dann haste aber immer noch net deine 5cm Lichtkante geändert ![]()
Also ich würde ja einfach nach einer privaten Werkstattfahren die nen ebenderdigen Prüfstand haben. Dem das Problem erklären ( Wenn er koreckt druff ist klappt das uch
) den deine sachen sind ja nicht soooooooo gefährlich (=
trotzdem ist und bleibt es illegal!
wenn die rennleitung nachmisst, dann haste ein dickes problem und dein tüffer auch
was wäre so tollerranz für die rennleitung? 48,5? ![]()
Ich hab ja ein gewinde fahrwerk drin könnte es ja hochdrehen es ist aber schon 5 jahre drin und weiss nicht ob ich das noch gedreht bekomm
Zitat:
rotzdem ist und bleibt es illegal!
wenn die rennleitung nachmisst, dann haste ein dickes problem und dein tüffer auch
untergrenze ist halt (lt. Stvzo) 50cm.
da hat der kommissar eigentlich keinen spielraum.
bei uns "auf dem land" isses so: wenn nen älteren herren erwischen tust, der sagt änder es so dass es passt montag früh 10 uhr stellst mir das KFZ nochmal vor und dann wars das,
wenn nen jungen "dienst-geilen" erwischen tust, der zieht dir die hose aus und schiebt dir seine maglite quer rein...... (*ionie*) und danach kommt der tüvver dran.
Zitat:
es ist aber schon 5 jahre drin
hmm...joa das mit den winterreifen kannst du noch probieren und versuchen dein gewinde noch höher zu stellen. aber dann bist du nachher so hoch wie du das haben musst und du willst ja nachher trotzdem deine felgen fahren oder?
wenn du dann deine winterreifen wieder ab hast und du mit deinen guten felgen wieder fährst dann hast du das gleiche problem in lila :(
also ich habe das auch schon gehabt und bin von der polizei angehalten worden...kann nur sagen das es dafür gleich 3 punkte und 75 euro strafe gab :'( mach bloß nichts illegales!
MfG Manu
Ohh man das is ja kacke illegal will ich das nicht lassen also muss ich mir wohl andere felgen hollen müssten dann ja 15 zoll sein damit ich nicht illegal fahre oder
also wenn du auf linsenscheinwerfer stehst kannst dir sowas holen...da wird dann mitte der linse gemessen wenn ichs richtig habe...und dann kommste ja n gutes stück hoch ![]()
so guggst du hier
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(punkt 3)
oder das
Zitat:
Somit bestimmen Sachverständige nach dem aktuellen Stand der Technik und dem Zustand der Straßen wie tief Fahrzeuge sein dürfen.
Aufgrund dieser Problematik hat sich ein Gremium von Sachverständigen zusammengesetzt und das mittlerweile bekannte VDTüV Merkblatt 751 erstellt.
Hier steht in Anhang 2, Absatz 5.1.9 das ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe problemlos überfahren werden können muss.
In der Praxis wurde den TÜV-Sachverständigen in den jeweiligen TüV-Stellen ein Spielraum eingeräumt um festzustellen ob im Einzelfall trotz Abweichung eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Die Toleranz geht bis 8 cm(7 cm bei Weichteilen).
Diese Toleranzen stammen aus einem verbindlichen Schreiben des TüV Süd, welches an alle TüV-Stellen rausgegangen ist. Es steht dort definitiv drin, dass eine Bodenfreiheit von weniger als 8 (7) cm auf keinen Fall positiv begutachtet werden kann.
Somit gilt für mich das Fazit:
Obwohl die 8, bzw. 7 cm keine gesetzliche Regelung sind, haben sie doch trotzdem einen ähnlichen Charakter. Denn wer könnte solche Sachen besser entscheiden als Sachverständige.
Ob trotzdem der eine oder andere vor Gericht durchkommt ist natürlich nicht ausgeschlossen.
Es gibt dennoch einige Daten die im Gesetz stehen. Diese sind verbindlich und müssen bei der Eintragung eingehalten werden.
Das sind:
-Unterkante Schlußleuchte mind. 350 mm (§53(1) StVZO)
-Unterkante Lichtaustrittskante Abblendlicht mind. 500 mm (§50(3) StVZO)
(außer EZ vor 01.01.1988)
-Unterkante vorderes Kennzeichen nicht unter 200 mm (§10 FZV)
-Nebelschlussleuchte/Rückfahrscheinwerfer 250mm (§52a(1), 53d(3)StVZO)
fahrwerk mit rostlöser einsprühen, bis morgen einwirken lassen und hochdrehen.......
haben schon etliche versiffte gewinde gangbar bekommen, dauert halt n bissl
illegal bla bla bla,wenn juckt es,andere fahren mit lasierten rückleuchten!,und wegen 5cm sagt niemand was,.
Das gleiche Problem hatte ich damals mit dem Steili auch.
Der Vorbesitzer hatte alles eingetragen (Gewinde und 13 Zoll) und in seinem Landkreis war das "OK".
Nur als das Auto dann zu mir gekommen ist war das nicht mehr OK.
Keiner wolltes mir abnehmen.
Hatte auch knapp 5 cm zu wenig.Und mit hochschrauben war da nix mehr.
Und 2006 wollte ich nicht mehr so viel Geld in ein damals fast 15 Jahre altes Auto stecken.Also Koni rot rein und 60/40 Vogtland Federn.
Nun hab ich´s auch nicht mehr so im Rücken.
also ich hab auch ne lichtaustritskante von 46cm und da hat sich noch nie wer beschwert! mittlerweile 2mal beim tüv gewesen und etliche kontrollen! und es ist sogar im schein vermerkt stört sich aba keiner dran^^
wenn dus komplett legal haben willst wird dir nix anderes übrig bleiben als entweder hochschrauben oder ander felgen/reifen kombi!
mfg
bist jetzt auf 50 cm ? mit dein steilheck also mit 60/40 bekommt man die 50 cm dann?
kann ich mir nicht die 45 cm irgendwie eintragen lassen denk mal das ferrari auch keine 50 cm hat oder? dummes beispiel ist aber doch so
Zitat:
illegal bla bla bla,wenn juckt es,andere fahren mit lasierten rückleuchten!,und wegen 5cm sagt niemand was,.
ok ich werde erstmal schauen ob ich mein fahrwerk zu drehen bekomm und dann dreh ich Ihn hoch auf 50cm vielleicht sieht das nicht all so schlecht aus dann lass ich ihn auf 50cm !
@Flame-DoG :
Genau 50 cm.
das problem ist immer mit den sportFW, du kannst NIE genau sagen, "der kommt damit genau 60/40tiefer".
#n kumpel hatte sich in nen Calli 40/40 federn reingemacht, danach war er 60/60 tiefer. OHNE DAS SICH DIE DINGER GESETZT HABEN.
anderer bekannter Golf 3 60/40tiefer und auf einmal nur noch 8cm bodenfreiheit (zu Flo rüberschiel
)
anderer fall war, das sich n kumpel für den 2er polo 40/40FW gekauft hat und irgendwie war der bock nicht wirklich tiefer^^
das wusste ich zum beispiel auch nicht hab gedacht das wenn ich 60/40 kauf das ich die auch hab naja gut man lernt immer wieder dazu ![]()
muss ja nicht sein, kann aber^^
Das Problem kenne ich ! Ich hatte damals MANGELS in der grösse 175 / 70 ,13 drauf mit 60 / Pfirsich Fahrwerk . Ging 6 Jahre gut ohne Probleme. Dann kam Paragraph Hümsprüms.... und ich musste die Felgen verkaufen oder ein Landroover Fahrwerk einbauen ( ironie) Ich hab die Felgen verkauft und mir 195 / 45 14 draufgepackt . Gerade extra gemessen , ich hab vom Boden bis Unterkannte Lichtkannte ( Da wo der Reflektor seinen Dienst antritt) genau 49 cm . Wie die das messen weiss ich nicht genau aber mir kann eigentlich keiner was und der Tüver hatte auch immer ein zufriedenes Gesicht . Achja falls es ne Rolle spielt ich habe INPRO Klarglass drin . Aber vorher waren die originalen drin und damit hat es erst recht geklappt !
mal noch ne kleinwenig abschweifende frage... wobei passt eig auch....
in dem bla keks von dem kollegen vorher stand drinne das die unterkannte des Lichtaustrirttes des Abblendlichtes bei 50 cm sein muss richtig ?
dann wäre das ca die mitte des scheinwerfers, da ja nur der obere teil des reflektors genutzt wird für abblendlich ?! oder lieg ich da falsch ? ![]()
mfg
Also ich glaub der hat bei mir gemessen wo der scheinwerfer anfängt also wo ich gemessen hab bin ich auf 45 cm gekommen unterkante des scheinwerfers. Also wenn Lichtaustrirttes des Abblendlichtes gemessen wird ist meiner ja dann doch nicht so tief da bekomm ich ja noch locker 1.5cm + oder
hi
in deinem profiel steht das du ein gewindefahrwerk drin hast. schraub das doch einfach hoch dann winterreifen drauf und gut
gruss
manuel
wollt eigentlich nur wissen wo die des messen einer sagt so der andere so
das ich ja kein cm zu hoch dreh ![]()
Boden bis unterkannte Reflektor ! nicht unterkannte Glas . Da is locker noch 1cm garnix ! Erst ab da wo wirklich Licht aus der Funzel kommt !
Hallo.
Was mir aber nun unter den nägeln brennt ist die Frage wie das bei Ferrari und alten sportwagen gehandhabt wird?
Kai
wenn es bei dir nur um die lichtaustrittskante geht, schmeiß dir die winterreifen drauf (sofern du KEINE tachoangleichung hattest, weil dann gehts wieder nich) und leih dir von nem kollgen die in.pro klarglas mit linsensystem...
beim linsensystem wird mitte linse gemessen, da der austritt aufgrund der wölbung in der mitte liegt...
das is ein kleiner trick, den mir damals mein prüfer gesagt hatte...
hatte damals mit serienscheinis auch nur 46cm, trotz 14zöller... wollt er mir auch nich abnehmen, sagte dann "kauf dir die klarglas mit der linse, dann nehm ich ihn dir ab, weil mit der linse bla bla bla"...
Für sportwagen und geländewagen gibt es sonderregelungen.
das mit den sportwagen ist aber herstellerabhängig (glaub ich)
und das mit der regelung gilt glaub erst ab 01. Januar 1988