themenstarter

    Nein stehen nicht drinnen aber sind so offentsichtlich das ich dachte bastlerfahrzeug und gekauftwie geshen reicht. und wenn habe ich ja meine eltern noch als zeugen das ich die mängel gesagt habe. ich habe mal im i-net geschaut und da stehe wenn man ein auto als bastlerfahrzeug verkauft dann muss man mit erheblichen mängeln rechnen!


    Zitat:

    Im kaufvertrag wurde es als Basterfahrzeug und gekauft wie gesehen verkauft.


    das gibt es in dem rechtswesen nicht mehr! wie gesagt ich dachte auch das der typ nix kann! er wurde auch als bestlerfahrzeug verkauft!
    und nund steht er wieder in seiner garage!
    du solltest dir ein anwalt nehmen, und dich schlau machen!


    Baerchen
    • Themenstarter

    Was gibt es nicht mehr? Den begriff Bastlerfahrzeug? JA gehe morgen zu Anwalt.


    gelöschtes Mitglied

      Ich an deiner stelle würde mich versuchen irgendwie mit ihm zu einigen, wenn er dich jetz verklagt wegen der mistkarre, dann biste ziehmlich am arsch...


      Baerchen
      • Themenstarter

      Zitat:

      Ich an deiner stelle würde mich versuchen irgendwie mit ihm zu einigen, wenn er dich jetz verklagt wegen der mistkarre, dann biste ziehmlich am arsch...


      der lässt ja nicht mit sich reden und warum sol ich am arsch sein? und er hat mich ja schon angeklagt!


      gelöschtes Mitglied

        Genau deswegen bist du am arsch.

        Heutzutage sieht die sachlage anderst aus.

        Die mängel müssen angegeben werden jeder einzelne, wenn nicht is es vertuschung oder arglistige täuschung...


        Baerchen
        • Themenstarter

        Habe sie ja angegeben und sie sind offentsichtlich! UNd wenn man googelt dann bin ich nicht am arsch sondern habe gute chancen zu gewinnen weil er ja als bastlerfahrzeug und gekauft wie gehsen verkauft worden ist und er hat ja die mängel gesehen!


        ich würde auch mal sagen das du nicht am arsch bist

        bastlerfahrzeug und gekauft wie gesehen ist für mich (schrott bzw man muss was dran machen das der wagen wieder verkerssicher ist)

        aber da ja alle meinen ist nicht mehr rechtens bist du am arsch


        Moinsen,
        Hast du nen Kaufvertrag von demjenigen wo du den Wagen her hast ? wenn ja was steht da drinn ?
        Es war doch noch die Rede von Tacho zurückgedreht ?
        Auch wenn du den Wagen vom Vorbesitzer so mit 110Tkm übernommen hast,kann man über die Fahrgestell Nummer herrausfinden ob und wann der Wagen mit wieviel KM in der Werkstatt war...
        Ich habe letztes Jahr einen Polo gekauft der ansich im Top Zustand war,doch mit ist das abgegrabbelte Lenkrad und dei Abgetretene Pedalerie sofort ein Dorn im Auge gewesen...Habe dann die FahrgestellNr.checken lassen und siehe da km stand war viel mehr als der der jetzt .
        Konnte mich noch gut mit den beiden Jungs einigen
        Wenn also alles im Kaufvertag drinn steht (der wo du den gekauft hast) dürfte es keinen Streß mehr geben..
        Viel Glück in der Sache noch.


        Armes Deutschland!
        Ist schon traurig das es solche Leute gibt, aber leider werden es immer mehr kenne sogar jemand die wegen Betrug 3 Jahre auf Bewährung bekommen hat obwohl alle gutachten und Aussagen korrekt waren und das was verkauft wurde in Ordnung war....
        Meine ersten 2 Autos habe ich per Handschlag gekauft und wusste das ich mir da ne ganz schöne arbeit angelacht hatte. Bei Meinem Polo hab ich das auch schon nicht mehr gemacht, im end effeckt bist du immer der dumme wenn du dich nicht zu 1000% absicherst. Und selbst dann Pissen dir Richter die von tuten und blasen keine Ahnung haben als Bein.... Reicht halt wenn man sich in der Autobild schlau macht zum Thema und dann eun Urteil fällt.

        Wünsche dir mal das beste und hoffe das es positiv für dich aus geht, hört sich scheisse an aber man lernt draus.


        Baerchen
        • Themenstarter

        Naja gehe morgen mal zum Anwalt mal schauen was der spricht. Hoffe es läuft gut für mich Aber vielen dank an alle


        Baerchen
        • Themenstarter

        Weil wenn ich ein Auto kaufe und der wird als bastlerauto angeboten weis ich genau das da wenn ich pech habe viel drann kaputt is. ABer naja gehe zum Anwalt der wird mir schon sagen was sache ist.


        wie steelstyler sagt,
        der Satz "gekauft wie gesehen" hat keine Rechtsgrundlage.


        Also ich kenne das so:

        Bastlerfahrzeug gibt es nicht mehr wenn steht im Kaufvertrag

        "Schrott auf vier Rädern"

        dann kann dir keiner was genauso reinschreiben "km Stand laut Tacho"

        Und halt alle "ersichtlichen" Mängel eintragen

        mfg


        Baerchen
        • Themenstarter

        ALso das habe ich ja noch nie gehört das es den begriff "Basterlfahrzeug" nicht mehr gibt das wäre mir neu. Fast jeder verkafut sein auto als Bastlerfahrzeug. Und es gibt auch 100 von gerichtsurteilen wo ein bastlerfahrzeug verkauft worden ist also glaube ich nciht das es stimmt das es den begriff bastlerfahrzeug nicht mehr gibt


        Hattest du jetzt nen Kaufvertrag vom Vorgänger oder wo haste den her über ebay ?
        aus der Zeitung ?
        Wenn du nen Kaufvertrag hast dann könnte der wenn da was von Bastlerauto drin steht dich aus der Sch... ziehen.
        Hoffe das du einen hast.
        Ansonsten vie Glück noch
        mfg


        Zitat:

        Habe sie ja angegeben und sie sind offentsichtlich! UNd wenn man googelt dann bin ich nicht am arsch sondern habe gute chancen zu gewinnen weil er ja als bastlerfahrzeug und gekauft wie gehsen verkauft worden ist und er hat ja die mängel gesehen!


        ich würde lieber auf deinen anwalt hören anstatt auf google. die anwälte verdienen nicht umsonst so viel geld. sonst wäre google ja die kostenlose rechtsberatung.

        davon mal ab frage ich mich immer wieder wie oft leute auf die schnauze fallen müssen bis sie begreifen dass die welt nicht nur aus freunden besteht, mit denen man nichts schriftlich ausmachen muss. nur schwarz auf weiß zählt, das sollte man ab 6 jahre / 1. klasse wissen!


        Baerchen
        • Themenstarter

        Ja ich abe doch einen KAufvertrag!


        Wie sieht denn die rechtslage aus wenn man gar keinen Kaufvertrag macht dann kann ja keiner sagen wieviel man tatsächlich bezahlt hat? oder? Man hat die Kohle der gegner das Auto und gut ist keiner kann irgendeinem was! Habe schon 3 Autos ohne Kaufvertrag verkauft und nie wieder was von gehört hätte ja auch sagen können kein Problem gebe dir die 10 Euro für dein Auto wieder und du mir mein Auto! Oder sehe ich das falsch?


        Ohne kaufvertrag hat den nacheil das wenn mit der kiste irgendwas dummes gemacht wird du der letzte besitzer bist. Und schlecht nachweißen kannst die bude verkauft zu haben


        Ok da hast du auch wieder recht! Naja bis jetzt teu teu teu immer Glück


        polotreff.de
        #31 - 23.01.2010anzeige wegen bastlerfahrzeug
        Antworten erstellen

        Ähnliche Themen