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scheinwerfer inlays lackieren Polo 6n2

lenii.bree
  • Themenstarter

aber das fahrwerk ist ein sicherheitsbauteil
das ist ja logisch das man daran nicht rum schnibbelt..

und ich taste ja die streuscheibe nicht an


@Fonsi: dann hald jeder 2te



Lampen nicht? !
Ich bin vor ein paar jahren einem hinten drauf gefahren weil ich kein bremslicht gesehen habe
ende vom lied war er hatte seinen rückleuchten schwarz getöhnt und mann sah das licht der bremse nur noch nachts
er hat ein fahrverbot bekommen punkte und er musste den.schaden an meinem.auto bezahlen


gelöschtes Mitglied

    Man muss nun aber auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen..

    Wenn die Inlays lackiert werden, geht davon ja keinerlei Gefahr aus..Das mit abgeflexten Federn zu vergleichen, ist schon fragwürdig..

    Ich selber bin absoluter Gegner illegalen Tunings, aber an der Sache hier kann ich nun wirklich nichts negatives finden..

    Um sich dabei komplett abzusichern, könnte man das auch einfach mal mit einem TÜVer besprechen..Denn auch mir ist kein Gesetzestext bekannt, der verbietet diverse Anbauteile zu lackieren..
    Auch sieht man des Öfteren zugelassene Autos, die das Innere der Scheinwerfer komplett lackiert haben, zum Teil sogar mit Pinstripes..
    Also, wie gesagt, einfach mal mit einem TÜVer drüber sprechen und dann eine stichhaltige Antwort bekommen und glücklich sein..



    lenii.bree
    • Themenstarter

    ich glaube manche haben mich hier immer noch nicht verstanden ich hab ein bild hochgeladen da wo ich markiert hab was ich lackieren möchte

    und das ist ja nur ne blende im scheinwerfer die ich lackieren möchte da chrom einfach nur bescheiden aussieht wie ich finde

    ich will ja nicht das glas tönen oder so..
    vllt verwechseln das manche ?!?


    @corsaterror

    wo ist denn der GesetzesText? Dann zitier ihn mal mit ner Quelle.

    Und komm nicht mit ner Änderung der lichtanlage.denn das ist es nicht.

    Und zwischen einer lasur und der lackierung vom rahmen, liegen Welten.


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      http://www.polotreff.de/forum/t/18...3437?start=36

      Schau mal hier..





      Du haste das vor was ich schon gemacht habe .

      Es gibt ja auch die In.pro wo diese blende schwarz ist .

      Das lacken ist nicht so schlimmt nur das Öffen des Scheinwerfers ist dann das Problem .

      Es steht nur mal in Gesetzt buch das jeder bauartveränderung abgenommen werden muss .


      Verstähst du das nicht, das öffnen der scheinwerfer bzw. das verändern der lichttechnischenanlge ist VERBOTEN .
      Was ist denn deine absicht hier, schreibst ob wir nicht richtig lesen können, wartest du jetzt bis jmd. kommt und sagt es geht?
      Ich hatte auch vor meine innen drinne zu lacken, habe hier im forum nachgefragt : wie ich das mache und ob es erlaubt ist und nein ist es nicht, habe auch bei mir in der arbeit gefragt (kfz werkstatt), beim tüv und bei der polizei auch und alle sagen:,, NEIN !"

      Es ist deine sache ob du das machst, ist nicht mein führerschein und auch nicht mein geld!


      Ich warte immer noch auf einen der mir Ne Quelle nennt.

      Und nochmal. Die lichttechnische Anlage wird nicht verändert.

      Die streuscheibe is genauso klar wie vorher und die reflektorflächen, die

      wichtig sind, entsprechen ebenfalls noch denen, wie sie vor dem lackieren sind.

      Also wo liegt euer Problem? Das wird seid den 90er Jahren fabriziert, wo manche

      hier noch nicht mal nen Führerschein hatten.

      Das man sich immer an so Dingen aufgeilen muss.

      Es is schlimmer sich das xenon zu verbauen, weil das ja so cool is. Also irgendwo

      is auch mal gut.

      Mach es einfach und gut. Man muss ja langsam schon echt Angst haben, als krimineller

      abgestempelt zu werden. Aber Kinderschänder stehen unter PolizeiSchutz, wenn

      se ihre strafe abgesessen haben. Armes Deutschland.Politiker bekommen noch 200.000

      Euro Rente, wenn se sich daneben benehmen.

      Sorry für den Vergleich, aber es sind Tatsachen. wir sollten die Kirche mal im Dorf lassen.


      Das öffnen und lackieren ist eine bauartveränderung weil das teil.so geprüft wurde wie es original ist

      Die prüfung beinhaltet den gesamten.scheinwerfer und auch die sachen die innen verbaut sind und diese zu verändern ist verboten

      aber es ist ja eh egal was erlaubt ist und was nicht weil solange es gut aussieht ist es den leuten.ja egal
      ob es unsin ist weil.diese blende unten.keine funktion.hat ist egal



      Das ist wieder ein Endlos-Thema

      Einer sagt verboten,der andere ist nicht verboten aber keiner kann eine Quelle nennen.
      ich sehe da auch kein problem wenn alles hinterher wieder schön dicht ist.
      Denn die lackierte Fläche übernimmt KEINE Funktion im Scheinwerfer ,also warum zum Teufel ändert man damit was an der Bauart ?
      Also ändert man ja auch die bauart wenn man sein Auto lackiert
      Mach es einfach aber heul nicht rum wenn du angehalten wirst und hinterher zahlen musst was ich nicht glaube .
      Alles nur Halbwissen,keiner kann Sachlich und 100% korrekt schreiben ab wann Bauartveränderung an einem Scheinwerfer stattfindet.

      Also mach es einfach

      mfg


      Meine Rede.

      Solange es nicht explizit verboten is, heißt es, wo kein Kläger, da

      kein Richter.und ich fahre seit 7 Jahren solche Scheinwerfer.

      Mit etlichen Kontrollen und Tüv besuchen.


      Ich war bei 3 tüv stationen und 2 mal dekra und habe gefragt ob ich meine aes innen schwarz glänzend machen kann
      alle haben nein gesagt weil der scheinwerfer so geprüft wurde
      ich könnte ein lichtechniches gutachten machen lassen anchem ich das schwarzmatte glänzend lackiert habe und dann tragen sie es ein


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