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Polo 86c Verkauf nun Ärger mit dem Käufer

schocker123
  • Themenstarter

hab ich ja jetzt sagt er er zeigt mich an mal schauen was bei rauskommt



Was der Gutachter behauptet ist völlig wurst; es zählt was im Gutachten steht und das auch nur unter Vorbehalt...; und wenn er Kohle will muss er dir zumindest ne Kopie des Gutachtens geben

Wie bereits erwähnt gilt 14tägiges Rückgaberecht nur bei onlinekauf oder Bestellungen oder Haustürgeschäften, nicht bei Autokauf mit Vertrag ohne I.netbeteiligung.

Lass ih mal Anzeigen; wenn der Sachverhalt so ist, wie Du geschildert hast, wird da nix bei rauskommen...


schocker123
  • Themenstarter

danke für die schnellen rückantworten....gut wenn was kommt lass ich mir erstmal nen gutachten schicken.



Laut meinen erfahrungen, musst du als Privatverkäufer kein Rückgaberecht einräumen.

Außer er ist ausdrücklich, im Kaufvertrag mit eingepflegt.

Mach dir kein kopf, sollen die nen Anwalt beauftragen etc. KACK DRAUF !

Ich hatte sowas auch schonmal, ich hatte nen E30 den ich gegen nen Golf 3 inkls. 450 Euro getauscht habe.

2 Tage später der Anruf: "will das auto umtauschen, hin und her alles ausgeschlagen, alles kaputt über 1000 Euro soll die reparatur kosten blah blubb".

Wir hatten KEINEN Kaufvertrag, aber den hatten wir per Email & ICQ gemacht (ich hatte natürlich noch die ganzen verläufe).

Ich total unsicher.. scheiße.. was mache ich jetzt...

Habe der netten Frau gesagt: "ja, ich muss mal schauen das wir das irgentwie hinbekommen"...

Habe mir alles nochmal durchgelesen, und dann rief sie wieder an.

Daraufhin sagte ich "bitte gehen sie zum anwalt, ich möchte nicht mehr weiter mit ihnen persönlich komunizieren, weder per icq, e-mail oder sonstige kontaktmöglichkeiten. Das fahrzeug wurde getauscht/gekauft (wie auch immer) wie beschrieben als bastlerfahrzeug/schlachtobjekt das ist nun ihr problem, ich bin laie habe alles erklärt wie ich konnte und habe dann aufgelegt"..




nie wieder was von gehört... also kopf hoch


Stimmt - Rueckgaberecht gibt es nur beim Fernabsatz. Sofern die Sachmaengelhaftung vertraglich ausgeschlossen ist und das Ganze als gekauft wie gesehen ueber die Buehne ging ist es ein Bastlerfahrzeug.

Das ist jedoch nur die Lage "auf dem Papier" denn vor Gericht sind hier schon andere Urteile gesprochen worden. Genaugenommen bist Du aus der Haftung raus, solange er Dir nicht nachweisen kann, dass Du Kenntnis von den Unfallschaeden hattest, aber wie gesagt...das auf dem Papier

Offensichtlich hat da jemand fuer 500,- Top-Zustand erwartet. Anstatt nun 600 Euro in Gutachten zu investieren haette er lieber beim Kauf nen Zwanziger fuer einen kleinen Check in irgendeiner Hinterhof-Werkstatt gezahlt.

Anmerkung: war bei meinem Steili genau das Gleiche was den Geradeauslauf angeht....Stabi richten: alles gut.


ich würds drauf ankommen lassen. als privatperson musst du ja schließlich keine garantie oder sonstiges geben. rückgaberecht gilt für dich auch nicht, du bist ja kein händler.


schocker123
  • Themenstarter

alles klar ich danke euch.
die sollen jetzt mal machen kommt eh nichts gescheites bei raus und wie gesagt bastlerfahrzeug im kaufvertrag reicht ja aus.


erstmal müssen beweise auf´n tisch liegen ... ich habe das gefühl der pokert ..


vorallem so schnell ist kein gutachter das richt nach fake
der hat bestimmt selber wo angeeckt


schocker123
  • Themenstarter

ja angebich kennt der wenn und ob das alles richtig ist bezweifel ich ja auch mal schauen warscheinlich werd ich von dem nicht mehr viel hören.
Und mal ehrlich wenn ich was vom unfallschade gewusst hätte wäre ich ja nicht selber noch damit gefahren.
und nachweisen das ich das wusste kann er ja nicht.



ich kenne auch so einige leute bleib ganz ruhig . würde auf den überhaupt nicht antworten .. ggf anzeige wegen falscher verdächtigung .. und wenn er sich das auto angesehen bzw gefahren hat weiß er ja was er kaufte


schocker123
  • Themenstarter

ja die sind sogar probe gefahren und haben sich das auto 2 std angeschaut also ausgiebig.....das mit der anzeige wegen falscher verdächtigung ist ne gute idee.


der typ faket 100 pro


schocker123
  • Themenstarter

mittlerweile seh ich das auch so mal schauen is nen ganz harter typ naja mal schauen was kommt die haben ahnung wie toastbrot und keine rechtsschutz....


Hast Du ev. Zeugen, die bestätigen können, daß die das Auto probegefahren sind und ausgiebig angesehen haben? wenn ja, können die dir 100% nix.

Und ohne schriftliches Gutachten...; kannst vergessen

Wenn der Unfall so gravierend gewesen ist, daß er stillgelegt wurde, wie ist der den vorher durch den Tüv gekommen?


Zitat:

Laut meinen erfahrungen, musst du als Privatverkäufer kein Rückgaberecht einräumen.


Genau so ist es, als Privatperson ist nix mit Widerrufsrecht ! !


schocker123
  • Themenstarter

Zitat:

Wenn der Unfall so gravierend gewesen ist, daß er stillgelegt wurde, wie ist der den vorher durch den Tüv gekommen?




das frag ich mich auch ich war nur bei der fahrwerkseintragung....


Also ich möchte jetzt nicht besserwiserisch klingen oder so...

Aber der Parsus gekauft wie gesehen greift nicht immer!
Jeder Kaufvertrag ist anfechtbar, wenn grobe Mängel etc.. absichtlich verschwiegen worden sind!

Da Du in Deinem Kaufvertrag reingeschrieben hast, dass Du keine Garantie auf den Wagen gibst und er zu Deiner Zeit unfallfrei betrieben worden ist, bist Du auf der sicheren Seite! Ich denke Du hast ja auch Zeugen, die belegen können, dass Du mit dem Wagen keinen Unfall hattest!

Wenn Dir beim Kauf, als Du den Wagen erworben hast, ein Unfall verschwiegen worden ist, trifft Dich keine Schuld!

Hatte selbst mal Ärger beim Verkauf meines Polos. Käuferin hat den Wagen in die Werkstatt gebracht und da stellte sich heraus, er hatte nen Unfall! Ich habe seit ich den Wagen hatte, nie einen Unfall damit!

Das Ende von der Geschichte, ich war im Recht da ich nichts arglistig verschwiegen hatte, Käuferin hat keinen Cent gesehen und ich musste den Wagen natürlich nicht zurück nehmen!

Also lehn Dich zurück, entspann Dich und genieß die Sonne


schocker123
  • Themenstarter

So neue Sachen:

die haben offensichtlich eine Anzeige erstattet wegen Warenbetrug xD

Was kann ich jetzt machen erstmal zu dieser Vorladung und dann?

Anwarten oder gegen vorgehen mit einer anzeige wegen keine ahnugn falscher anschuldigungen?


Zitat:

Ich habe geschrieben: Bastlerfahrzeug, keine Garantie!.


das nützt dir aber rein garnichts, wenn rauskommt, dass du einen unfallschaden verschwiegen hast. du bist nur auf der sicheren seite, wenn du noch den kaufvertrag hast, als du das auto gekauft hast und da drin stand, dass keine schäden vorhanden waren, sonst ist das dein pech, in der regel verjährt das auch mit drei jahren, sprich du hast den karren länger und der vorbesitzer hat dir das verschwiegen, dann hast du jetzt die "arschkarte" wenn raußkommt, dass da ein unfall war.


schocker123
  • Themenstarter

ich hab den vor einem jahr gekauft hab mir sogar vom vorbesitzer seinen kaufvertrag gebenlassen ich hab also alle unterlagen und verschwiegen hab ich nichts weil ich selber nichts wusste den so gekauft habe und der vorbesitzer auch


ja das ist wurst, das kann ja jeder sagen, dass er nicht wusste, dass er was hat. es geht nur darum, dass du den kaufvertrag von deinem kauf hast, wenn da nix drinsteht, dann kannst ruhig schlafen : ) weil wenns "hart auf hart" kommt, ist dein verkäufer der gefi**te


schocker123
  • Themenstarter

der wusste das ja auch nich der hatte den ja nich lange und ich hab ja sogar noch nen fahrwerk eintragen lassen hat der tüv ja auch nich gesehen naja mal schauen was jetzt kommt xD

is es nich auch so das der käufer nachweisen muss das ich davon wusste ?


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