Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39).
Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zu viel anzeigen.
Das mit dem 4 % gibt es noch nicht lange aber das steht in diesem Fred doch garnicht zur Diskussion, oder?
Das stimmt da hast du Recht, aber hier wird sicher jeder eine andere Auffassung der STVZO haben und im Internet sicher viele Varianten finden.
Am Ende entscheidet das sicher jeder Prüfer anders.